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Allgemein, Fachjournalist, Gesundheitspolitik

Qualität im Rettungsdienst durch Wettbewerb

Silke_SMay 4, 2016
Initiative Geaundheitswirtschaft im DialogLESETIPP:
Mehr Qualität im Rettungsdienst durch Wettbewerb
– Die Initiative Gesundheitswirtschaft e.V. (IGW) fordert das Aufbrechen verkrusteter Strukturen im Interesse der Notfallpatienten

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WatchGuard stellt Top 3 der Sicherheitsrisiken für den Healthcare-Bereich vor

Der Healthcare-Bereich rückt zunehmend in das Fadenkreuz von Hackern und Cyberkriminellen. Insbesondere das Internet of Things (IoT), der Trend zu Bring-your-own-Device (BYOD) sowie neue Fitness Apps und Wearables eröffnen gleich eine Vielzahl von potenziellen Angriffsmöglichkeiten. Gefährdet sind vor allem Unternehmen, die den Wechsel auf eine modernere Ausstattung mit erweiterten oder neuen Online-Funktionen sicherheitstechnisch nicht im erforderlichen Maße begleiten und noch auf veraltete Schutzmechanismen setzen. Der Diebstahl von persönlichen Informationen ist für die Cyberkriminellen ein lohnendes Geschäft: Laut Reuters können sie für einen solchen Datensatz zehnmal mehr erhalten als für den einer Kreditkarte. Für Unternehmen im Gesundheitswesen ist es deswegen wichtig, sich zunächst einen Überblick über die Gefahrensituation zu verschaffen. Danach gilt es, die Lösungsmöglichkeiten zur Abwehr zu priorisieren und die Thematik breit in den Fokus der Aufmerksamkeit von IT-Verantwortlichen und Anwendern zu rücken. WatchGuard stellt nachfolgend die Top 3 der Sicherheitsrisiken für den Healthcare-Bereich vor. Das Internet of Things (IoT) ist überall Die Bedeutung des IoT im Medizinsektor ist immens und hat aufgrund der damit möglichen intelligenten Vernetzung medizinischer Geräte für eine kleine Revolution gesorgt. Unter dem Aspekt der Sicherheit stellt sich deren Einsatz jedoch etwas anders dar. Sowohl alte wie auch neue Geräte müssen verstärkt und kontinuierlich auf mögliche Sicherheitslücken hin überprüft werden. Dieses Bewusstsein ist im Healthcare-Bereich jedoch noch nicht sehr verbreitet. Denn aus historischer Sicht bestand bislang dafür kein Grund. Größere medizinische Röntgen- und Ultraschallgeräte waren zwar mit einem Rechner verbunden, aber dieser dafür nicht mit dem Internet. Heute sieht die Situation anders aus. Cyberkriminelle nutzen die Schwachstellen alter oder ungepatchter Systeme und Geräte, um darüber auf das restliche Netzwerk zuzugreifen. Die gute Nachricht: Genauso wie PCs können – und müssen! – moderne Healthcare IoT-Devices stets up to date gehalten werden. Zusätzlicher Schutz lässt sich über moderne Firewall-Appliances erreichen, die dann auch die restliche IT-Infrastruktur mit absichern. Mehr BYOD-Geräte = mehr Angriffsfläche Die Rechnung ist ganz einfach: Je mehr potenzielle Angriffspunkte ein Netzwerk aufweist, umso verwundbarer wird es. Der Bring-your-own-Device(BYOD)-Trend erhöht deswegen das Risiko eines Angriffes deutlich. Einer Studie des Ponemon Instituts zufolge erlauben 88 Prozent der Unternehmen im Healthcare-Bereich ihren Angestellten, eigene Geräte zu benutzen – aber mehr als die Hälfte der Firmen überzeugen sich nicht davon, dass diese auch sicher sind. Das macht deren Smartphones für Cyberkriminelle gleich aus zweierlei Gründen interessant: Sie erhalten nicht nur Zugriff auf die persönlichen Daten auf dem Gerät, darüber hinaus können sie zudem die internen Systeme im Unternehmen durch die Umgehung der Firewall direkt attackieren. Sicherheit und Bequemlichkeit auf einmal – ein Widerspruch in sich Ein aktuelles Trendthema sind Fitness-Apps und Wearables zur Überprüfung des eigenen Gesundheitszustands. Die persönlichen Daten werden dabei nicht nur automatisch erfasst, sondern auch an diverse Cloud-Services weitergeleitet. Im Gegensatz zu anderen gespeicherten Informationen aus den Bereichen Social Media, Gaming sowie Fotos und Videos sind diese jedoch um einiges persönlicher und daher schützenswerter. Aus Gründen der Bequemlichkeit wird dem Schutz dieser Daten jedoch oft nicht die nötige höhere Priorität eingeräumt. Man kann es einem Anwender zwar nicht verdenken, wenn er die Einstellung „Passwort merken“ aktiviert lässt. Man muss ihn aber darauf hinweisen, dass bei einem Verlust des Geräts – egal ob physisch oder durch einen Hack – dem neuen Besitzer diese Daten wie auf dem Präsentierteller zur Verfügung stehen. Bereits eine Zwei-Faktor-Authentifizierung sorgt hier für mehr Sicherheit. Denn selbst wenn der Angreifer das Passwort kennt, kann er das Gerät oder die Anwendung ohne den zweiten Code oder eine Touch ID nicht benutzen. Fazit Die zunehmende Verbreitung von modernen Technologien im Healthcare-Bereich darf nicht dazu führen, dass deswegen die Sicherheit vernachlässigt wird – insbesondere angesichts der sich quasi täglich verändernden Cyberattacken. Die Vorteile von vernetzten medizinischen Geräten liegen ebenso klar auf dem Tisch wie die damit verbundenen Sicherheitsrisiken für die persönlichen Patientendaten. Ein umfassender Schutz im Gesundheitswesen kann deswegen nur dann realisiert werden, wenn Sicherheits- und Netzwerkexperten mit den Fachleuten aus dem Healthcare-Bereich gemeinsame Lösungen entwickeln und die Anforderungen aller Seiten erfüllen. Eine Grundabsicherung in Form von modernen Firewalls stellt dafür die Grundlage dar. Pressemitteilung der WatchGuard Technologies GmbH

