Patienten in Deutschland warten beim Zahnarzt halb so lang wie beim Hausarzt oder Facharzt. Eine Studie, mit dem Titel „Vertragsärzte im Urteil des Patienten“, an der im gesamten Bundesgebiet 2379 Patienten teilnahmen, kam zu diesem Ergebnis. Beim Hausarzt oder Facharzt betrug die durchschnittliche Wartezeit vierzig Minuten, beim Zahnarzt hingegen durchschnittlich zwanzig Minuten. In der Patientenkommunikation waren die Zahnärzte auch Spitzenreiter. Fast 93% der Probanden gaben an, dass sie das Gefühl haben, ihr Zahnarzt hört ihnen gut zu, beim Hausarzt waren es 92% und beim Facharzt nur noch 88%.
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Immer höhere Preise für neue Medikamente – aber in Deutschland nicht wesentlich teurer als in anderen EU-Ländern
Der durchschnittliche Preis neu zugelassener Medikamente ist zum wiederholten Mal gestiegen. Eine Packung eines neuen Arzneimittels aus dem 2014er Jahrgang kostet im Schnitt 1.526 €. Die Durchschnittspreise der vorherigen Jahrgänge lagen noch bei 1.087 € (2013) und 556 € (2012). Vor allem Medikamente zur Behandlung von Hepatitis-C, Multipler Sklerose und Krebserkrankungen haben zu diesem Anstieg beigetragen. Dies ergab eine neue Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zur Arzneimittelversorgung der Privatversicherten. Die hohe Preisdynamik ist jedoch kein nationales Phänomen. Dies zeigt eine Untersuchung des Reimportgeschäftes im Rahmen der neuen WIP-Studie. Reimporteure erwerben Arzneimittel in anderen Ländern zu niedrigeren Preisen, um sie in Deutschland zum höheren Preis anzubieten. In neuerer Zeit können Reimporteure jedoch in zunehmend geringerem Maße Preisunterschiede identifizieren, um sie für derartige Geschäfte zu nutzen. Die Reimportquoten bei Medikamenten jüngeren Jahrgangs sind auch einige Jahre nach der Zulassung noch niedriger als bei älteren Wirkstoffen. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Arzneimittelpreise von neuen Medikamenten in Deutschland nicht substanziell höher sind als in anderen EU-Ländern. Darüber hinaus weist die Studie eine deutlich überproportionale Versorgung von Privatversicherten mit innovativen Medikamenten nach. Im Jahr 2014 wurden 13,8 % der Gesamtausgabenausgaben für neue, seit 2011 zugelassene Medikamente von Privatversicherten getragen, obwohl nur 11,2 % der Gesamtbevölkerung privatversichert sind. Diese Unterschiede in der Verordnungspraxis zwischen PKV- und GKV-Versicherten beruhen auf den vielfältigen Regulierungs-instrumenten in der GKV, während die PKV weder beim Arzt noch in der Apotheke in die Versorgung eingreift. Die Studie des WIP „Arzneimittelversorgung der Privatversicherten 2014 – Zahlen, Analysen, PKV-GKV-Vergleich“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen oder in gedruckter Form unentgeltlich beim WIP bestellt werden. Pressemitteilung des WIP _Wissenschaftliches Institut der PKV
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Pflegereform nutzen: Mit Reha Pflege vermeiden
Der BDPK fordert die Politik auf, jetzt zu handeln! Der Gesetzgeber muss die Pflegereform nutzen, um den Zugang zu Rehabilitation zu verbessern, im Präventionsgesetz wurde die Chance vertan. Rehabilitation vermeidet oder verzögert nachweislich Pflegebedürftigkeit. Längst ist es wissenschaftlich erwiesen und die Fachleute sind sich einig: Medizinische Rehabilitation kann die Abhängigkeit von Pflege hinauszögern und vermeiden. Zwanzig Jahre nach der Einführung der Pflegeversicherung muss mit der Pflegereform endlich die Chance ergriffen werden, um Menschen den bedarfsgerechten Zugang zur Rehabilitation zu verschaffen. Seit Jahren macht der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen darauf aufmerksam, dass es Probleme an der Schnittstelle zwischen Rehabilitation und Pflege gibt. Die zuständige Krankenversicherung hat keinen Anreiz für die Gewährung von Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von Pflege, da sie von vermiedener Pflegebedürftigkeit nicht profitiert. