Mitglieder der Chicago Dental Society wurden zu den Auswirkungen der Krise bezogen auf die Situation in der Praxis befragt. Die negativen Auswirkungen haben dramatische Folgen. Etwa 90% aller Befragten gaben an, dass ein deutlicher Rückgang bei sehr profitablen kosmetischen Behandlungen zu verzeichnen ist. Dreiviertel aller Zahnärzte klagten darüber, dass auch notwendige Behandlungen von Patienten verschoben oder unterlassen werden. Leider folgt diesem Abwärtstrend auch die Kontrolle inklusive Professioneller Zahnreinigung, hier ist es über die Hälfte der Zahnärzte, bei denen die Patienten ausbleiben.
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Individualbudgets als Option erhalten
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt grundsätzlich die Reform der Pflegeberufsausbildung. Allerdings müssen für die Auszubildenden und für die Ausbildungsbetriebe unterstützende und fördernde Rahmenbedingungen entstehen. Dazu gehört insbesondere, dass die zukünftige Finanzierungsregelung nicht schlechter sein darf als die im Krankenhausbereich seit Jahren bewährte Form der überbetrieblichen Finanzierung der Ausbildung auf der Grundlage krankenhausindividuell vereinbarter Ausbildungskostenbudgets. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung von Ausbildungskostenpauschalen darf auf keinen Fall als Regelinstrument den Krankenhäusern zwangsweise übergestülpt werden. Deshalb fordert die DKG die Option der Individualbudgets als gleichberechtigte Finanzierungsmöglichkeit neben den Pauschalen. „Es gibt sehr große strukturelle und individuelle Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Um auf diese adäquat reagieren zu können, bedarf es der Wahlmöglichkeit jedes Krankenhauses, ob es innerhalb der Pauschale agieren möchte oder ein Individualbudget aushandeln will. Nur so können vorhandene Ausbildungsstrukturen auch zukünftig sichergestellt werden“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Pressemitteilung der DeutschenKranmkenhausgesellschaft e.V.
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Krankenhausreform mit Zukunftsperspektive
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt das heute vom Deutschen Bundestag zu verabschiedende Krankenhausstrukturgesetz. DKG-Präsident Thomas Reumann sprach von „wichtigen Weichenstellungen für die patientenorientierte Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung“. Die Finanzierung der laufenden Kosten der Kliniken und der ordnungspolitische Rahmen des Entgeltsystems im Krankenhaus würden durch die Reform grundlegend verändert, so der DKG-Präsident. Das Gesetz, das zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt, nimmt sich drängender Probleme des stationären Sektors an. „Die Abgeordneten haben die in den letzten Monaten von den Krankenhäusern und ihren Mitarbeitern angesprochenen Probleme ernst genommen. Wir fühlen uns nunmehr deutlich besser verstanden“, sagte Reumann. Entscheidend sei vor allem, dass die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen nicht weiter verfolgt würden. „Die 500 Millionen Euro aus dem Versorgungszuschlag bleiben den Krankenhäusern erhalten“, erklärte der DKG-Präsident. Mit ihrer Umwandlung in einen Pflegezuschlag „wird die Situation für Pflegekräfte deutlich verbessert“. Mit dem Pflegezuschlag, der Tarifausgleichsrate und den Förderprogrammen für Pflegestellen und Hygiene werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, dass die Mitarbeiter, die schon bei uns beschäftigt sind, fair bezahlt und notwendige zusätzliche Kräfte eingestellt werden können. Insgesamt werden also die Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Betriebskosten deutlich verbessert, so Reumann. Darüber hinaus begrüßte der DKG-Präsident die vorgesehene Neukonzeption der ambulanten Notfallleistungen. Der Strukturfonds und die neuen Qualitätsanforderungen einschließlich Sanktionsmechanismen werden den Strukturwandel in der stationären Medizin weiter beschleunigen. Diesen Möglichkeiten werden sich die Krankenhäuser konstruktiv stellen. „Keine Verbesserungen bringt das Krankenhausstrukturgesetz dagegen bei der unzureichenden Investitionsfinanzierung“, machte Reumann deutlich. Er forderte, dass die Lösung dieses zentralen Problems der Krankenhäuser auf der Tagesordnung bleiben müsse. Die Länder dürften sich nicht weiter ihrer gesetzlichen Aufgabe der Investitionsmittelbereitstellung entziehen. Pressemitteilung der DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
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Gröhe: “Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen sicherstellen”
In einer gemeinsamen Veranstaltung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen wird heute das Gutachten 2014 des Sachverständigenrates präsentiert und der Fachöffentlichkeit zur Diskussion gestellt. In seinem Gutachten stellt der Sachverständigenrat Konzepte vor, wie die Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen auch künftig sichergestellt werden kann. Weitere Themen sind die bedarfsgerechte Versorgung mit Arzneimitteln, mit Medizinprodukten und mit medizinischen Rehabilitationsleistungen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Eine bedarfsgerechte und hochwertige Gesundheitsversorgung überall in Deutschland sicherzustellen, ist zentrale Aufgabe der Gesundheitspolitik. Gerade in strukturschwachen Regionen bedarf es besonderer Anstrengungen, um eine gut erreichbare medizinische Versorgung auch künftig aufrechtzuerhalten. Ich begrüße es deshalb, dass der Sachverständigenrat die Versorgung in ländlichen Regionen zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht hat. Das Gutachten des Sachverständigenrates gibt wichtige Anstöße.“ Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach betonte: „Die demografische Herausforderung erfordert gerade in ländlichen Regionen eine Bündelung aller Kräfte. Eine sektorale Trennung der Versorgung können wir uns hier noch viel weniger erlauben als in Ballungsräumen.“ Die gesamte Veranstaltung wird auch als Videomitschnitt im Internet veröffentlicht. Dieses Angebot wird ab dem 01. Oktober 2014 unter folgenden Links zur Verfügung stehen: www.youtube.com/BMGesundheit oder www.bmg.bund.de/sachverstaendigenrat. Das SVR-Gutachten finden Sie unter: www.svr-gesundheit.de Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums
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