Die Bundesregierung spricht auf ihrer Internetseite davon, dass die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung weiter entwickelt und das Gesundheitssystem langfristig zukunftsfest gemacht werden soll. Hierzu, so gibt die Bundesregierung bekannt, habe man ein entsprechendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Wir wollen diese … Weiterlesen
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Gefälligkeitsgutachten: Pauschaler Vorwurf gegen Ärzte ist unredlich
„Wir weisen den pauschalen Vorwurf der Bundesregierung, viele Ärzte stellten falsche Gutachten aus, um Abschiebungen zu verhindern, zurück”, erklärt der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. In Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Linkspartei, hatte die Regierung behauptet, dass eine größere Zahl solcher Bescheinigungen Formulierungen wie „Verdachtsdiagnose” und das Votum enthalte, es solle keine Abschiebung erzwungen werden. „Schon im Juni hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière einräumen müssen, dass die von ihm in den Raum gestellte Zahl von 70 Prozent der Männer unter 40, die vor einer Abschiebung für krank und nicht transportfähig erklärt würden, keine allgemeingültige, statistisch belegbare Größe sei”, so der Präsident der Landesärztekammer Hessen weiter. „Auch jetzt bleibt die Bundesregierung wieder Beweise in Form bundesweiter Zahlen schuldig”. Von Knoblauch zu Hatzbach wendet sich nachdrücklich gegen pauschalierende Schuldzuweisungen. Der Politik müsse jedoch deutlich gemacht werden, dass eine Begutachtung “nicht mal so nebenbei” zu erledigen sei. “Dafür braucht es Zeit und Erfahrung”. Selbstverständlich unterlägen Ärzte nicht nur bei “Inländern” der Sorgfaltspflicht. Diese ärztliche Verpflichtung müsse jedem Menschen entgegenbracht werden. „Es ist unredlich, wenn die Zeit, die für die notwendige Prüfung der Asylbegehren benötigt und auch durch weiterhin ungelöste Probleme im Verwaltungshandeln verzögert wird, der Ärzteschaft in die Schuhe geschoben werden soll”, betont von Knoblauch zu Hatzbach. Pressemitteilung der Landesärztekammer Hessen
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Versorgungsstärkungsgesetz gefährdet Facharztverträge
Die Vertragspartner AOK, Hausärzteverband und MEDI in Baden-Württemberg sehen Teile des Referentenentwurfs zum „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-VSG) kritisch. Der vorliegende Entwurf verfolge nicht die formulierte Absicht, sondern schwäche den Qualitätswettbewerb ebenso gravierend wie er die fachärztliche ambulante Versorgung vernachlässige. Besonders kritisch wird die Streichung des Paragrafen 73c gewertet. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg: „Die beabsichtigte Streichung als Grundlage der Facharztverträge ist ein fatales Signal an die Fachärzte im Vertragswettbewerb. Der Gesetzentwurf verhindert den weiteren Aufbau einer zur Regelversorgung alternativen strukturierten haus- und fachärztlichen Versorgung in unserem Land. Außerdem gefährdet er die bisher erfolgreiche Arbeit aller Vertragspartner in Baden-Württemberg. “ Für die AOK Baden-Württemberg erfordert eine flächendeckende Versorgung mit qualifizierten Selektivverträgen zugunsten von Versicherten und Patienten klare Strukturen: „Die kann es aber nicht geben, wenn künftig – nach dem Willen des Gesetzgebers – der Sicherstellungsauftrag der Krankenkasse nicht mehr klar geregelt ist“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Wenn Aufsichtsbehörden bei Selektivverträgen künftig Sonderrechte mit drastischen Sanktionsmöglichkeiten erhielten, sei es für Krankenkassen nicht mehr kalkulierbar, Selektivverträge abzuschließen. „Damit werden Innovationen und unternehmerisches Handeln systematisch untergraben“, so Hermann weiter. Auch der vorgesehene Innovationsfonds sei in seiner vorgesehenen Ausgestaltung nicht hinnehmbar. Die Bildung eines zentralen Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss sehen die Südwestpartner kontraproduktiv. Innovationen in der Versorgung könnten nicht zentral verordnet werden, sondern müssten von den Partnern in den Regionen selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestaltet werden können – wie das in Baden-Württemberg seit langem geschehe. Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, begrüßt zwar gemeinsam mit den Vertragspartnern die vorgesehene Stärkung des Hausarztes und der hausärztlichen Fortbildung. „Eine funktionierende Selektivversorgung lebt aber von dem Zusammenwirken von Haus- und Facharzt auf Augenhöhe. Die deutlichen Rückschritte bezüglich der Selektiverträge und das drohende Ungleichgewicht zu Lasten der Fachärzte birgt die Gefahr, dass das Gebäude zum Einsturz kommt. Und auch die vorgesehenen erweiterten Leistungsansprüche für Versicherte bleiben hinter dem zurück, was bei uns in Baden-Württemberg in den Hausarzt- und Facharztverträgen bereits Standard ist.“ Die mit den Selektivverträgen in Baden-Württemberg erzielten Erfolge zeigten, dass dann positive Effekte für Patientinnen und Patienten erzielbar sind, wenn die Honorierung für den Arzt angemessen und klar an der Leistung orientiert ist und darüber hinaus das Versorgungsumfeld adäquat abgebildet wird. „An diesen Erfordernissen geht der Gesetzentwurf völlig vorbei“, sind sich die Vertragspartner einig. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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“Öffentliche Gesellschafter nehmen ihre Rolle, wenn es ‚hart kommt‘, nicht wahr.“
Prof. Heinz Lohmann zur Zukunft der öffentlichen Krankenhäuser beim diesjährigen Hauptstadtkongress für Medizin und Gesundheit in Berlin: „Den Unterschied machen nicht die Ärzte, die Krankenpflegekräfte oder die Manager aus, sondern die Gesellschafter. Öffentliche Gesellschafter sind ‚lausige Gesellschafter‘. Sie nehmen in aller Regel ihre Rolle als Eigentümer eines Unternehmens, wenn es ‚hart kommt‘, nicht wahr.“Einsortiert unter:Allgemein … Weiterlesen →![]()