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, diese bekannte Schnittstellenproblematik erneut zu prüfen. Es gibt drei denkbare Lösungen: Ein Finanzausgleich zwischen der Pflegekasse und der Krankenversicherung, der die Kosten für pflegevermeidende Rehabilitationsleistungen erstattet. Die Pflegeversicherung wird zum Reha-Träger. Die hausärztliche Verordnung wird gestärkt. Der Gesetzgeber greift die Problematik bisher lediglich im Bereich der Pflegebegutachtung auf. Die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs soll im Rahmen der Pflegebegutachtung nach einem bundesweit standardisierten Verfahren erfolgen. Der Hintergrund ist die extrem niedrige Reha-Empfehlungsquote des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) von 0,4 Prozent bei den Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Diese Begutachtung erfolgt jedoch erst, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Viel wirksamer sind medizinische Rehabilitationsleistungen, wenn sie früher einsetzen. Und zwar dann, wenn erste Anzeichen von drohendem Pflegebedarf sichtbar werden. Das wiederum kann der Hausarzt am besten einschätzen. Bislang liegt die letzte Entscheidung über die Gewährung der Reha-Leistung aber bei der Krankenkasse. Selbst dann, wenn der behandelnde Hausarzt den bestehenden Rehabilitationsbedarf attestiert und eine Reha-Verordnung ausgestellt hat. Aktuell wird fast die Hälfte der vom niedergelassenen Arzt verordneten Rehabilitationsmaßnahmen (sog. Heilverfahren) abgelehnt. Die Kosten einer Rehabilitationsleistung sind schon nach vier Monaten vermiedener Pflegebedürftigkeit mit den eingesparten Pflegekosten verrechnet. Für den älteren Menschen, der dadurch in seiner eigenen Wohnung bleiben und ohne fremde Hilfe seinen Alltag bewältigen kann, rechnet sich die Leistung bereits ab dem ersten Tag vermiedener Pflege. Zahlen und Fakten: In Deutschland gibt es rund 2,6 Mio. pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2030 werden es voraussichtlich 3,5 Mio. Menschen sein. Die Pflegekassen geben jährlich 25,45 Mrd. € für Pflegeleistungen aus. Rehabilitationsleistungen, ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt wurden im Jahr 2013 185.477 mal erbracht. Sie kosteten die Krankenkassen 473 Mio. €. Das sind 0,26 % der jährlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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Bessere Qualität in der Pflege braucht Refinanzierung
Die „Pflege von Morgen“ und die Sicherung der Versorgungskontinuität standen im Forum Pflege im Krankenhaus am dritten Kongresstag im Mittelpunkt der Diskussionen. Irene Maier, Pflegedirektorin der Universitätsklinik Essen, stellte in ihrem Vortrag klar, dass die Personalsituation im Pflegebereich sich zunehmend problematisch gestalte. „Es ist eine spürbare Verknappung von examinierten Pflegekräften festzustellen“, sagte die Pflegedirektorin. Dieser Trend sei zunehmend und führe aktuell bis zu Stilllegungen von Funktionsbereichen oder einzelnen OP-Bereichen. Klar sei, dass die Pflege zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung stehe. „Doch dazu brauchen wir eine klare Refinanzierung. Denn sonst führt die Steigerung von Qualität in einem Bereich zu Qualitätsverlusten durch erforderliche Einsparungen in anderen Bereichen“, so Meier. Auch Bernhild Braun, Einrichtungsleiterin der EVIM gemeinnützigen Altenhilfe am Katharinenstift in Wiesbaden, zeigte personellen Nachholbedarf auf, insbesondere bei den Sozialdiensten. „Seit 1991 haben sich die Patientenzahlen deutlich erhöht, doch bei der Personalausstattung gab es keine Veränderung.