Die 5. Jahreszeit ist für viele ein Ausnahmezustand, denn in der närrischen Zeit ist Verkleiden erlaubt und grelles Schminken kein Tabu. Faschingsschminke unterliegt den gleichen gesetzlichen Anforderungen wie alle anderen Kosmetik– und Pflegeprodukte. Somit müssen alle Inhaltsstoffe auf der Verpackung
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