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Nicht nur der Pflanzenname zählt: Bei pflanzlichen Medikamenten ist genaue Zusammensetzung wichtig
Gegen Atemwegserkrankungen wie Erkältung, Nasennebenhöhlen-Entzündung, Halsschmerzen oder Husten gibt es diverse pflanzliche Medikamente. Die verschiedenen Präparate sind aber nur selten miteinander vergleichbar. „Wenn auf der Packung nur ‚enthält Efeublätter‘ steht, heißt das gar nichts“, sagte Prof. Dr. Robert Fürst beim pharmacon, einem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. Fürst ist Apotheker und hat eine Professur für Pharmazeutische Biologie an der Universität Frankfurt am Main. „Über die Qualität eines pflanzlichen Medikaments entscheidet, aus welchem Pflanzenteil und vor allem wie der verwendete Extrakt hergestellt wurde. Das ist oft ein Firmengeheimnis. Die Wirksamkeit pflanzlicher Arzneimittel kann deshalb nach wissenschaftlichen Kriterien immer nur für ein einzelnes Präparat beurteilt werden. Wirkstoffgleiche Nachahmerprodukte im Sinne von ‚Phyto-Generika‘ gibt es aus pharmazeutischer Sicht nicht.“ Patienten sollten sich bei der Auswahl eines pflanzlichen Medikaments in der Apotheke beraten lassen. Wissenschaftlich gesichert ist die Wirksamkeit einzelner Extrakte zum Beispiel aus Efeu, Thymian, Primel, Pelargonie, Purpursonnenhut und Kombinationen aus verschiedenen anderen Pflanzenextrakten. „Wissenschaftlich überprüfte Phytopharmaka müssen den gleichen schulmedizinischen Ansprüchen genügen wie synthetische Arzneimittel“, sagte Fürst. Bei der Beurteilung eines pflanzlichen Medikaments hilft auch der Blick auf die Packung. Steht dort „traditionelles Arzneimittel“, wurde die Wirksamkeit nicht in klinischen Studien untersucht. Fürst: „Das bedeutet nicht automatisch, dass das Medikament nicht wirksam ist. Die Wirksamkeit wurde aber nicht in klinischen Studien nachgewiesen.“ Gegen Erkältungskrankheiten sind auch Tees aus getrockneten Heilpflanzen beliebt. „Viel trinken tut bei Erkältung gut. Aber eine nachvollziehbare medizinische Wirkung darf man von Erkältungstees nicht erwarten. Sie enthalten nur geringe Mengen an Wirkstoffen, und außerdem schwankt der Gehalt von Tasse zu Tasse“, sagte der Apotheker. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Vorläufige Finanzergebnisse der GKV 2015: Gesamt-Reserve der Gesetzlichen Krankenversicherung bei 24,5 Milliarden Euro
Die Gesamt-Reserve der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zum Jahreswechsel 2015/2016 insgesamt rund 24,5 Milliarden Euro. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen liegen Ende 2015 bei rund 14,5 Milliarden Euro. Die Kassen haben die Gelder aus ihren Finanz-Reserven genutzt, um ihre Zusatzbeiträge niedrig zu halten: Viele Kassen haben ihren Zusatzbeitrag im Jahr 2015 im Vergleich zum Sonderbeitrag aus dem Jahr 2014 abgesenkt. Das zeigt, dass der Wettbewerb zwischen den Kassen um niedrige Zusatzbeiträge funktioniert. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wies ein Volumen von 10 Milliarden Euro aus. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Dass die Versicherten durch niedrigere Zusatzbeiträge um knapp 900 Millionen Euro entlastet werden konnten, zeigt die insgesamt gute Finanzlage der Kassen. Mit Reserven von rund 24,5 Milliarden Euro steht die Gesetzliche Krankenversicherung weiter auf einer stabilen Grundlage. Das ist auch das Ergebnis einer sorgfältig abwägenden Gesundheitspolitik, die Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen im Blick behält. Notwendige Verbesserungen in der Patientenversorgung mit einer nachhaltigen Finanzierbarkeit zu verbinden, muss auch weiterhin gemeinsames Anliegen von Politik und Krankenkassen sein.“ Einnahmen der Krankenkassen in Höhe von rund 212,42 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des Jahres 2015 Ausgaben von rund 213,56 Milliarden Euro gegenüber. Die Differenz von 1,14 Milliarden Euro ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Krankenkassen ihre Versicherten durch niedrigere Zusatzbeiträge entlastet haben. Dieser gewollte Entlastungeffekt für die Versicherten ist mit einer Finanzwirkung der Krankenkassen in einer Größenordnung von rund 900 Millionen Euro verbunden. Zudem wurden beim Risikostrukturausgleich, bei dem sich Be- und Entlastungseffekte GKV-weit ausgleichen, von den einzelnen Krankenkassen auf Grund des Vorsichtsprinzips in einer Größenordnung von rund 311 Millionen Euro höhere Verpflichtungs- als Forderungsbuchungen vorgenommen. Weitere Perspektive Die Entwicklung des Jahres 2015 bietet auf Basis der bei den Krankenkassen und dem Gesundheitsfonds vorhandenen Finanzreserven eine solide und in dieser Form vom Schätzerkreis auch erwartete Ausgangsbasis