(HANNOVER) Da hat die Caritas aber noch mal die Kurve gekriegt: die wegen einer Teewurst gefeuerte Pflegerin darf nun doch im Unternehmen bleiben. (Zi)
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Gemeinsamer Bundesausschuß: Patientensicherheit darf nicht zum Spielball wirtschaftlicher Interessen werden
Zu der Entscheidung, dass in der EU-Kommission die Zulassung von Medizinprodukten nun doch nicht dem Gesundheitskommissar, sondern dem Ressort für Unternehmen und Industrie unterstellt wurde, erklärte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, heute in Berlin: “Die Zulassung von Medizinprodukten war aus guten Gründen dem Gesundheitskommissariat unterstellt, um von vornherein Interessenkollisionen zu vermeiden. Medizinproduktezulassungen sind kein geeignetes Feld für industrie- oder wirtschaftspolitische Weichenstellungen – die Patientensicherheit darf nicht zum Spielball wirtschaftlicher Interessen werden. Die Sicherheit von Medizinprodukten darf niemals gegen wirtschafts- oder industriepolitische Erwägungen aufgewogen werden oder gar hinter diesen zurückstehen. Insbesondere dürfen Gewinnerwartungen oder Investitionen der Industrie nicht dazu führen, dass Prüfkriterien und Hürden in irgendeiner Weise abgesenkt oder abgeschwächt werden. Die Wirkmechanismen von Medizinprodukten werden immer komplexer, damit sind große Chancen, aber oft auch hohe Risiken für die Patienten verbunden. Der wirtschaftliche Nutzen für die Hersteller kann dabei kein maßgebliches Kriterium sein. Immerhin haben die massiven Proteste verschiedener gesundheitspolitischer Akteure dazu geführt, dass die Zuständigkeit für die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) im Gesundheitsressort verblieben ist. Damit ist dafür gesorgt, dass Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Arzneimitteln die alleinigen Prüfkriterien für die Zulassung von Arzneimittelwirkstoffen sind und bleiben.” Pressemitteilung des Gemeinsam en Bundesausschusses
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DKG zur Studie der Bertelsmann Stiftung: Statistiken greifen zu kurz
Zu der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zu Knieprothesen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Es gibt kaum einen Bereich der operativen Leistungen, der so intensiv zwischen behandelnden Ärzten und Patienten geklärt wird, wie die Endoprothetik. Hier greift ein Mehraugenprinzip. Zudem besteht immer die Möglichkeit, Zweitmeinungen einzuholen. Patienten mit Knieproblemen haben in der Regel einen langen Leidensweg hinter sich, ehe operiert wird. Statistische Auswertungen greifen hier zu kurz. Entscheidend ist die individuelle Situation der Patienten. Denn der Wunsch nach Mobilität und Schmerzfreiheit nimmt in unserer Gesellschaft weiter zu. Anhand statistischer Werte wird mit dieser Studie aber auch versucht, den Anschein einer stationären Überversorgung zu erwecken. Die pauschale Verdächtigung, die Krankenhäuser würden aus nichtmedizinischen Gründen Patienten operieren, hat keine Grundlage. Analysen auf Makroebene helfen nicht weiter und verkennen die Realität. Frau Dr. Mohn hat Recht, statistisch ist das nicht zu erklären. Nur der Blick in die Krankenakte hilft weiter. Die Krankenhäuser helfen Patienten, die Statistik hilft nicht.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Zum Europäischen Datenschutztag 2017: Datenschatz und Datenschutz müssen kein Gegensatz sein!
Aus Anlass des 11. Europäischen Datenschutztages lädt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am heutigen Montag ins Berliner Abgeordnetenhaus. Die zentrale deutsche Veranstaltung steht unter dem Motto „Diktatur der Daten? – Privatsphäre und Selbstbestimmung im Zeitalter von Big Data und Algorithmen“. Dazu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff: Datenschatz und Datenschutz müssen kein Gegensatz sein. Angesichts der technologischen Herausforderungen der Digitalisierung wird vielen Menschen der Schutz ihrer Daten immer wichtiger. Die Chancen der Digitalisierung sind mit dem grundrechtlichen Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts in Einklang zu bringen. Mit der am 25. Mai 2016 in Kraft getretenen europäischen Datenschutzgrundverordnung steht ein Rechtsrahmen zur Verfügung, der hierzu Vorgaben setzt. Die Globalisierung der Datenströme mit einem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen auszugestalten, ist zudem ein gutes Signal, um auch international Standards zu setzen. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird dieses neue Regelwerk in der EU unmittelbar geltendes Recht. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert bis zum 25. Mai 2018 die jeweiligen nationalen Datenschutzrechte anzupassen. Dabei darf das Ziel, eines einheitlichen EU-Datenschutzrechts nicht aus den Augen verloren werden. Nationale Gestaltungsspielräume, fordert die BfDI, sollten zudem nicht zu Lasten des Datenschutzes genutzt werden. Datenschutz ist der Schutz des Einzelnen in der digitalen Welt. Er sollte nicht als Hemmnis der wirtschaftlichen Entwicklung verstanden, sondern als Qualitätsmerkmal angesehen und gestaltet werden. Auch Datensouveränität kann den Datenschutz nicht ersetzen. Gerade in Zeiten von Big Data kommt dem Schutz des Individuums eine grundsätzliche Bedeutung zu. Wir brauchen mehr denn je eine gesellschaftliche Debatte über die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen, so Andrea Voßhoff. Über den Europäischen Datenschutztag Am 28. Januar 2017 wird europaweit zum elften Mal der Datenschutztag begangen. Der Europäische Datenschutztag wurde vom Europarat ins Leben gerufen. Er erinnert jährlich an die Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention am seit am 28. Januar 1981, eines der Gründungsdokumente für den grenzübergreifenden Datenschutz. Pressemitteilung der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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