39-jährige Patientin mit Erstmanifestation einer Autoimmunthyreopathie Typ M. Basedow. Bei gleichzeitigem Vorliegen einer fokalen Autonomie re. handelt es sich um das sog. Marine-Lenhart-Syndrom (AIT und Autonomie. Die Werte: FT3 17,8 mehr…
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Vertreterversammlung der KV Nordrhein beschließt Änderungen an der Notdienstordnung
Auf dem Weg zu einer Neustrukturierung des ambulanten Notdienstes in Nordrhein hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein weitere wichtige Weichen gestellt: Die Delegierten stimmten heute, 26. September, einstimmig einem Antrag des Notdienstausschusses der Vertreterversammlung zu, der Änderungen an der gemeinsamen Notfalldienstordnung von KV und Ärztekammer Nordrhein vorsieht. Über die Änderungen hat im November auch noch die Kammerversammlung zu entscheiden. Eine wesentliche Änderung betrifft die Ergänzung der Präambel, in der es jetzt analog zu den im Juni getroffenen Beschlüssen der Vertreterversammlung heißt, dass der ärztliche Notdienst „zur Verbesserung der Versorgung auch durch Kooperation und eine organisatorische Verknüpfung mit Ärzten und zugelassenen Krankenhäusern sichergestellt werden kann“. Die von der Vertreterversammlung Ende Juni gefassten Beschlüsse sehen vor, dass im allgemeinen ärztlichen Sitzdienst für Erwachsene eine Kooperation mit Krankenhäusern möglich wird, bei der die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ihren Notdienst in Klinikräumen leisten. An einem entsprechenden Rahmenvertrag mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) wird derzeit gearbeitet; im Frühjahr nächsten Jahres soll in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen im Süden Nordrheins ein Pilotprojekt starten, welches über mehrere Quartale getestet wird. Möglichst gleichmäßige Dienstbelastung Eine weitere wichtige Modifikation der Notdienstordnung besteht in der durch die Beschlüsse zur Neustrukturierung notwendig gewordenen Ergänzung, dass die Größe der Notdienstbezirke so gewählt werden soll, „dass eine möglichst gleichmäßige Belastung der zum Dienst Verpflichteten erreicht wird.“ Dabei wird unterschieden zwischen dem „Sitzdienst im allgemeinen ärztlichen Notdienst, dem fachärztlichen Notdienst für Kinderärzte und dem Augen- und HNO-Notdienst sowie dem Fahrdienst.“ Weiteres Thema der Sitzung war die Versorgung der Flüchtlinge in Nordrhein. In seinem Bericht ging Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, auf einen neuen Vertrag ein, den die KVen in Nordrhein und Westfalen-Lippe mit dem Land Nordrhein-Westfalen abschließen werden. „Letzte Details werden derzeit auf Arbeitsebene geklärt, die Vereinbarung soll ab dem 1. Oktober gelten“, sagte Potthoff. Die Vereinbarung regelt die Bedingungen, unter denen Flüchtlinge und Asylbewerber in den zentralen Einrichtungen des Landes von Ärztinnen und Ärzten behandelt werden können. Der neue Vertrag regelt unter anderem die Abrechnung und Vergütung von ärztlichen Leistungen sowie die kurative Behandlung der Flüchtlinge. Abrechnung über die KV Nordrhein Am Vertrag können niedergelassene Ärzte, aber auch Ärzte teilnehmen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligt sind – also beispielsweise auch Ärzte, die bereits im Ruhestand sind. Statt der Abrechnung über die Bezirksregierung Arnsberg ist es durch den Vertrag möglich, dass die Abrechnungen über die KV Nordrhein erfolgen. Ein Antrag des Hausärzteverbandes, die Honorierung der Erstuntersuchungen über eine Pauschale analog zum mittleren GOÄ-Satz zu verhandeln und die Behandlung der Flüchtlinge grundsätzlich von der GKV-Versorgung zu trennen, wurde mehrheitlich angenommen. Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Nordrhein, appellierte an die Delegierten, die enorme Hilfsbereitschaft vieler Mediziner nicht durch berechtigte Fragen zu den Bedingungen der ärztlichen Versorgung der Menschen in den Hintergrund geraten zu lassen. Potthoff nahm auch Stellung zum Regierungsentwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes. „Hier fehlt uns eine Beteiligung der KVen. Zudem haben Ärzte wie bei der geplanten Gesundheitskarte für Flüchtlinge das Problem, beim Einsatz der Karte in der Praxis nicht erkennen zu können, ob ein eingeschränkter Leistungsanspruch besteht. Insofern können wir nur alle Patienten, Flüchtlinge und GKV-Versicherte mit der Gesundheitskarte, gleich behandeln. Hier muss für die Ärzteschaft Rechtssicherheit geschaffen und mögliche Regressansprüche ausgeschlossen werden.“ Die Behandlung erkrankter Asylbewerber, die bereits auf die Kommunen und Städte des Landes NRW verteilt sind, erfolgt weiterhin auf der Basis einer Rahmenvereinbarung, welche die KVen vor Jahren bereits mit dem Städte- und Gemeindebund NRW abgeschlossen haben. