Meist verfärben sich die Zähne bzw. der Zahnschmelz aufgrund von übermäßigem Genuss von Kaffee, Tee oder bestimmten Lebensmitteln. Gelbe Zähne können aber auch ein Indikator dafür sein, dass der Zahnschmelz zunehmend abgebaut wird. Daher ist es wichtig, bei einer zunehmend stärker werdenden Verfärbung der Zähne den Hauszahnarzt zu konsultieren, um den Ursachen auf den Grund zu gehen. Sollte die Zahnverfärbung lediglich oberflächlich sein und keine gesundheitliche Relevanz haben, kann meist schon eine Professionelle Zahnreinigung Abhilfe schaffen.
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Neue Mindeststandards für Herzklappenoperationen sind richtig – Übergangsregelung nicht akzeptabel
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für höhere Mindeststandards bei Herzklappenoperationen ist nach Ansicht der Techniker Krankenkasse (TK) ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Vollkommen unverständlich ist der TK allerdings, dass einige Kliniken bis 2016 weiterhin ohne eine Herzchirurgie Herzklappen per Katheter einsetzen dürfen. “Mit der Übergangsregelung hat der Ausschuss die wirtschaftlichen Interessen von einigen Krankenhäusern über die gesundheitlichen Interessen ihrer Patienten gestellt”, sagt Jörg Manthey von der Techniker Krankenkasse. Das sei nicht akzeptabel. Aus Sicherheitsgründen sei es internationaler Standard, dass nur Kliniken mit herzchirurgischer Abteilung solche Operationen durchführen dürfen, so Manthey. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss halte die Herzchirurgie aus medizinischer Sicht für notwendig. Deshalb sei sie ab 2016 auch generelle Voraussetzung für die Operation. “Die Patienten mit Herzproblemen können aber so lange nicht warten und haben auch bis dahin ein Recht auf eine Behandlung nach dem Stand der Wissenschaft”, so Manthey. Bei der Patientensicherheit dürfe es keine falschen Kompromisse geben. “Patienten mit einer minimalinvasiven Herzklappenoperation sollten aus eigenem Interesse für den Eingriff ein Krankenhaus wählen, das über eine herzchirurgische Abteilung verfügt.” Mit den risikoreichen minimalinvasiven Operationen werden vor allem älteren Patienten über einen Katheter Aortenklappen eingesetzt, die eine größere offenchirurgische Operation wahrscheinlich nicht überleben würden. Aufgrund des großen Risikos bei den Eingriffen sehen die Qualitätsrichtlinien allerdings vor, dass das Krankenhaus über eine Herzchirurgie verfügen muss, damit diese bei Notfällen den Patienten übernehmen kann. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Selbstverwaltung einigt sich auf Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2017
Im vierten Jahr in Folge haben sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt. Sie zeigen den leistungsbezogenen Investitionsbedarf für die unterschiedlichen Fallpauschalen auf. Erneut wird durch empirisch erhobene Zahlen belegt, dass der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser bundesweit bei sechs Milliarden Euro liegt. Gerade einmal die Hälfte wird derzeit von den Bundesländern gedeckt. Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, eine zielgenauere und sachgerechtere Verteilung der Investitionsmittel auf die Krankenhäuser vorzunehmen. Ob das Instrument aber genutzt wird, hängt an der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bisher wenden nur Berlin und Hessen die Investitionsbewertungen an. Zudem entscheiden allein die Bundesländer auch bei Anwendung der Verhältniszahlen über die Höhe des für Investitionen bereitgestellten Finanzvolumens. Hintergrund: Unzureichende Finanzierung der Investitionen Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Private Krankenversicherung tragen Betriebskosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich. Von zentraler Bedeutung ist deshalb die Höhe der vom jeweiligen Bundesland bereitgestellten Mittel. Auch wenn dies von Land zu Land durchaus unterschiedlich ist, ist in der Gesamtheit festzustellen und zu beklagen, dass nur unzureichend Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auch die letzte Krankenhausreform hat daran leider nichts geändert. Wie groß das Problem bereits ist, zeigt sich besonders deutlich, wenn man die Mittel der Länder in Bezug zu den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung stellt. Entsprachen die Mittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent, liegen sie heute bei unter vier Prozent. Insgesamt kommen die Bundesländer ihrer Investitionsverpflichtung nicht nach. Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.Einigung
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gematik: Austausch von gemalto Kartenterminals geregelt
Rund 5.000 Kartenterminals des Herstellers gemalto, mit denen in Krankenhäusern und Praxen die Daten der Gesundheitskarte ausgelesen werden, müssen bis Ende Juli 2016 ausgetauscht werden. Betroffene Leistungserbringer, die bisher mit dem Modell „GCR-5500-D“ gearbeitet haben, erhalten für die Neuanschaffung eine finanzielle Unterstützung von pauschal 58,89 Euro. Darauf haben sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft geeinigt. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Auszahlung der Pauschale liegen in der Verantwortung der gematik. Ab dem 1. Juni 2016 stellt sie dazu auf www.gematik.de eine Information zum Verfahren und ein Formular zur Beantragung der Pauschale bereit. Die Finanzierungsvereinbarung ist beschränkt auf maximal 5.000 Geräte und befristet bis zum 31. Juli 2016. Bis dahin sollen die Geräte ersetzt worden sein. Denn ab August 2016 ist mit den ersten elektronischen Gesundheitskarten der zweiten Generation im Feld zu rechnen, die das gemalto-Modell „GCR-5500-D“ nicht immer korrekt einlesen kann. Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die gematik deshalb die Zulassung für das Gerät mit Wirkung zum 1. Januar 2016 zurückgezogen. Der gesetzliche Auftrag der gematik GmbH gemäß §291a SGB V ist die Einführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen, der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie zugehöriger Fachanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Heilberuflern, Kostenträgern und Versicherten. Die gematik entwickelt die übergreifenden IT-Standards für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sowie für den Aufbau und Betrieb einer bundesweiten, interoperablen und sektorenübergreifenden Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur). Sie trägt dabei die Gesamtbetriebsverantwortung und ist für den künftigen Wirkbetrieb zudem Testzentrum und Zulassungsstelle für alle industriellen Produkte der Telematikinfrastruktur. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, also der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der Deutsche Apothekerverband. Pressemitteilung der gematik GmbH
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