(HANNOVER/NORDWEST) Ein Aufschrei müsste durch das Land gehen: bereits in 10 Jahren fehlen allein in deutschen Krankenhäusern bis zu 140.000 Pflegende – und diese fehlen, um die Krankenhauspflege auf dem heutigen Niveau zu erhalten. Das wir bereits heute einen Mangel an Pflegenden haben, darauf ist nun wirklich schon mehrmals hingewiesen worden. Statt dessen passiert gar nichts. Nein, gar nichts stimmt ja nicht: Bundesgesundheitsminister Rösler hat im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz vorgeschlagen, eine Kommission einzurichten, die sich dem Ärztemangel widmen solle. Aus Niedersachsen wird dazu der Wunsch geäußert, die Bedarfsplanung neu aufzustellen. So könne flexibler auf Versorgungsdefizite in der ärztlichen Betreuung reagiert werden. Dem neuen Gremium sollen Vertreter der Bundesländer, der Kassenärztlichen Vereinigung, Bundesärztekammer, der Krankenkassen und der Gemeinsame Budnesausschuss beiwohnen. Die Pflege ist nicht vertreten – also die derzeit noch größte Berufsgruppe im deutschen Gesundheitswesen, die sich auf wissenschaftlicher Ebene mit Lösungen für anstehende Probleme in der Gesundheitsversorgung, der Dementenbetreuung und der Bildungsherausforderungen der gesamten Gesellschaft beschäftigt. Die oben erwähnte Untersuchung ist im Übrigen vom bpa in Auftrag gegeben worden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste vertritt aktuell die Position, dass nur ein gezielte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte den Pflegenotstand noch abwenden könne. Die Untersuchung bestätigt diese Position, fordert zudem aber auch eine bessere Bezahlung für Pflegende. Das sehen wir auch so. (Zi)
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Sanktionen im eGK-Projekt verursachergerecht gestalten
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes begrüßt die Zielsetzung des kürzlich verabschiedeten Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz), den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung konkreter Telematik¬anwendungen endlich voranzubringen. Der hierfür vorgesehene Ansatz, dem Prozess durch konkrete Fristen und Sanktionsmechanismen die nötige Dynamik zu verleihen, ist grundsätzlich richtig. Nicht zuletzt durch eine Sperre der Zuweisungen an die gematik und eine Verwaltungsratserklärung im Januar 2015 hat der GKV-Spitzenverband nachdrücklich auf den Handlungsbedarf hingewiesen. Einige der vorgesehenen Sanktionsmechanismen orientieren sich jedoch an unrealistischen Terminen und sind zudem nicht verursachergerecht. Dies zeigt sich besonders deutlich an der Fristsetzung für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Die Lieferung und Erprobung der für das VSDM erforderlichen Dienste und Komponenten für die Arztpraxen und Krankenhäuser als Voraussetzung für deren flächendeckende Einführung wurde bereits vor mehr als zwei Jahren nach einer europaweiten Ausschreibung an zwei Industriekonsortien vergeben. Während die Dienste der Krankenkassen und die zentrale Telematikinfrastruktur bereits weitgehend verfügbar sind, verzögert sich die Lieferung von Konnektoren und Kartenterminals für die Arztpraxen und Krankenhäuser wieder und wieder. Die Gesellschafter der gematik haben alle Möglichkeiten, die Industrie bei der Termineinhaltung zu unterstützen, vollständig ausgeschöpft und verfügen über keine weiteren Steuerungs- oder Einflussmöglichkeiten. Ein undifferenziertes Abstrafen von drei Gesellschaftern der gematik durch Haushaltskürzungen wegen Säumigkeiten oder technischer Probleme der Hersteller der Hard- und Softwareprodukte ist nicht gerechtfertigt. Die derzeitige Nichteinhaltung zugesagter Termine liegt ausschließlich bei der Industrie. Darüber hinaus wird der Haushalt des GKV-Spitzen¬verbandes ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben verwendet, deren Umfang in der Vergangenheit stetig zugenommen hat. Eine Kürzung, aber auch das Einfrieren des Haushalts kann somit nur dazu führen, dass die vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben nicht mehr in vollem Umfang erfüllt werden können. Diese Bestrafung ist aus Sicht der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung nicht hinnehmbar. Die Krankenkassen haben als alleinige Kostenträger in der gematik bereits heute Projektinvestitionen von über einer Milliarde Euro aus Versichertenbeiträgen aufgebracht, um den seit 2003 bestehenden gesetzlichen Auftrag umzusetzen. Der GKV-Spitzenverband hat, nicht zuletzt durch die bereits entwickelten und vorgehaltenen technischen Systeme der Kassen zur Online-Prüfung der eGK, die weiterhin laufende Kosten verursachen, eine mehr als ausreichende Motivation für eine zügige Umsetzung. Nach den aktuellen Zeitplänen der Auftragnehmer ist die Erprobung des Versichertenstammdatendienstes, inklusive der notwendigen Evaluierung, im Jahre 2016 nicht abzuschließen. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert den Gesetz- bzw. den Verordnungsgeber daher dringend auf, die Sanktionsmechanismen verursachergerecht auszugestalten und die Termine für den Wirkbetrieb der einzelnen Anwendungen entsprechend der Verfügbarkeit der notwendigen Komponenten anzupassen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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vdek-Fotowettbewerb für junge Fotografen läuft noch bis 12. Februar 2016 – Jury prämiert die besten Bilder zum Thema gesundheitliche Selbsthilfe
