Leser dieser Webseite wissen, dass ich ein großer Verfechter des (intermittierenden) Fastens bin. Zahlreiche gesundheitliche Effekte sind mittlerweile wissenschaftlich erwiesen. Darunter eine erhöhte Effizienz von Chemotherapien, der Schutz vor neurodegenerativen Erkrankungen und Bereinigung unserer Zellen von alten und defekten Zellbestandteilen (Autophagie). Eine neue gesunde Facette des Fasten fördert eine sehr interessante Studie aus dem Jahr […]
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Ghulam Nabi Azad, indischer Gesundheits- und Familienminister. (Quelle, via)
Meine unbeantwortete Post an das Deutsche Ärzteblatt
To: baethge ät aerzteblatt punkt de, aerzteblatt ät aerzteblatt punkt de
Date: Fri, 22 Jan 2010 15:20:22 +0100
Sehr geehrter Herr Dr. Baethge,
liebe Ärzteblatt-Redaktion,
vor knapp drei Wochen habe ich Sie mit der beigefügten Mail darauf hingewiesen, dass erneut der Erstautor eines Ihrer Beiträge ein augenscheinlich grob unwahres Interessenkonflikt-Statement abgegeben hat. Zu allem Überfluss ist der Autor auch noch Erstautor von S3-Leitlinien, die in diesem Beitrag der deutschen Ärzteschaft präsentiert wurden.
Leider habe ich auf meine Mail keine Antwort erhalten, aber darum ging es mir nicht. Ich hatte vielmehr gehofft, dass Sie Ihre Leser im Rahmen einer Berichtigung zeitnah über die tatsächlichen Industrieverbindungen von Prof. Schmiegel aufklären würden, wie Sie das schon im Fall von Prof. Hauner getan hatten.
Eine Durchsicht der heutigen Ausgabe hat mich in dieser Hinsicht enttäuscht. Ich würde nun gerne erfahren, ob Sie wirklich beabsichtigen, den Fall auf sich beruhen zu lassen, oder ob in Kürze doch noch mit einer offiziellen Berichtigung und ggf. weiteren Sanktionen gegen den Autor zu rechnen ist?
[…]
Viele Grüße
hockeystick
—– Forwarded message from hockeystick ät hush punkt ai —–
From: hockeystick ät hush punkt ai
To: baethge ät aerzteblatt punkt de
Date: Sat, 02 Jan 2010 01:31:25 +0100
Sehr geehrter Herr Dr. Baethge,
ich fürchte, ich habe wieder Lesestoff für Sie.
http://gesundheit.blogger.de/stories/1555203/
Ich habe leider den Eindruck, dass einige Ihrer Autoren, gerade die älteren Semester, nicht unbedingt an Vergesslichkeit leiden, wie Sie wohlwollend unterstellen, sondern dass diese Sie und Ihre Leser aus schlichter Berechnung und zur Erhöhung Ihrer eigenen Glaubwürdigkeit bewusst und mit für mich atemberaubender Chuzpe belügen.
Es liegt auch in Ihrer Hand, dass ich meine Freizeit im kommenden Jahr verstärkt erfreulicheren Themen widmen kann.
Ihnen wünsche ich jedenfalls trotzdem ein gutes Neues Jahr!
Viele Grüße
hockeystick

(Blick in die Medizinisch-Wissenschaftliche Redaktion des Deutschen Ärzteblattes)
Verstoss gegen das Heilmittelwerbegesetz bei Qlaira
Mit der Anmeldung zum Newsletter zur “neuen Pille mit Q” qualifiziert man sich bei Bayer wohl automatisch als Heilberuflerin. Wie sonst ist es zu erklären, dass Bayer als “Gewinn” nach Anmeldung Päckchen verschickt, deren Inhalt mit dem Namen ihres neuen “Öko”-Verhütungsmittels verziert ist?

Absender ist Mitvertreiber Jenapharm:
vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Website www. pille-mit-Q.de und dem dazugehörigen Gewinnspiel. Sie wurden als eine der Gewinnerinnen ausgelost. Wir freuen uns, Ihnen den Loofah-Schwamm mit Seife überreichen zu können.
Loofah ist ein natürlicher, pflanzlicher Schwamm für ein sanftes Peeling. Eine Loofah Massage kann Blutzirkulation und Muskeltonus anregen und darüber hinaus straffend auf die Haut wirken. Das Zusammenspiel mit der Seife ergibt bei der täglichen Dusche ein anregendes Gefühl. Selbstverständlich ist diese Kombination auch bestens als natürlicher Duftspender für Schränke und Räume geeignet.
Seien Sie gespannt auf weitere neue Inhalte auf www. pille-mit-Q.de. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bald wieder online besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Jenapharm GmbH & Co. KG
Laienwerbung mit dem Namen des Produktes bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist illegal. Bayer – auf de Internetseite als verantwortlich für den Newsletter zu identifizieren – bzw. Jenapharm – Mitherausgeber und Absender des “Gewinns” – verstossen hier klar gegen geltendes Recht. Oder hofft man einfach, dass man erst auf die Finger bekommt, wenn schon genug Konsumentinnen gewonnen wurden?
Bleibt noch die Frage nach dem Daten. In der Datenschutzerklärung sichert Bayer zu:
…
Die Datenbank und ihre Inhalte bleiben bei unserem Unternehmen und unserem Provider. Ihre persönlichen Daten werden in keiner Form von uns oder von uns beauftragten Personen Dritten zur Verfügung gestellt, es sei denn, dass hierzu Ihr Einverständnis oder eine behördliche Anordnung vorliegt.
Wie gelangen dann die Daten zu Jenapharm? Jenapharm wird als Mitherausgeber des Internetangebots angegeben, jedoch muss die Nutzerin aufgrund der Datenschutzerklärung und des Logos auf der Seite davon ausgehen, dass Bayer ihre Daten verarbeitet.