Angesichts der Pressemeldungen, der Mitteilungen der Kollegen und der Anstrengungen um die Impfung scheint die Neue Grippe eine ernsthafte Bedrohung sowohl für das Morbiditätsgeschehen als auch für das Mortalitätsgeschehen darzustellen. Ist es an dieser Stelle angezeigt, über Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit Elektivoperationen nachzudenken und diese umzusetzen. Kennt jemand in diesem Zusammenhang Empfehlungen der Gesundheitsämter?
Denkbar wäre eine stationäre Aufnahme am Vortag der Operation oder zumindest 12 Stunden vorher, um bei eintreten von Symptomen die Patienten von einer Elektivoperation (Hernie, Hüfte, Knie, Galle) vorerst auszuschließen.
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Termin-Servicestelle in Nordrhein: Gut 10.000 Facharzttermine vermittelt
Die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein hat im Jahr 2016 rund 10.000 Facharzttermine an gesetzlich versicherte Patienten aus dem Rheinland vermittelt. Im Schnitt wurde die Servicestelle seit ihrer Einführung im Januar 2016 von 500 bis 600 Patienten pro Woche kontaktiert, die Gesamtzahl der Anrufer lag bei etwa 17.500. Besonders nachgefragt waren Termine bei Neurologen (über 2.450 vermittelte Termine) sowie Radiologen (knapp 1.950 vermittelte Termine). Auch bei Kardiologen, Psychiatern und Lungenärzten ließen sich nordrheinische Patienten in Terminfragen häufig von der Servicestelle unterstützen. „Unsere Termin-Servicestelle hat gut funktioniert und ihre Aufgabe bisher erfüllt. Obwohl wir ein völlig neues Verfahren etablieren mussten, Erfahrungswerte fehlten und wir die Einrichtung einer solchen Servicestelle für nicht notwendig gehalten haben, sind wir dem Auftrag des Gesetzgebers vollständig nachgekommen. Wir haben zudem in allen Fällen, in denen Patienten eine Überweisung hatten, die gewünschten Facharzttermine bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in den vorgegebenen Zeiträumen vermitteln können und mussten niemanden in einer Klinik fachärztlich versorgen lassen. Damit haben wir eines unserer wichtigsten Ziele erreicht“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Nur wenige Patienten profitieren Die entscheidende Voraussetzung dafür waren die Termine und Zeitfenster, die der Servicestelle von nordrheinischen Fachärztinnen und Fachärzten mitgeteilt wurden. „Für die Kooperation an dieser Stelle sind wir unseren Mitgliedern dankbar“, sagt Bergmann. Festzustellen bleibt aber auch: „Mit Blick auf das Gesamtvolumen an Terminen und ambulanten Behandlungsfällen in Nordrhein bleiben wir dabei, dass nur ein sehr kleiner Teil der Patienten von der Termin-Servicestelle profitiert.“ Ein weiteres Ergebnis lässt sich aus den Rückmeldungen gewinnen, die Fachärzte der KV Nordrhein in den vergangenen Monaten übermittelt haben: Etwa 1.500 von der Servicestelle vermittelte Termine wurden von den Patienten nicht wahrgenommen. Entweder wurden Termin-Vorschläge nicht akzeptiert beziehungsweise abgesagt oder Patienten erschienen zum vermittelten Termin nicht in der Facharztpraxis. „Die hohe Ausfallquote zeigt, dass der Leidensdruck vieler Patienten offenbar nicht so groß ist, wie von der Politik und in den Medien häufig dargestellt. Offenbar möchten Patienten mehrheitlich lieber von einem ihnen bekannten Arzt behandelt werden und sind nicht bereit, einen möglicherweise unbekannten Mediziner an einem anderen Ort aufzusuchen – selbst wenn sie dann eher behandelt werden“, sagt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Carsten König. Daher sei die kollegiale Terminabsprache zwischen Haus- und Fachärzten vor Ort nach wie vor die beste Lösung zur Vermittlung zeitnaher Termine, so König. Ab März: Code kennzeichnet Dringlichkeit Ab März 2017 werden sich einige Abläufe beim Termin-Service ändern. Zum einen wird ab dem 1. März ein Dienstleister die Terminvermittlung übernehmen. Zum anderen werden überweisende Haus- und Fachärzte künftig „dringende Überweisungen“ nicht mehr durch Buchstaben, sondern mit einem mehrstelligen, fälschungssicheren Zahlen-Code versehen. Der Code wird auf den Überweisungsschein aufgeklebt. Bei der Kontaktaufnahme mit der Termin-Servicestelle verifiziert dieser Code den Anspruch des Patienten auf einen Facharzttermin innerhalb der nächsten vier Wochen. Ab April wird die Termin-Servicestelle gemäß gesetzlicher Vorgaben auch Termine für ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Versorgung vermitteln. Details dazu wird die KV Nordrhein in den kommenden Wochen mitteilen. Weitere Informationen zur Termin-Servicestelle in Nordrhein unter www.kvno.de/tss Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO)
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Gesundheitsunternehmen neu entdecken: Business (re-)Engineering im Krankenhaus
Anfang April 2016 erscheint im medhochzwei-Verlag „Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow“ – herausgegeben von Prof. Heinz Lohmann, Ines Kehrein und Dr. med. Konrad Rippmann. Prof. Dr. Wolfgang Buchberger und Dr. Martina Augl schreiben in diesem Buch über „Gesundheitsunternehmen neu entdecken: Business (re-) Engineering im Krankenhaus“.Einsortiert unter:Allgemein Tagged: Buchankündigung, Business (re-)Engineering, Krankenhaus, Publikation![]()
Gesetzgebungsinitiative nach EuGH-Urteil ist notwendig und vernünftig
Die Apotheker in Deutschland begrüßen das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), ein Gesetz vorzubereiten, um den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland zu untersagen. Einen entsprechenden Plan hat das BMG heute bestätigt und reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016, wonach ausländische Versandapotheken sich nicht an die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung (Preisbindung) für rezeptpflichtige Medikamente halten müssen. Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, erklärt dazu: „Die Apothekerschaft hat sich von Anfang an klar für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln positioniert. Dass das Bundesgesundheitsministerium jetzt einen dringenden Handlungsbedarf sieht und schnell reagieren will, ist ebenso notwendig wie vernünftig. Natürlich wird man abwarten müssen, wie die Details einer solchen Regelung aussehen. Europas höchste Richter haben ausländischen Versandanbietern einen nicht nachvollziehbaren und völlig ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil trotz beschränkter Leistung verschafft, der nun hoffentlich wieder ausgeglichen werden kann, damit die Vor-Ort-Versorgung durch Apotheken auch in Zukunft gesichert ist. Bei Rezepten braucht es keinen sinnlosen Preiswettbewerb, sondern einen echten Qualitäts- und Leistungswettbewerb für Menschen mit großer und kleiner Brieftasche.“ Zum Hintergrund: Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln würde nicht die Selbstmedikation betreffen. Rezeptfreie Medikamente wären weiterhin wahlweise in allen Apotheken vor Ort und im Versandhandel erhältlich. Die Preise von nicht rezeptpflichtigen Medikamenten werden ebenfalls schon seit etlichen Jahren vom jeweiligen Apothekeninhaber frei festgelegt. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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