für die Finanzentwicklung der GKV in 2016 und in den Folgejahren. Sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig fielen die vorläufigen Finanzergebnisse sogar geringfügig günstiger aus als von den Experten im Oktober 2014 prognostiziert wurde. Auf Basis der Mitte Oktober 2015 vom GKV Schätzerkreis einvernehmlich erfolgten Prognosen zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV in 2016 ergibt sich für dieses Jahr zur Deckung der laufenden Ausgaben der Krankenkassen eine moderate Anpassung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte. Dabei sind z.B. Leistungs- und Qualitätsverbesserungen für Versicherte durch eine Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung, bessere Gesundheitsprävention in Kitas, Schulen und am Arbeitsplatz, mehr Personal, bessere Versorgung in Krankenhäusern, Verbesserungen in der Hospiz- und Palliativversorgung sowie eine stärkere Nutzung der Chancen der Digitalisierung berücksichtigt. Dies hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht sowie Ausgaben für innovative Arzneimittel, eine stärkere Inanspruchnahme von Krankengeld und häuslicher Krankenpflege aufgrund der demographischen Entwicklung. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die AOKen verbuchten bei Finanz-Reserven von rund 6,4 Milliarden Euro einen Überschuss von rund 9 Millionen Euro. Bei den Ersatzkassen überstiegen bei Finanz-Reserven von rund 4,3 Milliarden Euro Ende 2015 die Ausgaben die Einnahmen um rund 532 Millionen Euro; bei den Betriebskrankenkassen (Finanz-Reserven 2,1 Milliarden Euro) um 287 Millionen Euro und bei den Innungskrankenkassen (Finanz-Reserven 1,1 Milliarden Euro) um rund 346 Millionen Euro. Die Knappschaft-Bahn-See erzielte einen Ausgabenüberhang von rund 20 Millionen Euro, die Landwirtschaftliche Krankenversicherung, die nicht am Gesundheitsfonds teilnimmt, erzielte einen Überschuss von 34 Millionen Euro. Gesundheitsfonds und Liquiditätsreserve Beim Gesundheitsfonds überstiegen die Ausgaben in Höhe von 208,62 Milliarden Euro die Einnahmen in Höhe von 206,17 Milliarden Euro. Dieser Ausgabenüberhang von rund 2,46 Milliarden Euro erklärt sich durch die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses zur Konsolidierung des Bundeshaushalts um einen Betrag von 2,5 Milliarden Euro. Bei der nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen profitiert die Gesetzliche Krankenversicherung auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Vor diesem Hintergrund ist – wie vom Schätzerkreis bereits im Oktober 2014 prognostiziert – Ende 2015 eine Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in einer Größenordnung von rund 10 Milliarden Euro vorhanden. Ausgabenzuwächse haben sich abgeflacht Je Versicherten gab es in 2015 einen Ausgabenzuwachs von 3,7 Prozent. Im Gesamtjahr 2014 hatte der entsprechende Zuwachs noch bei 5 Prozent und im 1. Halbjahr 2015 bei 3,9 Prozent gelegen. Die Ausgabensteigerungen haben sich somit im 2. Halbjahr 2015 weiter abgeflacht. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,8 Prozent je Versicherten im Vergleich zu einem Anstieg von 5,3 Prozent im Vorjahr. Der Verwaltungskostenanstieg betrug 3,2 Prozent je Versicherten (vgl. Netto-Verwaltungskosten unten). Deutlich steigende Versichertenzahlen haben auch dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse insgesamt und in den einzelnen Leistungsbereichen um rund 0,6 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Insgesamt bewegen sich damit die Ausgabenzuwächse unterhalb der Prognose, die der Schätzerkreis bei seiner Schätzung im Herbst 2014 für das Jahr 2015 getroffen hatte. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent je Versicherten im Jahr 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im Jahr 2015 je Versicherten um 3,9 Prozent und absolut um knapp 1,7 Milliarden Euro (4,6 Prozent) gestiegen. Auffällig sind die hohen Ausgaben für die überwiegend im Herbst 2014 zugelassenen Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C, die in 2015 eine Größenordnung von 1,3 Milliarden Euro ausmachten und somit einen erheblichen Teil des Ausgabenanstiegs für Arzneimittel in 2015 erklären. Das sind rund 0,7 Milliarden Euro mehr als 2014 für diese Medikamente ausgegeben wurden. Andererseits wurden die Krankenkassen weiterhin durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet. Die Rabatterlöse sind in 2015 um rund 460 Millionen Euro gegenüber 2014 auf rund 3,61 Milliarden Euro gestiegen. Insgesamt haben sich die immer noch deutlichen Ausgabenzuwächse für Arzneimittel im Jahresverlauf 2015 verlangsamt; nach einem Zuwachs von 4,8 Prozent im 1. Halbjahr 2015 auf nunmehr 3,9 Prozent je Versicherten im Gesamtjahr 2015. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 3,9 Prozent an. Die ärztlichen Honorare für GKV-Versicherte stiegen damit insgesamt um rund 1,6 Milliarden Euro. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatzbetrug der Anstieg 2,9 bzw. 1,3 Prozent. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen in 2015 je Versicherten um 3,1 Prozent. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch im vergangenen Jahr allein von den gesetzlichen Krankenkassen um rund 2,5 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als 2014. Beim Krankengeld hat sich nach mehreren
