(HANNOVER) 1996 wurde in Hannover der Niedersächsische Verein zur Förderung der Qualität im Gesundheitswesen e.V. gegründet. Die heute unter dem Namen Qualitätsinititave bekannte Organsiation will die Patientenversorgung durch die Förderung der Qualität im Gesundheitswesen verbessern, und zwar durch die Entwicklung und Erprobung innovativer Projekte, z.B. bei der Zusammenarbeit zwischen den an der Gesundheitsversorgung beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen. Einmal im Jahr lobt die Initiative einen Preis aus, der für innovative, patientenorientierte Projekte in Niedersachsen zur Verbesserung der Versorgungsqualität und Lebensqualität der Patientinnen und Patienten vergeben wird. So wurde z.B. das Palliativzentrum des Evangelischen Krankenhauses Oldenburg für neue Wege bei der Behandlung und Begleitung sterbender Patienten ausgezeichnet. Bewerbungen um den mit 5.000 EUR dotierten Preis werden bis zum 1.Juli in der Geschäftsstelle der Qualitätsinitiative entgegengenommen. (Zi)
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Techniker Krankenkasse senkt Beitragssatz – unterdurchschnittlicher Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent – 28-Milliarden-Haushalt 2015
Mehr als 28 Milliarden Euro umfasst das Haushaltsvolumen der Techniker Krankenkasse (TK) im kommenden Jahr. Der Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung beläuft sich 2015 auf 0,8 Prozent und liegt damit unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung. Für TK-Mitglieder sinkt der Beitragssatz von heute 15,5 auf 15,4 Prozent. Dies hat heute der TK-Verwaltungsrat beschlossen. Der Etat der Krankenversicherung beträgt im kommenden Jahr 22,7 Milliarden Euro. Die Leistungsausgaben werden 21,6 Milliarden Euro umfassen und damit 8,8 Prozent über dem Volumen von 2014 liegen. Allein auf den Krankenhausbereich entfallen 6,3 Milliarden Euro, ein Zuwachs von 8,6 Prozent gegenüber dem laufenden Jahr. Die Ausgaben für die niedergelassenen Ärzte werden sich auf 4,3 Milliarden Euro belaufen (+ 8,5 Prozent). Die Arzneimittel machen mit 3,7 Milliarden Euro den drittgrößten Ausgabenposten aus, 8,7 Prozent mehr als 2014. Der Haushalt der Pflegeversicherung wird sich auf knapp 4,2 Milliarden Euro belaufen, von denen jedoch 2,8 Milliarden Euro in den Ausgleichsfonds fließen, mit dem andere Pflegekassen unterstützt werden, deren Ausgaben nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Das Haushaltsvolumen der Arbeitgeber-Umlagen U1 und U2 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit bzw. Mutterschaft nach dem sogenannten Aufwendungsausgleichsgesetz) wird 2015 rund 1,4 Milliarden Euro betragen. Die TK hat 6,7 Millionen zahlende Mitglieder und insgesamt 9,2 Millionen Versicherte. Im laufenden Jahr ist sie bislang um 412.000 Mitglieder und insgesamt 481.000 Versicherte gewachsen. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Industrieneutraler Wissenstransfer für Ärzte nötig – Infos über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel auf einen Blick
Alle zwei Wochen bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln auf Basis der aktuellen allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnisse in einem aufwendigen und transparenten Verfahren. Dabei unterscheidet er in seinen Beschlüssen zum Zusatznutzen sehr differenziert nach unterschiedlichen Patientengruppen oder Behandlungssituationen. Bisher kommt dieses detaillierte Wissen beim niedergelassenen Arzt in der Verordnungspraxis nur bruchstückhaft an – und vor allem viel zu spät, nämlich nur alle zwölf Wochen mit dem Quartals-Update der Praxissoftware. Ärzte können neue Arzneimittel somit weder therapeutisch sinnvoll noch wirtschaftlich verordnen. Leidtragende sind die Patienten. Sie erhalten schlimmstenfalls Arzneimittel ohne Zusatznutzen, aber ggf. mit schweren Nebenwirkungen. Für die Krankenkassen sind neue Arzneimittel im Regelfall teurer als die bisherigen Standardtherapien. Fehlt ein Wissenstransfer, entstehen Mehrkosten ohne zusätzlichen Nutzen für den Patienten. „Ärzte müssen zeitnah zu den G-BA-Beschlüssen erfahren, bei welchen Patienten und in welchen Behandlungssituationen ein Arzneimittel tatsächlich einen Zusatznutzen hat. Nur so können sie sicher ein Arzneimittel auswählen. Hier brauchen wir endlich einen besseren Wissenstransfer in den Versorgungsalltag“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Der Fall des Arzneimittels Axitinib illustriert eindrücklich, wie wenig die differenzierte Bewertung des G-BA bisher in der Praxis beachtet wird: Der G-BA hatte hier für 99 Prozent der Nierenzellkrebspatienten keinen Zusatznutzen festgestellt; lediglich in einer Patientenuntergruppe von unter einem Prozent konnte er einen Zusatznutzen attestieren. Die tatsächlichen Verordnungen übertrafen dann aber jede Erwartung. Es ist daher zwingend davon auszugehen, dass die weit