(HANNOVER) Wie bekommen wir denn diese Meldungen übereinander? Während das Bundesministerium für Gesundheit plant, den überschüssigen Impfstoff gegen die Schweinegrippe ins Ausland zu verschachern, appelliert die Niedersächsische Ministerin für Gesundheit und Soziales an ihre Landesbürger, sich doch noch ihre Impfdosis abzuholen. Derweil ist man im Ministerium in Niedersachsen bemüht, zwischen Appell der Ministerin und dem Umstand, im Falle der weiteren Impfverweigerung auf den Kosten für die Impfstoffbestellung sitzen zu bleiben erst gar keinen Zusammenhang aufkeimen zu lassen. (Zi)
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Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Kabinett
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten „Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland“ (Aktionsplan AMTS 2016 – 2019) beraten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Arzneimittel sind in vielen Fällen entscheidend für den Heilungsprozess. Zugleich bestehen gesundheitliche Gefahren durch unsachgemäße Einnahme. Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten – der Ärzte- und Apothekerschaft, den Pflegekräften sowie den Patientinnen und Patienten – den sicheren Umgang mit Arzneimitteln fördern, damit diese gut wirken können und unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen verhindert werden. Ab Oktober hat jeder Versicherte, der mindestens drei verordnete Arzneimittel anwendet, Anspruch auf einen Medikationsplan. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe. Mit dem neuen Aktionsplan zur Arzneimitteltherapiesicherheit treiben wir gemeinsam die Patientensicherheit in Deutschland weiter voran.“ Unerwünschte Arzneimittelwirkungen treten insbesondere bei Menschen auf, die langfristig mehrere Arzneimittel gleichzeitig anwenden. Es wird geschätzt, dass pro 100 ambulanten Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteltherapie jedes Jahr sieben vermeidbare unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Etwa fünf Prozent aller Krankenhauseinweisungen gehen auf unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zurück, ein Viertel davon könnte vermieden werden. Das heißt, dass schätzungsweise rund 250.000 Krankenhauseinweisungen jährlich auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen sind. Die drei bisherigen Aktionspläne zur Arzneimitteltherapiesicherheit haben seit 2008 wichtige Beiträge zur Verbesserung auf diesem Gebiet geleistet; darunter zählt die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplanes zu den wichtigsten Ergebnissen. Mit dem Ende 2015 in Kraft getretenen E-Health-Gesetz wurde geregelt, dass ab Oktober 2016 alle Versicherten, die mindestens drei verordnete Medikamente anwenden, Anspruch auf die Ausstellung eines Medikationsplans in Papierform durch eine Ärztin oder einen Arzt haben. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein. Mit dem jetzt vorgelegten Aktionsplan für die Jahre 2016 bis 2019 werden die erfolgreichen Anstrengungen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit konsequent fortgesetzt. Er umfasst 42 Maßnahmen mit folgenden thematischen Schwerpunkten: Sensibilisierung von Patienten, Ärzten, Apothekern, Pflegenden und der Öffentlichkeit für vermeidbare Risiken der Arzneimitteltherapie Verbesserung der Informationen über Arzneimittel, Kennzeichnung von Arzneimitteln Dokumentation der Arzneimitteltherapie und Messung der Arzneimitteltherapiesicherheit Strategien zur Verbesserung der Sicherheit des Arzneimitteltherapieprozesses Forschung im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit Organisation der Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans. Der Aktionsplan wurde unter Beteiligung der Ärzteschaft, der Apothekerschaft, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Aktionsbündnis Patientensicherheit, dem Deutschen Pflegerat und Patientenverbänden erarbeitet. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen des Aktionsplans – wie etwa dem Aufbau einer Datenbank zur Dosierung von Arzneimitteln für Kinder oder der Entwicklung einer Medikationsplan-App für Sehbehinderte – stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in den Jahren 2016 bis 2019 knapp 3 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Maßnahmen werden von den anderen Beteiligten getragen. Hinweis: Der vom BMG geförderte „Internationale Tag zur Patientensicherheit“ am 17. September 2016 widmet sich schwerpunktmäßig dem Thema Arzneimitteltherapiesicherheit. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung der Bundesregierung
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AOK kritisiert EU-Pläne zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln
