Jedes Reinigungsmittel beeinflusst die Hautoberfläche. Unverträglichkeiten treten bei gesunder Haut durchweg nicht auf. Eine gute Reinigungsleistung und Verträglichkeit weisen beide Produkttypen auf. Generell kann daher gesagt werden: Wer sich bisher mit einer Seife gewaschen hat, kann selbstverständlich auch dabei bleiben.
Related Posts
Die Zahnarztpraxis als GmbH
Gemäß § 95 Abs. 1a Satz 1 SGB V ist die Gründung von (zahn)medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nur in der Rechtsform einer Personengesellschaft, einer eingetragenen Genossenschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in einer öffentlich rechtlichen Rechtsform (im Falle der … Weiterlesen →
The international WAO/EAACI guideline for the management of hereditary angioedema – the 2017 revision and update
Hereditary Angioedema (HAE) is a rare and disabling disease. Early diagnosis and appropriate therapy are essential. This update and revision of the global guideline for HAE provides up-to-date consensus recomm… … lesen Sie weiter! Quelle: : https://waojournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s40413-017-0180-1
Wirtschaftlichkeitsprüfung – Reichweite von Dokumentationsmängeln
Die Dokumentation ist bei Ärzten und Zahnärzten nicht um im Haftungsrecht ein ungeliebter aber extrem wichtiger Aspekt. Zwei aktuelle Entscheidungen aus dem Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung belegen, dass hier besondere Sorgfalt geboten ist: Das Sozialgericht Marburg hat in Entscheidungen vom 06.04.2011 (S 12 KA 831/10) und vom 21.11.2012 (Az. S 12 KA 8/12) wichtige Maßstäbe für den Inhalt […]
The post Wirtschaftlichkeitsprüfung – Reichweite von Dokumentationsmängeln appeared first on LEX MEDICORUM.