(DÜSSELDORF) Dejavue – vor exakt zwei Jahren (!) hat der DBfK Nordwest im Interview mit der Rheinischen Post zur bedrohlichen Personalsituation in einer Uni-Klinik bereits darauf hingewiesen, dass die Probleme der Kliniken auch darauf zurückzuführen sind, dass Ausbildungsplätze in der Pflege abgebaut wurden und nun der Nachwuchs fehlt. Dass sich an dieser Situation seitdem nicht viel geändert hat, lässt sich nun aus der Bemerkung der neuen Gesundheitsministerin in NRW, Barbara Steffens (Grüne), ablesen: Der Pflegenotstand ist hausgemacht. (Zi)
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Arzneimittel-Lieferengpässe durch bessere Rabattverträge der Krankenkassen ausschließen
Arzneimittel-Rabattverträge der Krankenkassen sollten bei jedem Wirkstoff mit mindestens drei pharmazeutischen Unternehmen geschlossen werden, um Lieferengpässe für Apotheken und Patienten auszuschließen. „Weg von den Exklusivverträgen mit einzelnen Herstellern – und hin zum Mehrpartnermodell“, mahnte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), in seinem Politischen Lagebericht zum Auftakt des 53. DAV-Wirtschaftsforums in Berlin. „Wir fordern, dass somit der Apotheker in entsprechenden Fällen entscheiden kann, welches Rabattarzneimittel er abgibt.“ Auf der Veranstaltung mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen kommen heute und morgen hochrangige Vertreter von Politik, Wirtschaft und Pharmazie zum Meinungsaustausch zusammen. „Ich betone, dass wir Apotheker das System der Rabattverträge in seiner Grundidee unterstützen“, sagte Becker. „Leider ist festzustellen, dass die Lieferschwierigkeiten bei einzelnen Rabattvertragsarzneimitteln in letzter Zeit wieder zunehmen. Ich will hier gar nicht urteilen, woran es im Detail liegt. Auf alle Fälle muss die Versorgung des Patienten im Mittelpunkt stehen.“ So müssten die Krankenkassen eben über ihre Ausschreibungssystematik nachdenken, so Becker. Das Ergebnis des Pharmadialogs sei insofern zielführend, als „bei der Ausgestaltung der Rabattverträge den erfolgreichen Bietern sechs Monate zur Umsetzung gewährt werden sollen.“ Etwaige Differenzen zwischen Herstellern und Krankenkassen über die Ausschreibungskriterien müssten die Vertragsparteien jedoch selbst austragen, so Becker. Mit Blick auf einzelne Krankenkassen, die Apotheken weder das Medikament noch ein Honorar bezahlen wollen, wenn sie aufgrund von Lieferengpässen statt des Rabattarzneimittels ein anderes wirkstoffgleiches Präparat an den Patienten abgegeben haben, fand der DAV-Vorsitzende deutliche Worte: „Wir bekommen von unserem pharmazeutischen Großhandel klare Aussagen zur Nichtlieferfähigkeit von Arzneimitteln. Diese Aussagen müssen genügen – einen zusätzlichen Bürokratieaufwand lehnen wir ab.“ Auch ohne Retaxationen seien Rabattverträge arbeitsintensiv genug, so Becker: „Die Versorgung mit Rabattarzneimitteln bedeutet einen erheblichen Mehraufwand in der Apotheke. Und das schon, wenn das jeweilige Arzneimittel verfügbar ist.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
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Reanimation mit Musik
Wir alle kennen das: Eine Reanimation ist am laufen und der vernünftige Rhythmus der Herzmassage will nicht so richtig aufkommen. Idealerweise würden Notärzte und Rettungsdienstler nun ein Metronom benötigen oder eine Musikanlage. Diese Diskussion hatten wir schon mal vor einem Jahr (siehe Krangewarefahrer). Damals war “Stayin´alive” wohl der ideale Rea-Song. Alter Hut! “Nellie the Elephant” […]
Artikel von: Monsterdoc
Krankenkassen und KVB einigen sich über die Vergütung im Notarztdienst
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) nun auf ein neues Vergütungsmodell für notärztliche Leistungen verständigt. Mit dem neuen Konzept der Vergütung, das am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, erhalten die Notärzte künftig eine leistungsgerechtere Honorierung. Alle dokumentierten Einsätze werden in vereinbarter Höhe bezahlt. Um den Erfordernissen der Notärzte in den Großstädten wie auch auf dem Lande gleichermaßen gerecht zu werden, wird für die Bereitschaftszeit künftig eine deutlich höhere garantierte Grundvergütung ausgezahlt. Für die Bereitschaftszeiten nachts sowie an Wochenenden kommt noch ein Zuschlag hinzu. Zweiter Bestandteil der Vergütung der Notärzte ist ein leistungsbezogener Anteil, der sich nach der Einsatzdauer und der Zahl der behandelten Patienten pro Einsatz richtet. Den Vertragspartnern ist es nun gelungen, die Vergütung des Notarztdienstes in Bayern auf ein neues, solides Fundament zu stellen. Somit sei eine zukunftssichere Lösung für den Erhalt eines flächendeckenden Notarztdienstes in ganz Bayern gefunden und die notärztliche Versorgung auch weiterhin auf hohem Qualitätsniveau gewährleistet. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Notarztdienst sei ein laufender Prozess, den die Vertragspartner auch weiterhin aktiv mitgestalten werden. Pressemitteilung der AOK Bayern und der Kassenärztliche Vereinigung Bayern
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