2016 wurden ein Fünftel mehr Berufskrankheiten anerkannt – unter anderem durch Aufnahme des weißen Hautkrebses. Die Hürden für neue Berufskrankheitenrenten bleiben aber weiter hoch. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxismanagement/article/940521/gesetzliche-unfallversicherung-weisser-hautkrebs-treiber-berufskrankheiten.html
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Fact #5: Die histaminabbauenden Enzyme {Adventskalender}
Histamin kann auf zwei verschiedene Arten abgebaut werden, zum einen von dem Enzym Diaminoxidase (DAO) oder zum anderen dem Enzym Histamin-N-Methyltransferase (HNMT). Welches Enzym für den Abbau zuständig ist, liegt vor allem am Ort, an dem im Körper das Histamin abgebaut werden soll. DAO befindet sich im Blutplasma und ist für die Verstoffwechsellung von extrazellulärem […]
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Spendenaufruf für die Aktion „Stoppt-die-e-Card“
Die elektronische Gesundheitskarte ist eine Gefahr für die ärztliche Schweigepflicht und für eine gute medizinische Versorgung. Hier werden Milliarden für ein industriegetriebenes Projekt ausgegeben, die nicht den Bedürfnissen der Patienten gerecht werden. Der Deutsche Ärztetag hat auch 2012 das Gesamtprojekt entschieden abgelehnt. Seit 2007 gibt es die bundesweite Bürgerinitiative „ Stoppt-die-e-Card“, die sich zum Ziel gesetzt hat, über die gesundheitsgefährdenden Folgen einer zentralen Speicherung von Krankheitsdaten aufzuklären.
Wir brauchen Ihre finanzielle Unterstützung, um die kritische Aufklärung, z. B. durch Veranstaltungen und Informationsmaterialien etc., weiter führen zu können.
Wir bitten deshalb um Spenden auf das Konto der IPPNW
Kontonummer. 22-222 10
BLZ 100 205 00 der Bank für Sozialwirtschaft Berlin unter dem Stichwort „Stoppt–die- e-Card“.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Silke Lüder
Dr. Manfred Lotze
Hamburg, Sprecher der Aktion „Stoppt-die-e-Card“, IPPNW HH
Ihre Spenden sind steuerlich absetzbar
Entfaltet die ärztliche Dokumentation eine positive bzw. negative Indizwirkung?
Diese Frage hatte das Kammergericht Berlin in einem Urteil vom 10.01.2013 zu beantworten (Az. 20 U 225/10). Das Gericht bestätigte, dass der ärztlichen Dokumentation grundsätzlich eine Indizwirkung zukommt. Demnach indiziert sie in der Regel, dass darin genannte Behandlungsmaßnahmen durchgeführt wurden, andererseits unterblieben waren, wenn die entsprechenden dokumentationspflichtigen Tatsachen in der Dokumentation nicht erwähnt werden. Diese […]
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