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Parlamentarische Staatssekretärin Widmann-Mauz: „Zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung zum Wohl der Patienten“
Ende 2016 hat der Innovationsausschuss insgesamt 91 zukunftsweisende Projekte ausgewählt, die die Patientenversorgung in Deutschland verbessern sollen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz, MdB, gab heute vor 150 Vertreterinnen und Vertretern der geförderten Projekte sowie des Innovationsausschusses und des Expertenbeirats den Startschuss für die Umsetzung. Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz: „Eine zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie das Wohl der Patientinnen und Patienten wie auch die Qualität der Behandlung in den Mittelpunkt stellt. Dabei spielt gerade die Vernetzung der unterschiedlichen Versorgungsbereiche eine große Rolle. Ob Praxisprojekt oder Wissenschaft, ob Verbesserung der Versorgung mithilfe von Telemedizin oder sektorenübergreifende Forschung – die geförderten Projekte bauen Brücken und erschließen neue Ideen und Perspektiven über die Grenzen unterschiedlicher Bereiche hinweg. Die aus den Projekten gewonnenen Erkenntnisse sollen möglichst breit zugänglich gemacht und für die Verbesserung der Versorgung genutzt werden.“ Insgesamt stehen mit dem Innovationsfonds in den Jahren 2016 bis 2019 jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung: 225 Millionen für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen für die Förderung der Versorgungsforschung. Im ersten Jahr werden nun deutschlandweit 29 Projekte zu neuen Versorgungsformen und 62 Projekte zur Versorgungsforschung gefördert. In diesem und in den nächsten beiden Jahren wird es weitere Fördermöglichkeiten geben. Der Innovationsfonds finanziert sich aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelt. Er ist als Förderinstrument mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen worden, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland weiterzuentwickeln. Über die Förderung entscheidet der Innovationsausschuss. Er setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, die die verschiedenen Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen repräsentieren. Außerdem sind das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung vertreten. Die Patientenvertretung ist über ein Mitberatungs- und Antragsrecht eingebunden. Ein zehnköpfiger Expertenbeirat, berufen vom Bundesminister für Gesundheit, berät den Innovationsausschuss und gibt Empfehlungen zur Förderung ab. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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E-Health-Gesetz: Medikationsplan ohne Apotheker kann durch 18.000 Rabattverträge untauglich werden
Vom Blutdrucksenker bis zum Magensäureblocker, vom Rheumamittel bis zum Antidiabetikum: Die mehr als 18.000 Rabattverträge der Krankenkassen können jeden Medikationsplan von Millionen chronisch kranken Patienten untauglich machen, wenn der Apotheker nicht von Anfang an in dessen Erstellung einbezogen wird. Der Grund: Das vom Arzt verordnete Arzneimittel muss in der Apotheke oft gegen ein preiswertes Rabattarzneimittel ausgetauscht werden, das anders heißt, auch wenn der Wirkstoff derselbe ist. Allein im Jahr 2014 wurden fast 350 Millionen Generika als Rabattarzneimittel abgegeben. Dazu kommt: Die Selbstmedikation – fast 40 Prozent aller Arzneimittel mit mehr als 500 Millionen Packungen pro Jahr – kennt nur der Apotheker, bei dem der Patient sein Rezept einlöst, aber eben auch rezeptfrei „bedient“ wird. Darauf macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses zum E-Health-Gesetz aufmerksam. „Der richtige Weg ist, jedem Patienten selbst die Entscheidung zu überlassen, ob sein Medikationsplan beim Arzt oder Apotheker erstellt wird“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Ein Wahlrecht des Patienten erhöht seine Motivation mitzumachen und damit auch den Erfolg des Projekts.“ Fakt sei, so Schmidt, dass 9 von 10 Patienten, die mindestens drei Medikamente dauerhaft einnehmen (Polymedikation), eine Stammapotheke haben. „In der Stammapotheke weiß man, was der Patient wirklich bekommt – ob Rabattarzneimittel oder rezeptfreies Präparat. Dieser Vorteil ist unschlagbar für jeden Medikationsplan.“ Das bloße Aktualisieren eines unrichtigen Medikationsplans sei kein Ersatz dafür, so Schmidt. Jeder vierte Bundesbürger nehme schließlich drei oder mehr Medikamente dauerhaft ein. Schmidt: „Ein echter Medikationsplan muss gut lesbar, leicht verständlich, vollständig und aktuell sein. Die Apotheker stehen an der Seite ihrer Patienten, die ein Wahlrecht zwischen Arzt und Apotheker brauchen und zurecht einen echten Nutzen erwarten. Das muss die Politik leisten.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Krankenkassen sollen nicht für geringe Innovationskraft der Arzneimittel bezahlen
