Ich bin nun 20 Jahre in der HNO-Heilkunde tätig. Ich lese gelegentlich wie wichtig eine ungestörte Nasenatmung für die Kieferstellung ist. Trotzdem habe ich sehr selten Patienten mit der Fragestellung "behinderte Nasenatmung" von Kieferorthopäden bis dato gesehen.
Ist es nur eine Literaturente oder wird die Tatsache der behinderten Nasenatmung vor einer Zahnregulierung einfach ignoriert?
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Arzneimittelausgaben 2015wie erwartet um fünf Prozent gestiegen
Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um +5,0 Prozent von 31,3 auf 32,9 Mrd. Euro angestiegen. Die Zahl der auf Kassenrezept abgegebenen Medikamente (inklusive Hilfsmittel und Rezepturen) ist dagegen mit 749 Millionen fast konstant geblieben (+0,1 Prozent). Auch die Vergütung für Apotheken lag wie in den Jahren zuvor bei unter 3 Prozent der GKV-Gesamtausgaben. Das ergeben Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Die Entwicklung der Arzneimittelausgaben liegt damit im Rahmen der Vorgaben, die Krankenkassen und Ärzte für 2015 vereinbart hatten. Das Jahresergebnis wird sich außerdem noch um Einsparungen aus Rabattverträgen verbessern, die mit einem Volumen von 2,5 Mrd. Euro für die ersten drei Quartale 2015 (+13 Prozent) einen neuen Rekordstand erreicht haben. Ein Faktor für den Kostenanstieg waren hochpreisige innovative Arzneimittel. So wurden für neue Medikamente zur Behandlung von Hepatitis C nach ersten DAV-Analysen rund 700 Mio. Euro mehr im Jahr 2015 aufgewendet. Dazu sagt der DAV-Vorsitzende Fritz Becker: „Die Frage nach einem angemessenen Preis für diese Medikamente wird die Gesellschaft auch künftig umtreiben. Aber man sollte die Diskussion besonnen führen und dreierlei berücksichtigen: Erstens kann der Zugang zu bestimmten Medikamenten für Patienten überlebenswichtig sein. Zweitens zeigt gerade das Beispiel Hepatitis C, dass heute Heilung möglich wird, wo zuvor jahrelange kostenintensive Dauertherapien bis hin zu Transplantationen unvermeidbar waren. Die Solidargemeinschaft wird dadurch langfristig stark entlastet. Und drittens dürfte der Bedarf an Arzneimitteln für solche Erkrankungen nach einer Hochphase wieder zurückgehen, wenn die betroffene Bevölkerungsgruppe therapiert ist und nur noch eine beschränkte Zahl an jährlichen Neuerkrankungen behandelt werden muss. Es wäre deswegen falsch, das Problem allein unter kurzfristigen Kostengesichtspunkten zu sehen.“ Zur Vergütung der Apotheken sagt Becker: „Das Apothekenhonorar ist 2015 weitgehend konstant geblieben, weil auch die Zahl abgegebener Packungen nicht gestiegen ist. Apotheken sind keine Kostentreiber im System.“ Die 20.000 Apotheken mit ihren 150.000 Beschäftigten bekämen nach ersten Analysen etwa 16 Prozent (rund 5 Mrd. Euro) der GKV-Arzneimittelausgaben. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
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vdek zum Präventionsgesetz: Quersubventionierung der BZgA durch Beitragsmittel der Kassen nicht hinnehmbar – Vorschläge des Bundesrates ernst nehmen
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat seine Forderung an die Politik bekräftigt, den Entwurf zum geplanten Präventionsgesetz (PrävG) noch einmal zu korrigieren. „Vor allem die Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durch Beitragsmittel ist für die Ersatzkassen nicht hinnehmbar“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Der Referentenentwurf sieht vor, die Behörde mit mindestens 0,50 Euro je GKV-Versicherten für die Prävention in Lebenswelten wie Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen auszustatten. Überdies soll die BZgA künftig als Geschäftsstelle für die neue Nationale Präventionskonferenz fungieren. „Wenn der Gesetzgeber dies wie geplant umsetzt, würde die BZgA als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mindestens ein Viertel der gesamten GKV-Mittel für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten erhalten. Aus Sicht der Krankenkassen ist dies nicht sachgerecht – und vergaberechtlich ist es mehr als problematisch“, erklärte Elsner. Die Kernkompetenz der BZgA liege in der Gestaltung und Durchführung von Aufklärungskampagnen sowie in der Erstellung von Informationsmaterial. Hier leiste die BZgA hervorragende Arbeit. Es sei aber nicht ersichtlich, wie die Behörde die nun geforderte konkrete Projektarbeit in Lebenswelten etc. leisten kann, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Unterstützung für ihre Position hatten die Krankenkassen jüngst auch vom Bundesrat erhalten, der den vom BMG vorgeschlagenen Betrag von 0,50 Euro ebenfalls für zu hoch erachtet und maximal 0,40 Euro vorschlägt. „Die Länder haben erkannt, dass Präventionsangebote zu unterbreiten und zu steuern eine Aufgabe ist, die in die Hände der Selbstverwaltung gehört“, sagte Elsner. Dieser Einschätzung der Länder sollte das BMG folgen und das Präventionsgesetz entsprechend ändern. Der Bundesrat hatte seinen Beschluss damit begründet, dass eine direkte Intervention durch die BZgA zu Parallelstrukturen bei der Präventionsversorgung auf Landesebene führen könne. Die Behörde solle stattdessen die Krankenkassen bei der Konzeptarbeit sowie der Qualitäts- und Ergebnissicherung der Aktivitäten in Lebenswelten unterstützen. Das Vorhaben, die BZgA als Geschäftsstelle der neuen Präventionskonferenz zu bestimmen, ist aus Sicht des vdek ein unnötiger Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung. „Statt staatliche Präventionspolitik auf Kassenkosten zu betreiben, sollte die BZgA ihre Expertise besser in die Nationale Präventionskonferenz einbringen“, sagte die Vorstandsvorsitzende des vdek. Pressemitteilung des vdek
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„Auf den Punkt gebracht“ – 10 Fragen an Stefan Burkart
„Auf den Punkt gebracht“ ist die neue Rubrik auf LOHMANNblog. Hier stellen wir Ihnen ab sofort in lockerer Folge Köpfe der Gesundheitswirtschaft vor. Heute: Stefan Burkhart. Er ist ein Unternehmertyp, wie es ihn in der Gesundheitswirtschaft leider nicht oft gibt. Heute ist er als Generalbevollmächtigter der Entscheiderfabrik und als Inhaber des Bodensee-Instituts unterwegs. Seit seinem Zivildienst … Weiterlesen →![]()