Jahren mit hohen zum Teil zweistelligen Zuwächsen […]
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Bundestag berät Präventionsgesetz in 2. und 3. Lesung
Der Deutsche Bundestag wird heute in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) beraten. Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach:„Mit dem Präventionsgesetz stärken wir die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld – in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Außerdem werden die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt, und der Impfschutz wird verbessert. Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen.“ Das Präventionsgesetz stärkt die Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Denn Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Mit Hilfe des Gesetzes werden außerdem die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen ergriffen, um Impflücken in allen Altersstufen zu schließen. Im Präventionsgesetz ist auch eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Pflegeversicherung enthalten. Dem Spitzenverband der Pflegekassen wird der gesetzliche Auftrag erteilt, mit der Erarbeitung von Änderungen der Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. Mit dieser Regelung wird im Vorgriff auf das kommende Zweite Pflegestärkungsgesetz die rechtzeitige Vorbereitung der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sichergestellt. Die wesentlichen Inhalte des Präventionsgesetzes: Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden. In einer Nationalen Präventionskonferenz legen die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung insbesondere von Bund, Ländern, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner gemeinsame Ziele fest und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen. Die Soziale Pflegeversicherung erhält einen neuen Präventionsauftrag, um künftig auch Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen mit gesundheitsfördernden Angeboten erreichen zu können. Das Präventionsgesetz fördert durch eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen die Impfprävention. Künftig soll der Impfschutz bei allen Routine-Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen überprüft werden. Auch Betriebsärzte sollen künftig allgemeine Schutzimpfungen vornehmen können. Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. Beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita, Schule, Hort) können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen. Medizinische Einrichtungen dürfen die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutzes abhängig machen. Zudem können Krankenkassen Bonus-Leistungen für Impfungen vorsehen. Das Gesetz sieht vor, dass die bestehenden Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt werden. Künftig soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und auf Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten gelegt werden. Ärztinnen und Ärzte erhalten die Möglichkeit, Präventionsempfehlungen auszustellen und damit zum Erhalt und zur Verbesserung der Gesundheit ihrer Patienten beizutragen. Die Krankenkassen und Pflegekassen werden künftig mehr als 500 Mio. Euro für Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesundheitsförderung in den Lebenswelten wie Kita, Schule, Kommunen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen mit insgesamt mindestens rund 300 Mio. Euro jährlich. Auf Grundlage einer nationalen Präventionsstrategie verständigen sich die Sozialversicherungsträger mit den Ländern und unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden auf die konkrete Art der Zusammenarbeit bei der Gesundheitsförderung insbesondere in den Kommunen, in Kitas, Schulen, in Betrieben und in Pflegeeinrichtungen. Die finanzielle Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfe wird durch das Präventionsgesetz um rund 30 Mio. Euro erhöht. Für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen stellen die Krankenkassen ab dem Jahr 2016 je Versicherten 1,05 Euro zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministriums für Gesundheit
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