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AOK Nordost geehrt für exzellente Ausbildung

Die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) hat die AOK Nordost als einen der besten Berliner Ausbildungsbetriebe ausgezeichnet. Seit vielen Jahren engagiert sich die Gesundheitskasse sehr stark in der Ausbildung junger Menschen und investiert in ihre Azubis in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Auszeichnung ehren die IHK und die Handwerkskammer (HWK) Berlin jährlich den Einsatz Berliner Unternehmen für die Ausbildung. Bewertet werden unter anderem Angebote vor, während und nach der Ausbildung sowie die Ausbildungsquote und spezielle Fördermaßnahmen. „Die Auszeichnung ist für uns Freude und Ansporn zugleich, uns stetig weiterzuentwickeln“, sagt Doris Hoffmann, Ausbildungsleiterin bei der AOK Nordost. „Wir investieren Jahr für Jahr in eine qualifizierte Ausbildung. Denn unser Ziel ist es, dass die Azubis von heute unsere qualifizierten Mitarbeiter von morgen werden.“ Aktuell sind 183 Auszubildende bei der AOK Nordost beschäftigt. Ihnen bietet die Gesundheitskasse eine abwechslungsreiche, qualitativ hochwertige und fundierte Ausbildung. So gehören das AOK-Junior-Servicecenter und der azubi-extraservice in Berlin-Tegel, in dem die Auszubildenden weitgehend selbstständig die Kunden beraten, schon seit Jahren zum festen Bestandteil der Ausbildung. Vom 22. bis 24 Juni wird sich die Gesundheitskasse daher auch wieder in der Hauptstadt bei der Jugendmesse „YOU“ präsentieren. Vor Ort informieren dann AOK-Azubis und duale Studenten gemeinsam mit AOK-Mitarbeitern über den Ausbildungsberuf des Sozialversicherungsfachangestellten und die Möglichkeiten des dualen Studiums bei der AOK. Ein Kurzinterview mit den AOK-Auszubildenden Dana-Vanessa Lipinski (21) und Ismail Cengiz (23)finden Sie unter folgendem Link: https://nordost.aok.de/inhalt/aok-nordost-geehrt-fuer-exzellente-ausbildung/ Pressemitteilung AOK Nordost

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DKG: Urteil des Bundessozialgerichts gefährdet die flächendeckende Schlaganfallversorgung

Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, sieht durch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts die flächendeckende Schlaganfallversorgung in Deutschland gefährdet. „Das Bundessozialgericht greift durch die Neudefinition eines wesentlichen Strukturmerkmals für die Abrechnung der Komplexbehandlung beim akuten Schlaganfall massiv in das Vergütungsgefüge und damit auch in die Versorgung ein. Es ist nicht die Aufgabe des obersten deutschen Sozialgerichts, die Strukturvorgaben zur Versorgung von Schlaganfallpatienten zu definieren. Für diese Festlegungen gibt es im deutschen Gesundheitswesen ein Verfahren in das Experten eingebunden sind“, so Gaß. In seinem Urteil hat das Bundessozialgericht die bisherige Festlegung, der maximalen Transportzeit von Patienten einer Schlaganfalleinheit in eine neurochirurgische Abteilung neu interpretiert. Die bisher geltende Definition spricht ausdrücklich von der Zeit zwischen dem Rettungstransportbeginn und dem Rettungstransportende, also der Fahrzeit des Rettungswagens oder der Flugzeit des Rettungshubschraubers. Das Gericht urteilte nun, dass diese Frist bereits mit der Entscheidung des behandelnden Arztes zur Verlegung in eine Neurochirurgie zu laufen beginnt und mit der Übergabe des Patienten an die behandelnden Ärzte der Neurochirugie endet. „Eine solche Fristsetzung führt in der praktischen Anwendung dazu, dass die Komplexbehandlung des Schlaganfalls nur noch in den Kliniken durchgeführt werden kann, die selbst über eine neurochirurgische Abteilung verfügt. Wir fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, einzugreifen und die Strukturvorgaben ihres Instituts (DIMDI) unverzüglich anzupassen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass zukünftig die Schlaganfallpatienten lange Wege durch die Republik gefahren werden, bevor eine schnelle Diagnose und Behandlung des Schlaganfalls erfolgen kann“, so Gaß weiter. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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