Ein Allgemeinmediziner fragte seine Kollegen im Ärzteexpertennetzwerk coliquio nach den Vor- und Nachteilen einer notärztlichen Praxis mit Anbindung an ein Krankenhaus im Vergleich zum herkömmlichen Notdienst in der eigenen Praxis. mehr…
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ARMIN bietet mehr als einen Medikationsplan
Ab dem 1. Oktober 2016 haben laut E-Health-Gesetz alle Versicherten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, gegenüber ihren behandelnden Hausärzten einen Rechtsanspruch auf einen standardisierten Medikationsplan. Auch wenn der bundeseinheitliche Medikationsplan und der Medikationsplan der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) auf den ersten Blick gleich erscheinen, bietet ARMIN deutlich mehr. Ständiger Austausch zwischen Arzt und Apotheker Beide Medikationspläne gehen auf den Aktionsplan des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland zurück. Der bundeseinheitliche Medikationsplan wird zunächst nur als Papierausdruck vorliegen, der dem Patienten ausgehändigt wird. Er wird allein vom Arzt erstellt, der Apotheker als Experte für Arzneimittel bleibt grundsätzlich außen vor und ergänzt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten. Bei ARMIN werden die Daten auf einem Medikationsplanserver im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigung hinterlegt und sind jederzeit von dem Arzt oder Apotheker, bei dem sich der Patient eingeschrieben hat, einsehbar. Medikationsplan kaum Mehrwert ohne Medikationsmanagement Im ARMIN-Medikationsplan können Arzneimittel als pausiert oder abgesetzt gekennzeichnet werden. Diese Arzneimittelwerden für den Patienten nicht mit auf den Medikationsplan ausgedruckt, bleiben jedoch als wichtige Information für den Arzt oder Apotheker beim begleitenden Medikationsmanagement erhalten. Das ARMIN-Medikationsmanagement beinhaltet eine regelmäßige Analyse, Bewertung und gegebenenfalls Anpassung der Medikation des Patienten. Eine bloße Auflistung von Arzneimitteln, wie sie der bundeseinheitliche Medikationsplan vorsieht, bietet hingegen keinen solchen Mehrwert für die Arzneimitteltherapiesicherheit. Vollständiger Medikationsplan Voraussetzung für Arzneimitteltherapiesicherheit Die tatsächliche Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit setzt einen vollständigen Medikationsplan zwingend voraus. Die Stammapotheke des Patienten ist oft die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die einen kompletten Überblick über alle haus- und fachärztlich verordneten Medikamente sowie die rezeptfreie Selbstmedikation des Patienten hat. Auch auf Seiten der Ärzte ist es für den Patienten wichtig, einen Ansprechpartner zu haben, der seine komplette Medikation kennt und der ihn beraten kann. Im Rahmen von ARMIN stellt die AOK PLUS zudem die Verordnungen der letzten sechs Monate bereit, sodass hier auf eine zusätzliche Möglichkeit zur Komplettierung der Medikationsdaten zurückgegriffen werden kann. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Qualität ganz neu entdecken – Vom Denken in Funktionen zum Denken in Prozessen
Im Buch mit dem Titel „Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow“ veröffentlicht Prof. Dr. Michael Greiling seinen Text mit dem Titel „Qualität ganz neu entdecken – Vom Denken in Funktionen zum Denken in Prozessen“. Das Buch erscheint Anfang des Jahres im medhochzwei-Verlag zu einem Preis von 24,99€. „Medizin 4.0 – Sind Menschen … Weiterlesen →![]()
KBV unterstützt Praxen bei der Netzarbeit
Intensiver fachlicher Austausch mit Kollegen und gleichzeitig die eigene Selbstständigkeit wahren: Das ist für die Niedergelassenen in Praxisnetzen möglich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt diese bewährte Kooperationsform und zeigt in einem neuen kostenlosen Serviceheft, wodurch sich eine erfolgreiche Vernetzung auszeichnet. Beispiele aus der Praxis veranschaulichen, wie die mittlerweile mehreren hundert Netze in Deutschland arbeiten. Zentrales Thema der Broschüre sind die Anforderungen zur Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Zudem werden die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Gründung eines Netzes aufgezeigt, die Aufgaben eines Netzmanagers vorgestellt und die unterstützende Wirkung von Qualitätsmanagement in der Netzarbeit erläutert. Wie die Befragungen im Rahmen des Ärztemonitors zeigen, wird die Arbeit in Praxisnetzen unter den Niedergelassenen immer beliebter. 2012 beteiligten sich 27 Prozent der Vertragsärzte an einem Praxisnetz, bei den Vertragspsychotherapeuten waren es 17 Prozent. 2014 stieg der Anteil auf 32 Prozent beziehungsweise 23 Prozent. Auch für den Nachwuchs ist diese Form der Teamarbeit interessant. Die Broschüre „Praxisnetze“ ist als Download unter www.kbv.de/praxisnetze oder als gedrucktes Exemplar kostenfrei verfügbar (Bestellung an versand@kbv.de). Ein Kurzfilm über ein beispielhaftes Praxisnetz (Kreis Dithmarschen) findet sich unter: www.kv-on.de/html/14781.php Pressemitteilung der KAssenärztlichen Bundesvereinigung
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