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"Lob der Einfachheit" – Doku
Samstag 7. November, 18.00 Uhr, 3Sat
"Um Gottes Willen – Ethik"
Sonntag 8. November, 08.30 Uhr, N24
Gesundheit: "Zwei-Klassenmedizin"
Montag 9. November, 18.20 Uhr, WDR
"Dinge, die man tun kann, wenn man tot ist"
Montag 9. November, 00.00 Uhr, WDR
"Heilkraft aus der […]
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EU-Richtlinie: Apotheker aus Frankreich und Deutschland fordern Ausnahme für Heilberufe
Die Apotheker aus Frankreich und Deutschland fordern die Regierungen beider Länder dazu auf, die Heilberufe von einer geplanten EU-Richtlinie zur Berufsreglementierung auszunehmen. In einem gemeinsamen Schreiben appellieren Jean-Pierre Paccioni, Präsident des Ordre National des Pharmaciens (ONP), und Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, an die Wirtschafts- und Gesundheitsminister in Paris und Berlin, ihren Einfluss in der EU geltend zu machen. Brüssel zufolge müssten die Mitgliedstaaten vor dem Erlass neuen Berufsrechts immer erst dessen Verhältnismäßigkeit begründen. Für einen hohen Patientenschutz mahnen die Apotheker an, dass Gesundheitsdienstleistungen nicht ökonomischen Aspekten des EU-Binnenmarktes unterworfen werden dürfen, sondern Belange des Allgemeinwohls berücksichtigen müssen. „Im Bewusstsein der ganz besonderen Verbindung und Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich und angesichts unserer sehr ähnlichen Regulierungsmodelle für das Apothekenwesen haben wir eine enge Kooperation zu diesem Thema initiiert“, schreiben Paccioni und Schmidt. „Gemeinsam appellieren wir an Sie als in unseren Ländern für dieses Dossier zuständige Minister, Ihren Einfluss in den bevorstehenden politischen Verhandlungen im Rat geltend zu machen und ausdrücklich eine Bereichsausnahme für Gesundheitsberufe zu fordern.“ Weiter heißt es bei den ONP- und ABDA-Präsidenten: „Eine gemeinsame Initiative aus Deutschland und Frankreich würde ein starkes politisches Signal an die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten darstellen.“ Zum Hintergrund: Die Europäische Kommission hatte im Januar im Zuge eines „Dienstleistungspakets“ einen Richtlinienvorschlag über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor dem Erlass neuer Berufsreglementierungen vorgelegt. Die maltesische Ratspräsidentschaft strebt noch im Mai eine politische Einigung dazu an. Bundestag und Bundesrat sowie beide Kammern in Frankreich (Senat und Nationalversammlung) haben schon Subsidiaritätsrügen ausgesprochen. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben Deutschlands Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Änderungsbedarf angemahnt – ebenso wie Europas Ärzte, Zahnärzte und Apotheker dies unter Mitwirkung des Zusammenschlusses der Apotheker in der Europäischen Union (ZAEU) getan haben. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Bedürfnisorientierung
(NORDWEST) Man sei sich der sozialen Verantwortung den Patienten und auch den Mitarbeitern gegenüber bewusst und orientiere sich daher konsequent an den Bedürfnissen dieser – mit diesen Werten präsentiert sich der Klinik-Betreiber AMEOS der Öffentlichkeit. Sind diese Werte am Ende das Papier nicht wert, auf dem sie stehen (resp. den Webspace, den sie blockieren)? Das […]
Neue Studie zur Bewilligung von Leistungsanträgen: Staatssekretär Laumann kritisiert gravierende Unterschiede zwischen Leistungsbereichen und Krankenkassen
Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat heute in Berlin die von ihm in Auftrag gegebene Studie „Leistungsbewilligungen und –ablehnungen durch Krankenkassen“ des IGES Instituts vorgestellt. Die Studie zeigt insbesondere, dass es bei der Bewilligung und Ablehnung von Leistungsanträgen teils erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen und den unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen gibt. Nach Ansicht von Staatssekretär Laumann sind diese Unterschiede größtenteils nicht nachvollziehbar und gehören unverzüglich abgestellt. So wird beispielsweise bei den Leistungen im Bereich der Vorsorge und Rehabilitation im Durchschnitt fast jeder fünfte Antrag (18,4 Prozent) von den Krankenkassen abgelehnt. Die Spannbreite der Ablehnungsquoten der einzelnen Krankenkassenarten liegt dabei zwischen 8,4 und 19,4 Prozent. Gegen rund jede vierte Leistungsablehnung in dem Versorgungsbereich wird Widerspruch eingelegt (24,7 Prozent). Und weit mehr als jeder zweite eingelegte Widerspruch (56,4 Prozent) ist erfolgreich oder zumindest teilweise erfolgreich, indem der Antrag schließlich doch wie beantragt oder mit anderer Leistung bewilligt wird. Bei der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter trifft das sogar auf sage und schreibe fast drei von vier Widersprüchen zu (72,0 Prozent). Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse erinnert Staatssekretär Laumann die Krankenkassen an ihre gesetzlichen Pflichten, denen sie bei allen Leistungsbereichen nachkommen müssten: „Wenn – wie bei den Leistungsanträgen zur Vorsorge und Rehabilitation – weit mehr als jeder zweite Widerspruch erfolgreich ist, kann bei der Bewilligungspraxis etwas nicht stimmen. Es ist auch nicht zu erklären, wieso die Ablehnungsquoten bei Anträgen auf Hilfsmittel für chronische Wunden zwischen den einzelnen Krankenkassen zwischen 3,8 und 54,7 Prozent regelrecht auseinanderklaffen. Die Krankenkassen dürfen erst gar nicht den Verdacht aufkommen lassen, dass sie bestimmte Leistungen zunächst einmal systematisch ablehnen, obwohl die Menschen einen klaren gesetzlichen Anspruch darauf haben. Das untergräbt massiv das Vertrauen in die Krankenkassen.“ Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung fordert daher u. a. mehr Transparenz von ihnen. „Vor allem müssen die Krankenkassen in Zukunft verpflichtet werden, die Daten zu den Leistungsbewilligungen und –ablehnungen zu veröffentlichen. Außerdem müssen sie die Patienten besser über das Verfahren der Leistungsbeantragung und das Widerspruchsverfahren informieren sowie die Gründe für eine Ablehnung verständlicher als bisher darlegen. Damit würde die Wahlfreiheit der Bürger gestärkt, sich ganz bewusst für oder gegen eine Krankenkasse zu entscheiden. Denn der Wettbewerb der Krankenkassen sollte nicht allein über die Höhe des Zusatzbetrags, sondern vor allem über die Qualität der Leistungen geführt werden“, sagt Laumann. Er wiederholt zudem seine Forderung, dass Patienten bei Leistungsanträgen nach Ablauf der Entscheidungsfrist nicht nur einen Kostenerstattungsanspruch, sondern einen Anspruch auf die Sache selbst haben und die Krankenkassen diesen bezahlen müssen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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