überwiegende Patientenzahl das Arzneimittel ohne Aussicht auf einen Zusatznutzen eingenommen hat. Unverzichtbar: neutrale Infos anwenderfreundlich aufbereitet Zentral für einen solchen schnellen Wissenstransfer ist der gesetzlich abgesicherte Aufbau neuer Datenströme vom G-BA zum Arzt und zur Krankenkasse. Eine ähnlich lautende Forderung ist mittlerweile auch als Ergebnis des Pharmadialogs aufgestellt worden. Verwunderlich, ja irritierend ist jedoch, dass die Pharmaindustrie in den Konzeptionsprozess eingebunden werden soll. „Herzstück muss eine anwenderfreundliche, auf dem aktuellen medizinischen Wissensstand basierende und von Industrieinteressen unabhängige Arztsoftware sein“, fordert v. Stackelberg. Für ein solches industrieneutrales Wissenstransfersystem müsste der G-BA die verordnungsrelevanten Daten wie z. B. Patientengruppen, Zusatznutzen und zweckmäßige Vergleichstherapie einheitlich erfassen und datentechnisch zum Weiterverarbeiten aufbereiten. Diese Informationen würden den Ärzten über die Praxisverwaltungssoftware (PVS) zur Verfügung gestellt werden. Die PVS-Anbieter wären dann verpflichtet, die Infos des G-BA stets aktuell einzuarbeiten. Möglichst auf einen Blick sähen Ärzte dann, welches Arzneimittel indikationsgerecht die beste Wahl wäre. Ein Ampelsystem könnte hier eine einfache und sichere Orientierung bieten. Die ärztliche Entscheidung würde an die Krankenkasse übermittelt. Sie kann nun indikationsspezifisch und patientengruppengenau das Versorgungsgeschehen entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag monitorieren, analysieren sowie die Beratung von Ärzten und Patienten gestalten. Entsprechende gesetzliche Grundlagen für den G-BA, die Hersteller der PVS-Systeme und die gemeinsame Selbstverwaltung müsste der Gesetzgeber schaffen. Win-Win-Situation für alle Beteiligten „Wenn Ärzte die tatsächliche Werthaltigkeit neuer Arzneimittel kennen, können sie die Versorgung frühzeitig qualitativ verbessern und zugleich wirtschaftlich gestalten. Davon profitieren nicht nur Ärzte und Krankenkassen, sondern auch Patienten und sogar die pharmazeutischen Unternehmen“, so v. Stackelberg. Der Patient wüsste sicher, dass er ein Medikament mit Zusatznutzen in seiner speziellen Patientengruppe (und ohne unnötige Nebenwirkungen) verordnet bekommt. Der Arzt erhält einen leichten Zugang zur fachlichen Bewertung eines neuen Arzneimittels, damit eine verbesserte Orientierung im Therapiegebiet und kann so nutzen- wie indikationsgerecht verordnen. Mit höherer Verordnungssicherheit sinken Aufwand, Konfliktpotential und Kosten für Ärzte wie Krankenkassen bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Unternehmen mit therapeutischen Innovationen profitieren ebenso, da ihre Produkte auch tatsächlich in der Versorgung ankommen. Die Krankenkassen werden um die Mehrkosten für teurere Arzneimittel ohne Zusatznutzen entlastet. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Kiefer: Regionale und individuelle Verantwortung garantiert hochwertige und flächendeckende Arzneimittelversorgung
„Die hochwertige und flächendeckende Arzneimittelversorgung basiert auf der regionalen Verantwortung der Apothekerkammern und der individuellen Verantwortung der Apotheker“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer gestern anlässlich der Eröffnung des internationalen Fortbildungskongresses pharmacon. „Die jetzige Struktur der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch die wohnortnahen Apotheken trägt zuverlässig. Wer meint, dass der Arzneimittelversandhandel nötig sei, redet einen Notstand aus Eigeninteressen herbei oder plappert nach, was andere ihm eingeflüstert haben. Die wohnortnahen Apotheken versorgen alle Patienten ordnungsgemäß: Jeder Patient, der dies möchte, kann den persönlichen Kontakt mit einem Apotheker in seiner Nähe aufnehmen. Sollte es in der Zukunft hier und da zu Engpässen kommen werden die Apothekerkammern regionale Lösungen finden.“ Ein weiterer Schwerpunkt seiner Eröffnungsrede war das Gemeinwohl. Kiefer: „Die Apotheken übernehmen hier viele Gemeinwohlpflichten zum Wohle aller Bundesbürger. Zum Beispiel übernehmen sie Botendienste, stellen Rezepturarzneimittel her, müssen jedes (!) ärztliche Rezept beliefern und sind zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet (Notdienste). Eine gewinnorientierte Rosinenpickerei ist also ausgeschlossen. Die vielfältigen Gemeinwohlpflichten zu erfüllen, fußt letztlich auf der inneren Haltung der Berufsträger und bedeutet für Apotheker deshalb eine hohe individuelle Verantwortung. Wer nur nach seinem unmittelbaren privaten oder ökonomischen Vorteil trachtet, wird sich damit schwer tun. Anders formuliert: Apotheker können niemals überzeugte Egoisten und Egoisten niemals überzeugende Apotheker sein.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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