Mit Urteil vom 31.03.2010 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (7 K 3164/08) festgestellt, dass allein die Verwendung des Begriffs “Laserbehandlung” als Tätigkeitsschwerpunkt nicht zu einer Irreführung des Patienten führen kann. Dies gilt auch dann, wenn der streitige Tätigkeitsschwerpunkt von der zuständigen … Weiterlesen
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