Im MgK-Forum habe ich heute einen sehr interessanten Videobeitrag gefunden. Sehr verständlich und ernüchternd wird erklärt, wie Frauen mit Statistik getäuscht werden.
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Merz versieht illegale Axura®-Werbung mit Zugangsschutz
Die Firma Merz Pharma Austria hat auf unseren vor einigen Tagen erschienenen
Artikel reagiert und im Laufe des heutigen Tages die Werbung für das Alzheimer-Medikament Axura® wie gesetzlich gefordert mit einem Zugangsschutz für Fachkreise versehen. Auch die Werbung für weitere verschreibungspflichtige Merz-Produkte (Hepa-Merz®, Rheumon® und Rheumon Depot®) ist seit heute nur noch Fachkreisen zugänglich.
Unsere Bitte um Stellungnahme, auch zu den Verbindungen von Merz zur Firma Medcom International und zur “Deutschen Seniorenliga”, blieb bislang ohne Antwort.
Oktoberfestbesucher mussten bluten
Fast wäre es vergessen worden. Ein Skandal, der in Bayern derzeit Wellen schlägt. Das Oktoberfest ist eine eigene Art von Intensivstation. Trotzdem gelten auch an solchen sozialmedizinischen Brennpunkten Gesetze und Ethik, sollte man meinen.
Report München hatte aufgedeckt, dass Besucher des Oktoberfestes 2004, die aufgrund ihrer alkohol-bedingten Ausfälle auf die Sanitätsstation des Bayerischen Roten Kreuzes gebracht worden waren, als unfreiwillige Testpersonen für obskure Studien dienten. Eine vom Gesetzgeber geforderte informierten Zustimmung war in diesem Zustand kaum ethisch sauber zu erlangen.
Da auch Blut abgenommen und untersucht worden war, möglicherweise ohne dass es eine medizinische Notwendigkeit gegeben hätte, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Nach Angaben des BRK habe der verantwortliche Arzt aus Leipzig erklärt, er habe von allen 405 Untersuchten unterschriebene Erklärungen. Allerdings habe er nur 178 Dokumente vorlegen können, so das BRK. Die Einverständniserklärungen sollen erst beim Verlassen der Sanitätsstation unterschrieben worden sein.
Reichlich Medikamentenmuster bei Qlaira®?
Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) dürfen die Pharmaunternehmen nur zwei Musterpackungen jedes Jahr an den Arzt abgeben.
(4) Pharmazeutische Unternehmer dürfen Muster eines Fertigarzneimittels an Personen nach Absatz 3 Satz 1 nur auf jeweilige schriftliche Anforderung, in der kleinsten Packungsgröße und in einem Jahr von einem Fertigarzneimittel nicht mehr als zwei Muster abgeben oder abgeben lassen. Mit den Mustern ist die Fachinformation, soweit diese nach § 11a vorgeschrieben ist, zu übersenden. Das Muster dient insbesondere der Information des Arztes über den Gegenstand des Arzneimittels.
Es gibt Hersteller, die das sehr genau nehmen und von ihrem Aussendienst Nachweise verlangen, wo die Muster gelandet sind. Andere sehen das besonders bei Markteinführungen nicht so eng und verteilen grosszügig entgegen den Vorschriften des AMG Medikamentenpackungen unter die Ärzte.
Zu den letzteren scheint Bayer im Falle der neuen Verhütungspille Qlaira® (gesprochen Klära) zu gehören. Im Internet findet man immer wieder Berichte von Frauen, die zwei oder gar drei Monatspackungen von ihrem Frauenarzt in die Hand bekommen haben. Und dies, obwohl die Medikamentenmuster üblicherweise mit Vorliebe unter den Angestellen der Praxis ihre Verwendung finden. Sozusagen als Ausgleich für den Stress und das karge Gehalt.
Nachzuvollziehen wäre ein nachlässiger Umgang mit der Begrenzung der Medikamentenmuster als Teil des Marketings. Kontrazeptiva sind Selbstzahlerinnenpillen, Qlaira® das teuerste Produkt auf dem Markt und es gibt kaum zwingende Gründe, die zum Teil längjährige Anwenderinnen eines Konkurrenzpräparats zum Umstieg bewegen würden. Die Pille greift tief in den Hormonhaushalt der Patientinnen ein – mit entsprechenden Nebenwirkungen, was lustiges Ausprobieren zum unkalkulierbaren Risiko zumindest für das Wohlbefinden macht. Einmal die intransparente
Datenlage aussen vor zu lassen, die eigentlich für die Ärzte ein Grund zum zurückhaltenden Umgang mit den Medikamentenmustern sein sollte.