Auf heftige Kritik der AOK stößt der vorgelegte Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur sogenannten Gesundheitstechnologie-Bewertung (Health Technology Assessment, kurz HTA). „Die EU-Pläne würden unser bewährtes Verfahren zur Bewertung des Zusatznutzens neuer Arzneimittel und Medizinprodukte aushebeln und den Patientenschutz gefährden“, kritisiert der Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch. Mit der geplanten Neuregelung sollen alle EU-Mitgliedsländer ab 2024 dazu verpflichtet werden, die Bewertung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zum Zusatznutzen von neu auf den Markt kommenden Arzneimitteln und Medizinprodukten automatisch zu übernehmen. Bewertungen auf nationaler Ebene, die in Deutschland über das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) erfolgen, soll es demnach nicht mehr geben, auch keine späteren Nutzenbewertungen. „Deutschland ist das Land in Europa, in dem Patienten unmittelbar Zugang zu allen neuen zugelassenen Arzneimitteln haben. Die Nutzenbewertung ist daher unsere einzige Möglichkeit, wirklich innovative und gute Arzneimittel von Nachahmerprodukten zu trennen und die Preise zu verhandeln“, so Litsch. „Wird uns hierzulande die eigene frühe Nutzenbewertung genommen, sind alle auf EU-Ebene zugelassenen Arzneimittel und Medizinprodukte nicht nur schnell, sondern langfristig auch ohne differenzierte Bewertung auf dem Markt, mit allen Nachteilen, die das für Patienten haben kann.“ Die EU-Kommission erhebt außerdem den Anspruch, HTA-Berichte fast zeitgleich zur Marktzulassung vorzulegen. Zu diesem Zeitpunkt liegen aber oft noch keine oder nur wenige nutzenrelevante Daten über ein Arzneimittel vor, Datennachforderungen der Zulassungsbehörden bleiben damit potenziell unberücksichtigt. Martin Litsch: „Es darf nicht sein, dass man diese Arbeit, die in Deutschland von einem unabhängigen wissenschaftlichen Institut ausgeübt wird, künftig der bekanntlich wirtschaftsnahen Europäischen Kommission überträgt.“ Mit dieser EU-Verordnung bestehe die Gefahr, dass Bewertungsberichte verwendet werden müssten, die für das deutsche System der Zusatznutzenbewertung ungeeignet und zudem nicht unabhängig erstellt worden seien. „Patienten und Ärzte könnten sich nicht mehr auf die Aussagekraft zum Zusatznutzen der Arzneimittel und Medizinprodukte verlassen.“ Der AOK-Bundesverband begrüßt eine Kooperation bei der Nutzenbewertung auf EU-Ebene grundsätzlich. Deutschland arbeitet bereits jetzt intensiv mit den HTA-Organisationen der anderen EU-Länder zusammen. Diese freiwilligen Kooperationen solle man konsequent fortsetzen. „HTA-Berichte sollten im nationalen Kontext natürlich Gehör finden. Allerdings reichen sie für den spezifischen Nutzungskontext in Deutschland nicht aus. Und eine zwangsweise Nutzung von unzureichenden Bewertungen der EU-Kommission kann keine Alternative zu unserem nationalen Bewertungsmaßstab darstellen.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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vdek begrüßt Antikorruptionsgesetz
Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes gegen Korruption im Gesundheitswesen durch den Bundestag erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Korruption im Gesundheitswesen als Straftatbestand zu ahnden ist lange überfällig. Denn durch Bestechung, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen entstehen nach Schätzungen des ‚European Healthcare Fraud and Corruption Network‘ jährlich Verluste zwischen drei und zehn Prozent der Gesundheitsausgaben. Für Deutschland entspricht das Schäden von bis zu 18 Milliarden Euro pro Jahr. Vielfach tragen die Versicherten die finanziellen Folgen. Noch schwerer wiegt, dass kriminelle Motive, zum Beispiel bei der Therapieentscheidung, die Gesundheit von Patienten gefährden können. Der vdek begrüßt daher ausdrücklich, dass die Politik nun die bisher bestehende Lücke im Strafrecht schließt und Korruption auch bei niedergelassenen Ärzten und anderen Angehörigen von Heilberufen wie etwa Therapeuten unter Strafe stellt. Das Gesetz kann Schäden für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Versicherten verhindern, indem es Täter abschreckt. Gut ist insbesondere, dass die Ermittlungsbehörden künftig auch tätig werden können, wenn kein Strafantrag, zum Beispiel durch eine Krankenkasse, vorliegt. Dies entspricht einer zentralen Forderung des vdek. Das Strafmaß von bis zu drei, in schweren Fällen von bis zu fünf Jahren ist angemessen. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, warum Apotheker von den Regelungen teilweise ausgenommen werden. Gerade auch bei der Abgabe von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln bzw. von Medizinprodukten kann es zu Beeinflussung und Vorteilnahme kommen. Ein wirkungsvoller Schutz vor Korruption in diesem Bereich sieht anders aus.“ Pressemitteilung des vdek
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