“ Zudem wurden im Forum Fragen des Empowerments und der Selbstmanagementförderung diskutiert. Hier betonte der Programmleiter des Kompetenzzentrums Patientenbildung Careum, Zürich, Dr. Jörg Haslbeck, dass die Einbindung von Personen mit Krankheitserfahrungen wichtiger Bestandteil der Schulungen zur Selbstmanagementförderung sein sollte. „Betroffene können hier als Rollenmodell dienen“, so der Wissenschaftler. In der Veranstaltung zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) unter dem Tagungsvorsitz von Kongresspräsident Prof. Dr. Hans-Fred Weiser gingen die Referenten auf wichtige Detailfragen des ASV ein. Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), gab in ihrem Vortag einen Überblick über „Status quo und Perspektiven“ der ASV. Unter anderem erläuterte sie die besonderen Herausforderungen des G-BA bei der Neufassung des Paragrafen 116b SGB V, wie die Festlegung des Behandlungsumfangs, den Einschluss von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie die Abgrenzung zur Haus- und Fachärztlichen Grundversorgung. Neu für die Krankenhäuser hinsichtlich der Bildung interdisziplinärer Teams, sogenanntes „Zwiebelschalenmodell“, sei beispielsweise die Festlegung, wer die Teamleitung übernehme, wer zum Kernteam gehöre und welche Fachärzte hinzuzuziehen seien. Rechtsanwalt Andreas Wagener, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), fasste „Aktuelle Rechtsfragen zur ASV“ mit inhaltlicher Schwerpunktsetzung auf Kooperationen, Mindestmengen und Vergütung zusammen. „Es bleibt bei der selbständigen Abrechnung jedes ASV-Berechtigten“, so Wagener. Außerdem gebe es keine gesamtschuldnerische Haftung für Fehler anderer Teammitglieder. Bei der Prüfung der Mindestmengen werde zwischen Mindestmengen des gesamten Kernteams und arztbezogener Mindestmengen unterschieden. „Der Nachweis führt oft zu hohem bürokratischen Aufwand“, stellte Wagener fest. Neueste Entwicklungen in der ambulanten Krankenhauswelt rückte auch die Vortragsveranstaltung des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. (BMVZ) in den Fokus. „Die Rahmenbedingungen für die Medizinische Versorgungszentren haben sich unter der aktuellen Bundesregierung verbessert“, erklärte BMVZ-Vorsitzender Dr. Bernd Köppl. Im Gegensatz zur Vorgängerregierung werde jetzt die längst vorhandene Pluralität der Versorgungsakteure und -strukturen rechtlich anerkannt und positiv weiterentwickelt. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Gleichberechtigung und Anerkennung der guten Arbeit der MVZ, machte Köppl deutlich. Der BMVZ begrüße daher ausdrücklich diesen Teil des Versorgungsstrukturgesetzes. Die gesetzliche Entwicklung ginge klar zur Öffnung der vorhandenen Strukturen – hin zum Krankenhaus. Kliniken könnten ihr ambulantes Setting vermehrt über MVZ aufbauen. Gerade MVZ und Netze seien, einmal etabliert, standorttreu und regional stark verwurzelt. Nach Angaben des BMVZ gab es im Jahr 2014 insgesamt 2.073 Medizinische Versorgungszentren – davon bereits rund 40 Prozent in Trägerschaft eines Krankenhauses. Das VKD-Forum widmet sich ab 14.00 Uhr dem Thema „Management im Risiko“. Dabei geht es um erfolgreiches Risikomanagement, Krisenkommunikation und wirksame Risikominimierung für die Geschäftsführung der Krankenhäuser. Eine Vortagsveranstaltung des Deutschen Vereins für Krankenhaus-Controlling (DVKC) zum Thema „Update Controlling“ und das VLK-Forum „Die Generationenfreundliche Klinik“ runden diesen Kongresstag ab. Der 38. Deutsche Krankenhaustag bietet noch bis zum 19. November Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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