Der Valetudo QuickCheck© „Best Practice-Praxismanagement“ für HNO-Ärzte
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Traumberuf Medizinjournalist (XVI)
Die FAZ am Sonntag beleuchtet noch einmal den Fall der Kopfprämien von Kliniken an niedergelassene Ärzte: Geben und Nehmen in der Praxis. Nicht ohne sich selbst zu loben: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte den Fall recherchiert und als Erste über den Missstand berichtet.
Eigentlich ein Tauerspiel für die Medien. Praktiken im Gesundheitswesen an der Grenze zur Korruption, seit Jahren, flächendeckend, bei Experten ein offenes Geheimnis, von den Betroffenen und Verbänden nicht beschönigt oder verleugnet, sind für Journalisten ein erstaunliches Aha-Erlebnis. Zu den Details erfährt der Leser auch eine Woche nach der “Aufdeckung” nichts. Dabei gäbe es über die Bemühungen der Kliniken um die “Einweiser” und die Ausgestaltung der “Nachsorgeverträge” sicher eine Menge interessantes zu berichten.
Das ist so etwa auf dem Niveau von Sandra Maischberger, die auf der Pressekonferenz zu ihrer Dokumentation bekannte, sie habe unzählige Sendungen zum Thema Gesundheitspolitik moderiert, aber selbst ihr sei der Gemeinsame Bundesausschuss nicht geläufig gewesen.
Weiter widerrechtliche Laienwerbung von MSD Austria
1. die Arzneimittelwerbung, die für Verbraucher bestimmt ist (Laienwerbung),
2. die Arzneimittelwerbung für Personen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind (Fachwerbung),
…
§ 51. (1) Laienwerbung darf nicht für
1. Arzneispezialitäten, die der Rezeptpflicht unterliegen,
…
betrieben werden.
Aus dem österreichischen Arzneimittelgesetz.
Wie trennt MSD Österreich bei dem Diabetes-Medikament Januvia® im Internet die Fachwerbung von der Laienwerbung?

Durch nette Buttons in Magenta.
Damit ist nicht sichergestellt, dass die Informationen nur Personen erreichen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind. Sollte ein klarer Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz sein. Was aber in Österreich weder Behörden noch Mitbewerber besonders interessiert. Die Seite steht unverändert schon mindestens seit
Juni im Netz.
Durch die Werbung könnte MSD Österreich (dortige Tochterfirma des Pharmakonzerns Merck & Co.) auch deutsches Recht verletzen. Das Telemediengesetz legt fest:
5) Das Angebot und die Erbringung von Telemedien durch einen Diensteanbieter, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen ist, unterliegen abweichend von Absatz 2 den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts, soweit dieses dem Schutz
…
2. der öffentlichen Gesundheit,
3. der Interessen der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern,
vor Beeinträchtigungen oder ernsthaften und schwerwiegenden Gefahren dient und die auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts in Betracht kommenden Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen stehen.
In Deutschland darf nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden. Das HWG dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und des Verbrauchers. Ich bin kein Jurist, aber somit sollte auch die deutschsprachige Seite zu Januvia® von MSD Österreich, trotz des Firmensitzes in Wien und der .at-Domain, in den Geltungsbereich des HWG fallen und das Herkunftsland-Prinzip nicht gelten.
Die rechtlichen Implikationen dadurch, dass im Herkunftsland die Internetseite wahrscheinlich auch nicht mit den Gesetz vereinbar ist und wie sich das auf das Privileg des freien Dienstleistungsverkehrs von Telemedien durch Anbieter, die in einem anderen Staat innerhalb der EU niedergelassen sind, auswirkt, überlasse ich mal den Juristen. Nach meiner Meinung stände einem Unterlassungsanspruch nichts entgegen, da auch nach der österreichischen Rechtsordnung ein Unterlassungsanspruch bestände.
Einheitsbrei durch fehlende Feedback-Erhebungen: Ärzte bemängeln eine zu geringe Gestaltungs-Attraktivität von Außendienst-Gesprächshilfen
Die Unterstützung wird kaum angenommen Sie zählen – wie auch Mailings – zu den ambivalenten Marketing- und Vertriebsinstrumenten: Folder und Tablet-Präsentationen, die zur Unterstützung der Arztgespräche von Pharma-Referenten eingesetzt werden. Oder auch nicht: die Erfahrungen des Monitoring-Projektes “Pharma SalesTalk Insights” zeigen, dass lediglich in 46% der Kontakte derartige Gesprächshilfen eingesetzt werden. Meist handelte es sich […]![]()