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KKH-Chef: Hotels sind transparenter als Pflegeheime
Angesichts der bekannt gewordenen betrügerischen Machenschaften von ambulanten Pflegediensten erklärt Ingo Kailuweit, Chef der KKH Kaufmännische Krankenkasse: „Viele Versicherte sind nach diesem Skandal verunsichert und wissen nicht, wie sie eine Pflegeeinrichtung objektiv beurteilen können. Betroffene und Angehörige erwarten auch zukünftig eine qualitativ hochwertige Pflege. Es kann nicht sein, dass Pflegekassen viel Geld für schlechte oder gar überhaupt nicht erbrachte Pflege zahlen müssen.“ Der Vorstandsvorsitzende kritisiert, dass die Bundesregierung versäumt habe, einen funktionierenden Pflege-TÜV zu installieren, der alle kritischen Punkte offenlegt: „Über jedes Hotel kann ich mich heute im Internet besser über den Qualitätszustand informieren, als dies bei Pflegeheimen oder Pflegediensten möglich ist.“ Die KKH hat sich bereits vor zwei Jahren beim Berliner Dialog für eine Verbesserung der Pflegenoten stark gemacht. Denn die Kasse hatte anhand ihrer Versichertendaten diverse Pflegemängel festgestellt. Diese Mängel bedeuten viel persönliches Leid für die Betroffenen und hohe Kosten für die Krankenkassen. In der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung könnten beispielsweise fast 300 Millionen Euro gespart werden, würden nur ein Drittel aller Stürze und Frakturen von Pflegebedürftigen verhindert. Einrichtungen hätten ihre oft sehr guten Bewertungen gar nicht verdient, so Kailuweit. Würden die Qualitätsprüfungen zukünftig als wirklich transparentes Bewertungsinstrument genutzt und ein realistisches Bild der Situation vor Ort aufzeigen, hätten Pflegeheime und Pflegedienste selbst ein Interesse an hohen Qualitätsstandards. „Ein verzerrtes Bild darf nicht entstehen. Bei schwerwiegenden Pflegemängeln muss eine Abwertung des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes vorgenommen werden“, fordert Kassenchef Kailuweit. Außerdem empfiehlt er, zukünftig die Routinedaten der Krankenkassen in die Bewertung insbesondere zu pflegequalitätsrelevanten Indikatoren wie Dekubitusfällen oder Stürzen mit einzubeziehen. Pressemitteilung der KKH
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Gute Patientenversorgung nur mit zukunftsfähigen Konzepten!
Der BDPK teilt das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD formulierte Leitbild der Patientenorientierung. Positiv ist die Zusage von Investitionsmitteln für Umstrukturierungen, neue Technologien und für Digitalisierung in Krankenhäusern. Dazu gehört auch die geplante Förderung arbeitsteiliger Prozesse durch die Etablierung neuer Berufsbilder in der stationären Patientenversorgung. Das befähigt Kliniken dazu, gute Patientenversorgung zu organisieren und ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen. Personaluntergrenzen sind keine Lösung Erhebliche Folgeprobleme sieht der Verband mit der Festlegung von abteilungsbezogenen Personaluntergrenzen für die Pflege auf die Kliniken und ihre Patienten zukommen: Wenn in allen Pflegeheimen und Krankenhäusern starre Personalvorgaben eingeführt werden, besteht die Gefahr, dass wegen Fachkräftemangels Krankenhausbetten und Pflegeplätze in Pflegeheimen wegfallen. Wartelisten und Unterversorgung wären die Folge. Der Bedarf an pflegerischem Personal lässt sich nicht zentral für alle Krankenhäuser definieren, sondern ergibt sich unter anderem aus den Versorgungsbedürfnissen der Patienten des einzelnen Hauses. Moderne Patientenversorgung erfolgt wegen der Mulitmorbidität der Patienten zunehmend interdisziplinär und abteilungsübergreifend. Außerdem bestehen viele neue Berufsbilder, die in die Patientenversorgung eingebunden sind, die sich dem klassischen Pflege- und Arztberuf nicht eindeutig zuordnen lassen. Zusätzliche Bürokratie durch MDK-Prüfungen halten Pflegekräfte und Ärzte vom Patienten fern. „Besser wäre es, pflegerelevante Qualitätsindikatoren (Häufigkeit Dekubitus, nosokomiale Infektionen, Komplikationsraten) und Patientenzufriedenheit konsequent zu messen und zu veröffentlichen. Das schafft die Grundlage, Pflegepersonal sinnvoll einzusetzen. Eine solche Herangehensweise wäre weitaus konstruktiver und sinnvoller, als sich mit dem Zählen von Köpfen zu beschäftigen,“ sagt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Krankenhausbehandlung ist Teamarbeit! Rückwärtsgewandt ist die Entscheidung, das DRG-System bei den Personalkosten für Pflege außer Kraft zu setzen. „Damit werden Pflegekräfte willkürlich aus der organisatorischen Einheit Krankenhaus gehoben. Das heißt auch, dass Krankenhäuser für ca. ein Drittel ihrer Personalkosten, die sie für die Pflege aufwenden, zur Selbstkostendeckung zurückkehren,“ kritisiert Thomas Bublitz. Bestehende Organisationsstrukturen werden konserviert, Arbeitsteilung verhindert und Anreize für organisatorische Weiterentwicklung verschwinden. Um eine Vision der medizinischen Versorgung der Zukunft zu entwickeln, benötigen Krankenhäuser organisatorische und finanzielle Hilfestellungen. Eine Expertenkommission auf Bundesebene sollte Vorschläge zur Organisation des Krankenhauses der Zukunft erarbeiten. Handlungsbedarf gibt es vor allem bei der Verbesserung der Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen und dem Einsatz der Digitalisierung für eine bessere Patientenversorgung bei Diagnostik und leitliniengerechter Behandlung. Sehr sinnvoll ist die Intention der Koalitionäre, die rehabilitative Versorgung der pflegenden Angehörigen zu verbessern und den Ärzten die Direktverordnung von Rehabilitationsleistungen zu erlauben. Das allein reicht nicht. Der wachsenden Zahl von Pflege abhängigen Menschen, kann nur mit Rehabilitation begegnet werden. Deshalb ist die Direktverordnung für alle Patienten der GKV notwendig. Pressemitteilung des Bundesverbandes der Deutschen Privatkliniken e.V.
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Hermann Gröhe: Pflege ist eine Mannschaftsleistung – Abschluss der Regionaldialoge Pflege in Berlin
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ruft anlässlich des heutigen Abschlusses der „Regionaldialoge Pflege“ Verbände, Pflegedienstleister, Kassen und Beratungsstellen dazu auf, die guten Gespräche für eine persönliche Pflegeberatung auf kommunaler Ebene fortzusetzen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflege ist eine Mannschaftsleistung, bei der es auf jede und jeden ankommt! Seit fast sechs Monaten gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Dass der Übergang so gut geklappt hat, ist dem besonderen Einsatz der vielen Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und dem guten Austausch aller Beteiligten vor Ort zu verdanken. Die Erfahrungen und die gute Zusammenarbeit der Beratungsstellen und Pflegedienste, der Verbände und Einrichtungen brauchen wir auch in Zukunft. Ich möchte alle Beteiligten ermutigen, den engen Austausch vor Ort weiterzuführen, für eine persönliche Pflegeberatung und eine gute Versorgung der Pflegebedürftigen. Wir werden den Austausch in den Kommunen auch in den kommenden Monaten weiter unterstützen.“ Im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Gesundheit die Regionaldialoge Pflege ins Leben gerufen. In drei Dialogrunden in insgesamt zehn Metropolregionen waren Praktiker aus der Pflege und der Pflegeberatung aufgerufen, gemeinsam über die Umsetzung der Pflegereform und eine Beratung nach Maß zu beraten. Seit Anfang 2016 haben Praktikerinnen und Praktiker der Pflege, aber auch pflegende Angehörige und natürlich Pflegebedürftige selbst darüber gesprochen, wie die Neuerungen am besten umzusetzen sind und was vor Ort verändert werden muss, damit die Gesetze ihre Wirkung bei den Betroffenen entfalten können. An den insgesamt 30 Dialogen nahmen etwa 650 Akteure aus Verbänden, Pflegekassen, Beratungsstellen, Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten teil. Mit den drei vom Bundestag beschlossenen Pflegestärkungsgesetzen wurde in dieser Wahlperiode die Pflege in Deutschland von Grund auf erneuert: Mit umfangreichen Leistungsverbesserungen, einem neuen Begutachtungsinstrument und dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff haben Pflegebedürftige einen besseren und gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen, die sie in ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmung stärken. Zudem werden pflegende Angehörigen durch die Pflegestärkungsgesetze stärker unterstützt und die Situation der Pflegekräfte verbessert. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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