Noch bis Freitag, 12. Februar 2016, können junge Fotografen ihre Bilder zum Thema gesundheitliche Selbsthilfe für den Fotowettbewerb „WAS KANN SELBSTHILFE?“ des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) einreichen. Teilnehmen können Studierende an deutschen Hochschulen, Fachhochschulen, Fachschulen und Akademien für Fotografie und Design sowie junge Fotografen und Designer bis zwei Jahre nach Studienabschluss. Die Schirmherrschaft des Wettbewerbs hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übernommen, der „TAGESSPIEGEL“ ist Medienpartner für den Fotowettbewerb. Im März 2016 wird eine Jury mit Persönlichkeiten aus den Bereichen Politik, Fotografie, Selbsthilfe, Journalismus und gesetzliche Krankenversicherung die besten Einsendungen prämieren und Preisgelder in Höhe von insgesamt 8.000 Euro (1. Preis: 4.000 Euro, 2. Preis: 2.500 Euro, 3. Preis: 1.500 Euro) vergeben. Die Juroren sind: Dr. Ute Winkler, Referatsleiterin „Grundsatzfragen der Prävention, Eigenverantwortung, Selbsthilfe, Umweltbezogener Gesundheitsschutz“ im Bundesgesundheitsministerium. Thomas Wurster, Verlagsleiter Projekte und Mitglied der Geschäftsleitung des Berliner „TAGESSPIEGEL“. Sibylle Fendt, freie Fotografin und Dozentin für Fotografie an der OSTKREUZSCHULE in Berlin. Ihre Bilder werden regelmäßig in Ausstellungen auf der ganzen Welt gezeigt. Sibylle Fendt ist Mitglied der traditionsreichen Foto-Agentur OSTKREUZ. Jonas Unger, deutscher Fotograf, bekannt durch internationale Magazin-Publikationen und Ausstellungsteilnahmen. Er lebt und arbeitet seit mehreren Jahren in Paris. Für Aufsehen sorgten seine Porträts von Prominenten wie Gérard Depardieu und Ryan Gosling. Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE), die die Interessen von mehr als einer Million körperlich, geistig oder psychisch behinderten und chronisch kranken Menschen vertritt. Christian Zahn, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) und Präsident der Association Internationale de la Mutualité (AIM), einer internationalen Dachorganisation von Kranken-Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und anderen Non-Profit-Krankenversicherungsträgern. Die offizielle Preisverleihung findet im Sommer 2016 in Berlin statt. Dabei wird auch die Wanderausstellung „DAS KANN SELBSTHILFE!“ mit den Siegerfotos und anderen überzeugenden Einsendungen eröffnet. Die Ausstellung wird anschließend von den vdek-Landesvertretungen in allen Bundesländern einem breiten Publikum präsentiert. Zudem wird es einen Ausstellungskatalog geben. Weitere Informationen zum Fotowettbewerb, das Teilnahmeformular sowie Hintergrundinformationen zur gesundheitlichen Selbsthilfe und zur Selbsthilfeförderung stehen unter http://www.vdek.com/ueber_uns/vdek-fotowettbewerb/selbsthilfe.html bereit. Pressemitteilung des vdek
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Zukunftsorientiertes Qualitätsmanagement – KTQ mit neuem Gesellschafterkreis
Alle Krankenhäuser in Deutschland sind verpflichtet, ein das gesamte Krankenhaus umfassendes Qualitätsmanagementverfahren durchzuführen. Dazu wurde in den 90er Jahren gemeinsam von den Organisationen auf Leistungserbringer- und Kassenseite das Qualitätsmanagementverfahren entwickelt und seit 2001 unter dem Dach einer gemeinsamen Gesellschaft – KTQ GmbH – organisiert. Zum Ende des Jahres treten die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen aus dem Kreis der stimmberechtigten Gesellschafter der KTQ aus. Sie waren engagierte Mitinitiatoren der KTQ von Anfang an und werden die Entwicklung der KTQ auch zukünftig in einem wissenschaftlichen Beirat konstruktiv begleiten. Die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Pflegerat (DPR) führen die KTQ in gemeinsamer Trägerschaft weiter und betonen, dass die Zertifizierung nach dem allseits anerkannten und bewährten Verfahren sowie dessen Weiterentwicklung vom Ausscheiden der Krankenkassenverbände unberührt bleibt. Das interne Qualitätsmanagement von Gesundheitseinrichtungen bleibt für die Bundesärztekammer der Dreh- und Angelpunkt für jede Verbesserung der Qualität. KTQ hat dabei die Entwicklung im Qualitätsmanagement immer vorangetrieben. Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft eröffnen sich durch den Schritt der Kassenseite zudem neue Möglichkeiten für die KTQ. Der Deutsche Pflegerat möchte KTQ so weiterentwickeln, dass Kliniken, Pflegeeinrichtungen und die anderen Gesundheitseinrichtungen noch besser in ihrem internen Qualitätsmanagement unterstützt werden können. Ein gutes Qualitätsmanagement der Kliniken, Pflegedienste und der anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist für die Träger der KTQ auch weiterhin essentiell. Die von Praktikern entwickelten Modellprojekte und weitere neue Vorhaben gewährleisten, dass die KTQ-Zertifizierung den Gesundheitseinrichtungen auch in Zukunft eine gute Grundlage für hohe Qualität und Effizienz der Krankenhäuser bietet. Hintergrund KTQ: KTQ steht für „Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen“. Beim KTQ-Verfahren werden Einrichtungen des Gesundheitswesens rund um die medizinischen, pflegerischen und verwaltungsbezogenen Prozesse im Drei-Jahres-Rhythmus in den Bereichen Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung, Sicherheit- Risikomanagement, Information und Kommunikation, Unternehmensführung und Qualitätsmanagement einer detaillierten Prüfung unterzogen. Träger der KTQ sind die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und – noch bis zum 31.12.2017 – die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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