Die Pharmaindustrie sieht sich als hoch innovativ und unverzichtbar für den Standort Deutschland. Darauf wird im Rahmen des Pharmadialogs gern hingewiesen. Auswertungen, die Wissenschaftler der Universität Bremen mit Unterstützung der Techniker Krankenkasse (TK) in den vergangenen Jahren durchgeführt haben, kommen zu einem differenzierteren Ergebnis. Neue und patentgeschützte Präparate sind oft sehr teuer, können aber häufig gegenüber den bereits verfügbaren Mitteln keinen wesentlichen Zusatznutzen für den Patienten nachweisen. „Die Forschung und Entwicklung von Medikamenten ist wichtig. Auch wenn die Pharmaindustrie in Deutschland viele Arbeitsplätze bietet, dürfen Gewinne mit Arzneimitteln ohne Zusatznutzen aber nicht auf dem Rücken der Versicherten gemacht werden”, so Dr. Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der TK. In den Innovationsreporten 2013 und 2014 und im Bestandsmarktreport wurden 57 Wirkstoffe anhand von Kriterien der evidenzbasierten Medizin und der TK-Verordnungsdaten analysiert. In der Ampelbewertung schafften es nur vier Präparate auf „grün”. 27 Arzneimittel wurden mit „gelb” gewertet und 26 mit „rot”. In die Bewertung flossen drei Dimensionen ein: Erstens, ob es bereits verfügbare Therapien zur Behandlung der jeweiligen Krankheit gibt. Zweitens, ob der Wirkstoff tatsächlich einen relevanten (Zusatz-)Nutzen vorweisen kann. Und drittens, ob die Kosten im Vergleich zu vorhandenen Therapien höher oder niedriger ausfallen. Trotz der geringen Innovationskraft verursachten diese Arzneimittel 2014 etwa zwölf Prozent der Bruttoarzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Eigentlich soll dies seit 2011 durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verhindert werden. „Das AMNOG soll dem Arzt eine Orientierung im Versorgungsalltag bieten. Wenn weiter teure Arzneimittel ohne Zusatznutzen für den Patienten verschrieben werden, ist das AMNOG noch immer nicht in der Arztpraxis angekommen”, so Baas. AMNOG muss im Versorgungsalltag ankommen Trotz der frühen Nutzenbewertung, die der Gesetzgeber mit dem AMNOG eingeführt hat, zeigt sich, dass zum Zeitpunkt der Markteinführung oftmals noch keine ausreichenden Erkenntnisse darüber vorliegen, welchen therapeutischen Fortschritt neue Arzneimittel im realen Versorgungsalltag darstellen. Daher sollte die Industrie auch nach Zulassung zur Durchführung von qualitativ hochwertigen Versorgungsstudien verpflichtet werden. AMNOG muss verbessert werden Im Gegensatz zum starren AMNOG-System, sollten die Kassen zudem mehr Möglichkeiten bekommen individuelle Preisverhandlungen mit den Herstellern zu führen. Geheime Arzneimittelpreise und Rabatte schützen die internationalen Verhandlungspositionen der Pharmahersteller und flexible Lösungen können verhindern, dass Produkte aus rein wirtschaftlichen Gründen aus dem Markt genommen werden. Beides führt zu einer besseren Versorgung und zu niedrigeren Preisen. Im Mai 2015 ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in die Situation geraten, dass er dem Arzneimittel Glybera (Wirkstoff: Alipogentiparvovec, Therapiekosten etwa eine Millionen Euro) per Gesetz zunächst einen Zusatznutzen attestieren musste, obwohl das Nutzen-Risiko-Verhältnis von der Europäischen Arzneimittelagentur noch nicht abschließend bewertet werden kann. Arzneimittel, die wie Glybera zur Behandlung von seltenen Erkrankungen (Orphan Drugs) eingesetzt werden, bekommen per Gesetz automatisch einen Zusatznutzen attestiert, wenn sie die Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro im Jahr nicht überschreiten. Das macht fachlich keinen Sinn. Denn auch wenn ein Arzneimittel für die Therapie einer seltenen Erkrankung entwickelt wurde, sollte es nur dann eingesetzt werden, wenn es einen wirklichen Zusatznutzen für die Patienten hat. Die Industrie ist zudem aufgefordert, die Qualität der Studien zu verbessern und die Ergebnisse transparenter zu machen. „Wer ein wirklich innovatives Arzneimittel entwickelt hat, muss vor wissenschaftlicher Evidenz nicht zurückschrecken und den Vergleich zu bewährten Präparaten nicht scheuen”, so Baas. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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