(HAMBURG) Seit dem 1. Januar 2010 ist auch in Hamburg ein neues Heimgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht Kontrollen wie kein anderes Heimgesetz vor. Insbesondere die Überprüfung der ambulanten Pflegedienste durch die Heimaufsicht ist bundesweit einmalig. Der Beobachter mag sich fragen: Wo nimmt die Stadt das ganze Personal her, wo doch die Haushaltslage immer angespannter wird? Damit hat Hamburg keine Probleme, da im Zuge der Privatisierung der Landeskrankenhäuser eine Menge Personal an der Hansestadt Hamburg hängen geblieben ist. Traurig ist nur, dass dieser Überschuss an Pflegefachkräften nicht der Altenpflege zugeführt werden kann, wo Fachkräfte dringend benötigt werden. Diesem Bedarf nimmt man sich in Hamburg leider ausschließlich mit der Haltung „Pflegen kann jeder“ an. Das „Aktionsbündnis Altenpflege“ fördert insbesondere die Umschulung von schwer vermittelbaren Arbeitslosen zu Altenpflegern. Charakteristisch für die Hamburger Auffassung von professioneller Pflege ist die Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz. Für diese zweijährige Ausbildung ist in Hamburg noch nicht einmal ein Hauptschulabschluss erforderlich und Schwerpunkt des Bildungsprofils ist die Qualifizierung zur Durchführung der Behandlungspflege. Die äußerst intelligente Politik lässt sich wie folgt zusammenfassen: Mehr unqualifiziertes Personal in die Pflege und die Bindung von qualifiziertem Personal in der Kontrolle. In Hamburg wird es wohl noch einige Jahrzehnte dauern, bis man dort die saarländische Weisheit begreift, dass Schweine vom Wiegen nicht fetter werden – und schon gar nicht unter personeller Mangelernährung! (Al)
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Pläne zur Arzneimittelreform mit Luft nach oben – KKH-Chef Kailuweit: “Begrenzung von Mondpreisen ist viel zu halbherzig”
Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Arzneimittelreform gehen der KKH Kaufmännische Krankenkasse an einigen Stellen nicht weit genug. Anlass zur Kritik bietet aus Sicht der Kasse insbesondere die Tatsache, dass verhandelte Preise für neue Medikamente nur dann rückwirkend gelten, wenn im ersten Jahr der Umsatz für dieses Medikament höher als 250 Millionen Euro ist. „Dieser Wert ist viel zu hoch und somit ein äußerst halbherziger Versuch, die Mondpreise der Pharmaindustrie zu begrenzen“, sagte KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. „Konsequent wäre es, den verhandelten Preis rückwirkend vom ersten Tag an gelten zu lassen. Die Gewinnmargen für Arzneimittel mit echtem Zusatznutzen wären dabei immer noch ausreichend.“ Hintergrund: Die Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro wird nur bei sehr wenigen Wirkstoffen überhaupt überschritten. Würden ausgehandelte Preise rückwirkend vom ersten Tag gelten, hätten allein im Jahr 2014 die Krankenkassen 275 Millionen Euro gespart. Ein weiterer Aspekt ist die Frage, wer zukünftig Kenntnis von den verhandelten Preisen haben soll. Hier spricht sich die KKH für größtmögliche Transparenz aus. „Ärzte und Apotheker müssen die Preise kennen“, so Kailuweit. Immerhin: Die geplante Fortführung des Preismoratoriums stößt bei der KKH auf Zustimmung. Das ändert wiederum nichts an der Tatsache, dass die Ausgaben für Arzneimittel unaufhaltsam steigen – bei der KKH in den ersten fünf Monaten dieses Jahres um 4,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Pressemitteilung der KKH
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Erstattungsbetrag für Arzneimittel zur Kontrolle des Phosphatspiegels für dialysepflichtige Patienten vereinbart
Die Fresenius Medical Care Deutschland GmbH und der GKV-Spitzenverband haben sich auf einen Erstattungsbetrag für das Arzneimittel Velphoro® (Wirkstoff: Sucroferric Oxyhydroxid) geeinigt. Er gilt ab 1. Oktober 2015. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich dazu ist eine Preisstaffelung vereinbart worden, die in den beiden folgenden Jahren zu weiteren Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung führen wird. Velphoro® ist zugelassen zur Kontrolle des Serumphosphatspiegels im Blut bei erwachsenen Patienten mit chronischer Nierenerkrankung, die dialysepflichtig sind. Diese Filterfunktion, die eigentlich die Niere übernimmt, ist bei diesen Patienten nicht intakt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für den Wirkstoff Sucroferric Oxyhydroxid keinen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ausgesprochen. Der vereinbarte Erstattungsbetrag befreit den verordnenden Arzt nicht von seiner Pflicht, generell jede Verordnung auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen. Die Wirtschaftlichkeit einer Verordnung richtet sich auch hier nach den Vorgaben des § 12 SGB V. Pressemitteiliung des GKV-Spitzenverbandes
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Kiefer als Vorsitzender der DAC/NRF-Kommission bestätigt
Dr. Andreas Kiefer (56) bleibt Vorsitzender der Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium (DAC/NRF-Kommission). Kiefer leitet diese Kommission seit 2011 und ist zudem Präsident der Bundesapothekerkammer und Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz. Berufen wird die Kommission vom Geschäftsführenden Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Kiefer: „Wir erfüllen als Kommission vielfältige Aufgaben. Ziel ist, dass die Monographien und Texte dem Stand der pharmazeutischen Wissenschaften entsprechen und insbesondere für die Apotheken sachgerechte Herstellungs- und Prüfvorschriften für Arzneimittel zur Verfügung gestellt werden. Ohne die ehrenamtliche Unterstützung externer Experten aus Wissenschaft, Industrie, Behörden, Bundeswehr, Krankenhaus und Apotheken wäre das nicht möglich. Deshalb danke ich allen Mitgliedern der DAC/NRF-Kommission ‒ ebenso wie den Sachverständigen ‒ ganz herzlich für ihr Engagement.“ Zum Stichtag 1. Januar 2018 wurden nach den Vorgaben der Geschäftsordnung Mitglieder der DAC/NRF-Kommission wieder- bzw. neuberufen. Für weitere bzw. zum ersten Mal für sechs Jahre berufen wurden Prof. Dr. Christian Fleck, Jena Dr. Frauke Gaedcke, Koblenz Dr. Rene Roth-Ehrang, Andernach (erstmals berufen) Dr. Ulrich Reichert, Darmstadt (erstmals berufen) Dr. Michael Türck, Seeheim-Jugenheim Weitere Mitglieder der DAC/NRF-Kommission sind: Prof. Dr. Franz Bracher, München Apothekerin Cornelia Bruns, Bremen Dr. Volker Christoffel, Sengenthal Prof. Dr. Rolf Daniels, Tübingen Prof. Dr. Gerhard Franz, Regensburg Dr. Matthias Heuermann, Münster Prof. Dr. med. Peter H. Höger, Hamburg Dr. Holger Knoth, Dresden Prof. Dr. Matthias Melzig, Berlin Dr. Hans-Ulrich Plener, Tuttlingen Prof. Dr. Gerhard Scriba, Jena Dr. Michael Sprenger, Bonn Apotheker Gerhard Zück, Knittlingen Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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