(NIEDERSACHSEN) Nachdem in Mecklenburg-Vorpommern noch hauptsächlich Gesundheits- und Krankenpflegerinnen als “qualifizierte Praxismitarbeiter” eingesetzt wurden, um Ärzte in ihrer Hausbesuchstätigkeit zu entlasten (Projekt AGNES), sieht nun das niedersächsische Konzept MoNi den Einsatz von Arzthelferinnen vor, die anstelle des Arztes die Hausbesuche durchführen. In der Presseerklärung des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in Hannover heißt es: “Der behandelnde Arzt gibt seinen medizinischen Fachangestellten konkrete Vorgaben mit auf den Weg. So können sie Verbände anlegen und wechseln, Blutdruck- und Blutzucker messen oder Medikamente nach ärztlicher Verordnung verabreichen. Patientinnen und Patienten werden auf diese Weise umfassend versorgt, ohne dass Ärzte unter ständigem Zeitdruck zu Hausbesuchen unterwegs sein müssen.” Sind die hier aufgeführten Tätigkeiten nicht verordnungsfähige Leistungen der häuslchen Krankenpflege? Haben wir nicht ausreichend qualifizierte Fachkräfte in den ambulanten Pflegediensten, die diese Leistungen mit dem notwendigen fachlichen Hintergrung erbringen können und sollten? Unter dem Vorwand, Hausärzte in ländliche Gebiete zu locken, finden wir hier wieder einmal ein erbärmliches Beispiel dafür, wie die Politik mit der medizinisch-pflegerischen Versorgung von gesetzlich Versicherten umgeht: Qualität egal, Hauptsache billig und die Ärzte sind zufrieden! (Al)
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Innungskrankenkassen: Politik muss Weichen richtig stellen – Kostenuhr ist Mahnung
Richtige Zielvorgabe, aber die klaren Entscheidungsstrukturen fehlen. So lautet die Einschätzung der Vorstandsvorsitzenden des IKK e.V. zum jetzt vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen, dem E-Health-Gesetz. „Wir begrüßen, dass das Bundesgesundheitsministerium eine klare Ansage für die Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte macht. Die richtigen Ansätze laufen jedoch ins Leere aufgrund der weiterhin unklaren Entscheidungsstrukturen“, kritisiert Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Zwar enthalte der Gesetzesentwurf verbindliche Rahmen- und Organisationsbedingungen, wie etwa Zeitpläne und Sanktionsandrohungen. „Was fehlt, ist jedoch eine klare Entscheidungsbefugnis der Krankenkassen“, sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Die Politik ignoriere nach wie vor, dass allein die Arbeitgeber und Versicherten für Kosten der Gesundheitskarte aufkommen. Um den Forderungen nach einer verbindlichen Online-Anbindung Nachdruck zu verleihen, hat der IKK e.V. auf seiner Website eine Kostenuhr installiert, die sekündlich aktualisiert wird. „Jeder soll sehen, wie viel Geld fließen muss, bis auch die Versicherten endlich den Nutzen spüren“, so die Vorstandsvorsitzenden. Pressemitteilung des IKK e.V.
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vdek zum Präventionsgesetz: Quersubventionierung der BZgA durch Beitragsmittel der Kassen nicht hinnehmbar – Vorschläge des Bundesrates ernst nehmen
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat seine Forderung an die Politik bekräftigt, den Entwurf zum geplanten Präventionsgesetz (PrävG) noch einmal zu korrigieren. „Vor allem die Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durch Beitragsmittel ist für die Ersatzkassen nicht hinnehmbar“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Der Referentenentwurf sieht vor, die Behörde mit mindestens 0,50 Euro je GKV-Versicherten für die Prävention in Lebenswelten wie Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen auszustatten. Überdies soll die BZgA künftig als Geschäftsstelle für die neue Nationale Präventionskonferenz fungieren. „Wenn der Gesetzgeber dies wie geplant umsetzt, würde die BZgA als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mindestens ein Viertel der gesamten GKV-Mittel für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten erhalten. Aus Sicht der Krankenkassen ist dies nicht sachgerecht – und vergaberechtlich ist es mehr als problematisch“, erklärte Elsner. Die Kernkompetenz der BZgA liege in der Gestaltung und Durchführung von Aufklärungskampagnen sowie in der Erstellung von Informationsmaterial. Hier leiste die BZgA hervorragende Arbeit. Es sei aber nicht ersichtlich, wie die Behörde die nun geforderte konkrete Projektarbeit in Lebenswelten etc. leisten kann, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Unterstützung für ihre Position hatten die Krankenkassen jüngst auch vom Bundesrat erhalten, der den vom BMG vorgeschlagenen Betrag von 0,50 Euro ebenfalls für zu hoch erachtet und maximal 0,40 Euro vorschlägt. „Die Länder haben erkannt, dass Präventionsangebote zu unterbreiten und zu steuern eine Aufgabe ist, die in die Hände der Selbstverwaltung gehört“, sagte Elsner. Dieser Einschätzung der Länder sollte das BMG folgen und das Präventionsgesetz entsprechend ändern. Der Bundesrat hatte seinen Beschluss damit begründet, dass eine direkte Intervention durch die BZgA zu Parallelstrukturen bei der Präventionsversorgung auf Landesebene führen könne. Die Behörde solle stattdessen die Krankenkassen bei der Konzeptarbeit sowie der Qualitäts- und Ergebnissicherung der Aktivitäten in Lebenswelten unterstützen. Das Vorhaben, die BZgA als Geschäftsstelle der neuen Präventionskonferenz zu bestimmen, ist aus Sicht des vdek ein unnötiger Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung. „Statt staatliche Präventionspolitik auf Kassenkosten zu betreiben, sollte die BZgA ihre Expertise besser in die Nationale Präventionskonferenz einbringen“, sagte die Vorstandsvorsitzende des vdek. Pressemitteilung des vdek
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