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ beschlossen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Gesetzentwurf wird der Schutz vor übertragbaren Krankheiten in Deutschland weiter verbessert. Wir wollen die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen erweitern, um Übertragungswege noch besser aufklären zu können. Und mit der Einführung eines elektronischen Meldewesens nutzen wir die Chancen der Digitalisierung auch bei der Bekämpfung von Infektionen. Gleichzeitig entlasten wir damit den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Deutschland. Außerdem wird die Zusammenarbeit der Bundes- und Länderbehörden weiter verbessert, um in Zukunft bei einem Krankheitsausbruch noch schneller reagieren zu können.“ Das Robert Koch-Institut wird durch das Gesetz beauftragt, ein elektronisches Meldewesen zu errichten. Künftig soll von den meldenden Ärztinnen und Ärzten sowie Laboren über die Gesundheitsämter bis zum Robert Koch-Institut eine durchgängig automatisierte Verarbeitung von Meldedaten ermöglicht werden. Bei der Errichtung des Systems werden höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit eingehalten. Zugleich sollen die Meldepflichtigen zukünftig in erheblichem Maße von Bürokratieaufwand befreit werden. Das elektronische Meldewesen soll spätestens 2021 in Betrieb gehen. Weitere Regelungen des Gesetzentwurfs: Die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen werden erweitert, um Übertragungswege noch besser aufklären zu können. So müssen beispielsweise künftig auch Fälle von Besiedlung der Haut mit Erregern von nosokomialen Infektionen gemeldet werden. Das Auftreten von Krätze (Skabies) in Pflegeheimen und weiteren Gemeinschaftsunterkünften muss künftig gemeldet werden, um Ausbrüche frühzeitig bekämpfen zu können. Für die sichere Aufbewahrung und Vernichtung von Polioviren in Laboren werden in Umsetzung der Polioeradikationsstrategie der Weltgesundheitsorganisation Standards festgelegt. Für Wasser, das in so genannten Naturbädern zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt wird, werden Qualitätsanforderungen festgelegt. Dadurch wird eine Schutzlücke geschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll bis zum Sommer 2017 in Kraft treten. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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AOK kritisiert EU-Pläne zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln
Auf heftige Kritik der AOK stößt der vorgelegte Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur sogenannten Gesundheitstechnologie-Bewertung (Health Technology Assessment, kurz HTA). „Die EU-Pläne würden unser bewährtes Verfahren zur Bewertung des Zusatznutzens neuer Arzneimittel und Medizinprodukte aushebeln und den Patientenschutz gefährden“, kritisiert der Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch. Mit der geplanten Neuregelung sollen alle EU-Mitgliedsländer ab 2024 dazu verpflichtet werden, die Bewertung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zum Zusatznutzen von neu auf den Markt kommenden Arzneimitteln und Medizinprodukten automatisch zu übernehmen. Bewertungen auf nationaler Ebene, die in Deutschland über das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) erfolgen, soll es demnach nicht mehr geben, auch keine späteren Nutzenbewertungen. „Deutschland ist das Land in Europa, in dem Patienten unmittelbar Zugang zu allen neuen zugelassenen Arzneimitteln haben. Die Nutzenbewertung ist daher unsere einzige Möglichkeit, wirklich innovative und gute Arzneimittel von Nachahmerprodukten zu trennen und die Preise zu verhandeln“, so Litsch. „Wird uns hierzulande die eigene frühe Nutzenbewertung genommen, sind alle auf EU-Ebene zugelassenen Arzneimittel und Medizinprodukte nicht nur schnell, sondern langfristig auch ohne differenzierte Bewertung auf dem Markt, mit allen Nachteilen, die das für Patienten haben kann.“ Die EU-Kommission erhebt außerdem den Anspruch, HTA-Berichte fast zeitgleich zur Marktzulassung vorzulegen. Zu diesem Zeitpunkt liegen aber oft noch keine oder nur wenige nutzenrelevante Daten über ein Arzneimittel vor, Datennachforderungen der Zulassungsbehörden bleiben damit potenziell unberücksichtigt. Martin Litsch: „Es darf nicht sein, dass man diese Arbeit, die in Deutschland von einem unabhängigen wissenschaftlichen Institut ausgeübt wird, künftig der bekanntlich wirtschaftsnahen Europäischen Kommission überträgt.“ Mit dieser EU-Verordnung bestehe die Gefahr, dass Bewertungsberichte verwendet werden müssten, die für das deutsche System der Zusatznutzenbewertung ungeeignet und zudem nicht unabhängig erstellt worden seien. „Patienten und Ärzte könnten sich nicht mehr auf die Aussagekraft zum Zusatznutzen der Arzneimittel und Medizinprodukte verlassen.“ Der AOK-Bundesverband begrüßt eine Kooperation bei der Nutzenbewertung auf EU-Ebene grundsätzlich. Deutschland arbeitet bereits jetzt intensiv mit den HTA-Organisationen der anderen EU-Länder zusammen. Diese freiwilligen Kooperationen solle man konsequent fortsetzen. „HTA-Berichte sollten im nationalen Kontext natürlich Gehör finden. Allerdings reichen sie für den spezifischen Nutzungskontext in Deutschland nicht aus. Und eine zwangsweise Nutzung von unzureichenden Bewertungen der EU-Kommission kann keine Alternative zu unserem nationalen Bewertungsmaßstab darstellen.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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