(NORDWEST) Hörtipp für Sonntag, 22.11.2009, 11:05 – 12:00 Uhr: DOK 5 – Das Feature
Von der Abwehr des Feindes: Die Influenzapandemie und das Medikament Tamiflu oder was hat Donald Rumsfeld mit der WHO zu kriegen?
(NORDWEST) Hörtipp für Sonntag, 22.11.2009, 11:05 – 12:00 Uhr: DOK 5 – Das Feature
Von der Abwehr des Feindes: Die Influenzapandemie und das Medikament Tamiflu oder was hat Donald Rumsfeld mit der WHO zu kriegen?
Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das PSG III ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir stärken die Pflege in dieser Wahlperiode mit zusätzlich fünf Milliarden Euro pro Jahr. Das ist eine gute Nachricht für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und unsere Pflegekräfte. Demenzkranke erhalten endlich gleichberechtigten Zugang zu allen Unterstützungsangeboten. Und wir sorgen dafür, dass sich die Unterstützung künftig stärker am persönlichen Bedarf von Pflegebedürftigen und ihren Familien ausrichtet. Das macht aber auch bessere Beratung erforderlich. Diese Beratung geschieht vor Ort. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz bauen wir diese Beratung vor Ort jetzt aus und ermöglichen eine bessere Verzahnung der Pflegeleistungen mit kommunalen Angeboten für ältere Menschen. Außerdem gehen wir entschieden gegen Pflegebetrug vor. Denn die vielen Pflegedienste und Pflegeheime, die sich unermüdlich und mit großem Engagement um pflegebedürftige Menschen kümmern, dürfen nicht von einigen schwarzen Schafen in Misskredit gebracht werden.“ Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach: „Bereits heute sind 2,8 Millionen Frauen und Männer in Deutschland pflegebedürftig – 2030 könnten es 3,5 Millionen sein, diese Menschen lassen wir nicht allein. Dieses Versprechen, das bei der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung gegeben wurde, haben wir nochmals erneuert. Denn mit unseren Pflegestärkungsgesetzen haben wir die Wahlperiode bisher gut genutzt. Alle drei Gesetze sind Ausdruck der Verantwortung gegenüber einer älter werdenden Gesellschaft und ein solidarisches Zeichen gegenüber den Menschen, die unsere Unterstützung und Hilfe brauchen.“ Nach der Verbesserung der Leistungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen damit in dieser Wahlperiode um 20 Prozent. Das entspricht rund fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für die Pflege. Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) stärkt die Pflege vor Ort und baut die Beratung zu den Pflegeleistungen weiter aus. Damit werden Empfehlungen umgesetzt, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet hat. Außerdem werden die Kontrollmöglichkeiten verschärft, um Abrechnungsbetrug in der Pflege noch wirksamer zu bekämpfen und so Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, aber auch die Versichertengemeinschaft noch besser zu schützen. Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen Bessere Abstimmung vor Ort: Die Pflegekassen werden verpflichtet, sich an Pflegeausschüssen, die sich vor Ort mit regionalen Fragen in der Pflege oder auf Landesebene mit sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen, zu beteiligen. Sie sollen zudem Empfehlungen der Ausschüsse, die sich auf die Verbesserung der Versorgungssituation beziehen, künftig bei Vertragsverhandlungen einbeziehen. Regionale Besonderheiten in der pflegerischen Versorgung können so künftig besser berücksichtigt werden, und es können rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, um z.B. einer regionalen Unterversorgung vorzubeugen. Die Beratung in der Pflege wird weiter gestärkt: Um das Netz der Beratungsstellen weiter auszubauen, sollen Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten, wenn sie sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen. Darüber hinaus sollen auch die Kommunen künftig Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung einlösen und ergänzend zu ihren eigenen Aufgaben auch Bezieher von Pflegegeld beraten können, wenn diese das wünschen. Zudem soll in bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren eine Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen „aus einer Hand“ durch kommunale Beratungsstellen modellhaft erprobt werden. Die Beratungsaufgaben der Pflegekassen gehen in diesem Fall auf die Kommunen über; damit verbundene Kosten werden von den Pflegekassen erstattet. Die teilnehmenden Kommunen müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie die beabsichtigte inhaltliche Weiterentwicklung der Beratung – insbesondere die Verknüpfung mit den eigenen Beratungsaufgaben, z.B. in der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe oder der Altenhilfe – und die Einbringung von eigenen sächlichen, personellen und finanziellen Mitteln darlegen. Für diese Modellvorhaben ist eine systematische Evaluation mit dem Schwerpunkt der Ergebnisqualität vorgesehen. Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung und Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen im Alltag: Die Pflegeversicherung fördert solche Angebote im Umfang von bis zu 25 Mio. Euro, wenn Länder bzw. Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Bislang werden die entsprechenden Mittel der Pflegeversicherung nicht vollständig ausgeschöpft. Mit dem PSG III wird es für Länder und Kommunen leichter, die Mittel zu nutzen und damit entsprechende Angebote zu fördern. Darüber hinaus wird der Fördertopf der Pflegeversicherung um 10 Mio. Euro erhöht, um damit künftig auch die Arbeit selbstorganisierter Netzwerke zur Unterstützung Pflegebedürftiger auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Auch hier müssen Länder und Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Um Abrechnungsbetrug in der Pflege zu verhindern, erhält die Gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht: Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen zukünftig regelmäßig von den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfasst werden. Künftig sind zudem in die Prüfungen des MDK nach dem Pflegeversicherungsrecht auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege einzubeziehen, wenn diese Leistungen für Personen erbracht werden, die keine Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Abrechnungsprüfungen sollen von den Pflegekassen zudem künftig auch unabhängig von den Qualitätsprüfungen des MDK durchgeführt werden, wenn Anhaltspunkte für fehlerhaftes Abrechnungsverhalten vorliegen. Darüber hinaus wird die Pflegeselbstverwaltung in den Ländern gesetzlich verpflichtet, in den Landesrahmenverträgen insbesondere Voraussetzungen für Verträge festzulegen, durch die wirksamer gegen bereits auffällig gewordene Anbieter vorgegangen werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass sich beispielsweise kriminelle Pflegedienste nicht unter anderem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen können. Die bereits bestehende Verpflichtung der Pflegeselbstverwaltung, Qualitätskonzepte für ambulante Wohngruppen zu erarbeiten, wird durch den Auftrag zur Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätssicherung erg&
auml;nzt und mit konkreten Fristen versehen. Für die Erarbeitung der mit dem PSG II eingeführten neuen Verfahren der Qualitätsprüfung und Qualitätsdarstellung in der Pflege hat die Selbstverwaltung einen genauen Zeitplan vorzulegen. Die Beteiligungsrechte von Selbsthilfeorganisationen im dem neu geschaffenen Pflege-Qualitätsausschuss als Entscheidungsgremium der Pflegeselbstverwaltung werden durch ein Antragsrecht gestärkt. Über diese Anträge ist zwingend zu beraten. Mit dem PSG I wurde gesetzlich klargestellt, dass die Zahlung von […]
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“Software erkennt depressive Blogger”. Das war für mich die Meldung des Tages (gesehen bei Psychomuell via Dr.Proll). Sollte es doch tatsächlich möglich sein per Spracheingabe menschliche Stimmungen erfassen und bewerten zu können. Denkbar. Doch ich möchte noch einen Schritt weitergehen. Man müsste ein Plugin oder eine App für Blogs programmieren, um auch anhand der verfassten […]
Artikel von: Monsterdoc
Die AOK Bayern ermöglicht niedergelassenen Ärzten, die sich zu Praxisnetzen zusammengeschlossen haben, jetzt den Vergleich ihrer Versorgungsqualität mit anderen Netzen und mit dem landesweiten Durchschnitt. Die Analyse basiert auf den Routine-Daten von mehr als 80.000 AOK-Versicherten, die in 12 bayerischen Netzen von 431 Haus- und Kinderärzten sowie 414 Fachärzten betreut werden. Beim Vergleich der Versorgungsqualität wird unter anderem transparent, wie häufig Netzärzte die notwendigen Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen durchführen bzw. veranlassen oder wie oft sie die angezeigten Medikamente für die jeweilige Erkrankung verschreiben. „Trotz bestehenden ,Nachholbedarfs‘ in einzelnen Fällen bieten die Netze insgesamt bereits jetzt eine höhere Qualität als die Regelversorgung“, so Peter Krase, Vertragschef der AOK Bayern. Das habe die Auswertung für das Jahr 2013 bestätigt. „Das gute Ergebnis der Netze liegt vor allem an der besseren Kommunikation und Zusammenarbeit von Medizinern, die in den Verbünden arbeiten“, ergänzt Johann Ertl, Hausarzt und Geschäftsführer bei donauMED in der Region Straubing. In die Analyse fließen 29 bewertete Indikatoren ein, die verschiedene Aspekte der Versorgungsqualität abbilden. Bei etwas mehr als der Hälfte der betrachteten Kriterien (55 Prozent) liegen die Arztnetze im bayernweiten Schnitt. In 28 Prozent übertreffen die Arztnetze die Regelversorgung, in nur zehn Prozent besteht Nachholbedarf. Weitere sieben Prozent der Kriterien erlauben noch keinen fundierten Vergleich. „Auf der Basis ihrer konkreten Ergebnisse können sich die Netze zielgerichtet weiterentwickeln und die Versorgungsqualität verbessern“, so Dr. Veit Wambach, Vorsitzender der Agentur deutscher Arztnetze (ADA) und Initiator des Arztnetzes QuE in Nürnberg, dem ersten bayerischen Arztnetz mit AOK-Vertrag. Das sei der entscheidende Erfolgsfaktor von QuATRo. Die Qualitäts-Indikatoren sind in mehrjähriger Zusammenarbeit zwischen dem AOK-Bundesverband und dem Göttinger Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen entwickelt worden. „Diese machen die Qualität in der Arztpraxis auf wissenschaftlich fundierter Basis messbar“, so AOK-Vertragschef Krase. Dass die Analyse auf so genannten Routinedaten basiert, habe den Vorteil, dass kein zusätzlicher Erhebungsaufwand für die Ärzte entsteht. Pressemitteilung der AOK Bayern
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