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Im Streit um den angemessenen versicherungstechnischen Umgang mit klassischen Saisonarbeitskräften und Erntehelfern erklärt Martin Litsch, Vorsitzender des AOK-Bundesverbandes: „Das AOK-System eröffnet keine obligatorischen Anschlussversicherungen für Saisonarbeitskräfte, die wieder ins Ausland zurückkehren. Für ungeklärte Fälle schlagen wir seit Jahren vor, generell eine zeitliche Befristung einzuführen, um die Verwaltungsaufwände bei den Krankenkassen zu minimieren. Hierzu hat das AOK-System bereits mehrfach eine Kennzeichnung für Saisonarbeitskräfte im Arbeitgebermeldeverfahren gefordert.“ Litsch weiter: „Auch die heute geltende Einstufung zum Höchstbeitrag in der obligatorischen Anschlussversicherung ist aus unserer Sicht falsch. Durch Befristung und Mindestbeitrag ließen sich auch die fiktiven hohen Beitragsschulden in diesem Bereich erheblich reduzieren.“ Auf den Vorwurf der Ersatzkassen, die AOKs erschlichen sich Vorteile im Risikostrukturausgleich, indem sie tatsächlich entstandene Leistungsausgaben nicht meldeten, entgegnet Litsch: „Das ist absurd. Erst werfen uns die Ersatzkassen vor, wir meldeten zu hohe Leistungsausgaben, jetzt beschweren sie sich, wir geben zu wenige an. Keine Kasse hat Vorteile davon, Leistungen nicht zu melden. Zudem ist das Zuweisungsvolumen für die rund 350.000 Versicherten ohne Leistungsausgaben, die wir im Vergleich zu den Ersatzkassen mehr versichern, viel zu niedrig, als dass es auch nur im Ansatz die Unterschiede in den Kassenbilanzen erklären könnte.“ Zum Hintergrund: Wenn ein Versicherungsverhältnis in Deutschland endet, fallen die Versicherten nicht einfach aus der Krankenversicherung. Stattdessen wird ihr Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall über eine sogenannte obligatorische Anschlussversicherung (oAV) fortgesetzt. Diese aber gilt nur für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bei ausländischen Saisonarbeitern, die nach Beendigung der Saisonarbeit ins Ausland zurückkehren, gilt die oAV nicht. Dieser Grundsatz ist für alle gesetzlichen Krankenkassen rechtsverbindlich. Der Streit unter den Kassen entstand mit der Behauptung, dass die oAV unrechtmäßig für Saisonarbeiter trotz deren Rückkehr ins Ausland fortgesetzt werde. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Künftig werden schwerstkranke Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg durch spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) besser betreut und versorgt. Bis Ende 2016 sollen ergänzend zur bestehenden Palliativversorgung insgesamt fünf spezialambulante Palliativteams im Land entstehen. Den besonderen Belangen jüngerer Menschen kann so besser Rechnung getragen werden. Die Teams haben das Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von schwerstkranken Kindern und Jugendlichen zu verbessern und ihnen in ihrer gewohnten Umgebung ein menschenwürdiges Leben solange es geht zu ermöglichen. Hierfür sollen sie eng mit den beteiligten Pflegediensten und Ärzten zusammenarbeiten, beraten und koordinieren. Die Krankenkassen im Land haben sich dafür auf eine Empfehlungsvereinbarung mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) geeinigt, die als Grundlage für die Verträge der fünf spezialambulanten Palliativteams im Land dient. „Familien benötigen in dieser Ausnahmesituation besonders viel Aufmerksamkeit und Zuwendung”, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Die SAPV ergänzt sinnvoll das bestehende Angebot von Fachärzten, Krankenhäusern, Therapeuten und Pflegediensten und optimiert die Versorgung jüngerer, schwerkranker Patientinnen und Patienten“, so Hermann. Insbesondere zusätzlich belastende Krankenhausaufenthalte sollen den Betroffenen erspart bleiben. Die Teams setzen sich aus Ärzten und Pflegekräften zusammen und sorgen für gebündelte Kompetenz in Sachen Palliativversorgung. Zielgruppe sind schwerstkranke sowie sterbenskranke Kinder und Jugendliche, die eine aufwändige medizinische und pflegerische Versorgung benötigen. Auch in Pflegeheimen, Hospizen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe soll die SAPV erbracht werden. Bereits im ersten Quartal 2016 gehen die ersten SAPV-Teams in Stuttgart, Ulm-Ravensburg und Freiburg an den Start. Im April sollen Teams in Tübingen und im Laufe des Jahres in Heidelberg folgen. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Die Behauptung des AOK-Vorstandsvorsitzenden, die finanziellen Unterschiede der Kassen erklärten sich vor allem über die Ausgabenseite, ist falsch. Das belegen die Zahlen eindeutig. Die Über- und Unterdeckungen haben sich in den letzten Jahren rasant auseinanderentwickelt. So haben die AOKen ihre Überdeckungen von 139 Millionen Euro in 2010 Jahr für Jahr auf über 1 Milliarde Euro im Jahr 2015 steigern können. Die Ersatzkassen mussten mit Unterdeckungen von 129 Millionen Euro bis auf 644 Millionen Euro im Jahr 2015 leben. Auf Versicherte umgerechnet heißt das: Im Jahre 2015 hat die AOK pro Versichertem 41 Euro mehr bekommen, als sie für dessen Versorgung eigentlich benötigt hätte. Die Ersatzkassen erhielten dagegen 24 Euro zu wenig. Insgesamt standen den Ersatzkassen 2015 also 65 Euro weniger als den AOKen pro Versichertem für die Versorgung zur Verfügung. Diese Zahlen zeigen deutlich: Faire Wettbewerbsbedingungen sehen anders aus. Diese Zahlen also immer noch mit einem besonders guten Management zu begründen, ist ein hilfloser Versuch die nachweisbaren Unterschiede zu rechtfertigen. Pressemitteilung des vdek
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