(HANNOVER) Die SPD ist heute gesammelt in Hannover, es ist Wahlkampfauftakt. Die Parteioberen feiern den Wahlausgang in zwei von drei Bundesländern vom Vortag als Erfolg, die anderen tun das sicher auch. Das Kompetenzteam von FW Steinmeier stellt sich nun in Hannover bei strahlendem Sonnenschein auf dem Opernplatz vor, auf dem Platz haben sich FWs Fans versammelt. Von den Dächern wachen Scharfschützen über unseren Außenminister, aber auch über unseren Altkanzler, der in seiner Heimatstadt auch immer noch frenetisch begrüßt wird. Und natürlich wird viel geredet: über den Atomausstieg, Bildung, Studiengebühren, innere Sicherheit und Arbeit für alle. Ach ja, um Gesundheit ging es auch, mehr gut ausgebildetes Pflegepersonal und eine gerechte Bezahlung für Pflegende, das fordert Franz Müntefering. (Zi)
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vdek begrüßt Referentenentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung
„Es ist gut, dass die Bundesregierung die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in der letzten Lebensphase verbessern möchte“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der Anhörung zum Referentenentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf sieht ein Bündel von Maßnahmen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vor, wie die vorhandene Versorgungsstruktur gefestigt und qualitativ weiter entwickelt werden soll. Zudem sollen Regelungen zur Aufklärung, Information und Transparenz über palliative und hospizliche Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten Betroffene und deren Angehörigen bei Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen helfen. „Schwerstkranke und sterbende Menschen benötigen menschliche Zuwendung und umfassende Hilfe, um ein Leben in Würde bis zum Schluss führen zu können. Dafür bedarf es insbesondere einer besseren Vernetzung von Pflegeeinrichtungen, Hospizdiensten und Ärzten. Insbesondere im ländlichen Raum fehlt es noch an spezialisierten ambulanten Angeboten“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Die Ersatzkassen begrüßen daher ausdrücklich, dass die Sterbebegleitung nunmehr auch Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung wird und zudem in der Richtlinie für die häusliche Krankenpflege die behandlungspflegerischen Maßnahmen und Leistungen der Palliativpflege durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) näher konkretisiert werden sollen. Unter der Koordinierung des Hausarztes und in Zusammenarbeit mit den vorhandenen ambulanten Hauskrankenpflegediensten sowie den regionalen Hospizdiensten kann eine gute ambulante an den hospizlich-palliativen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtete Palliativversorgung sichergestellt werden. Der Entwurf sieht zudem vor, die ambulante und stationäre Hospizarbeit finanziell besser zu fördern. Die Krankenkassen sollen anstelle der bisherigen 90 Prozent künftig 95 Prozent der Kosten der zuschussfähigen Leistungen tragen. Um regionale Vergütungsunterschiede zu verringern, soll der kalendertägliche Mindestzuschuss für stationäre Hospize von sieben auf neun Prozent der monatlichen Bezugsgröße erhöht werden. „Ob diese Erhöhung nach dem Gießkannenprinzip die regionalen Unterschiede in der Finanzierung von Hospizen abbauen kann, ist aus unserer Sicht fraglich“, betonte Elsner. Gut ist aus Sicht der Ersatzkassen aber, dass in diesem Zusammenhang bundesweit einheitliche Standards zum Umfang und Qualität der zuschussfähigen Leistungen vereinbart werden sollen. Dadurch werden zukünftige Vergütungsverhandlungen auf eine sachliche, transparente und definierte Grundlage gestellt. Pressemitteilung des vdek
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Staatssekretär Laumann veröffentlicht UPD-Jahresbericht 2015
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat heute den Jahresbericht „Monitor Patientenberatung 2015“ der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) veröffentlicht. Dieser gibt Jahr für Jahr wichtige Hinweise, wo aus Sicht der Versicherten der Schuh im deutschen Gesundheitswesen drückt. Häufig gesucht wurde die Beratung der UPD im aktuellen Berichtszeitraum (April 2014 bis März 2015) demnach u. a. bei Fragen zu den Patientenrechten, den Krankenversicherungsbeiträgen und den Leistungsansprüchen gegenüber den Krankenversicherungen. Der Bericht ist auf der Internetseite des Patientenbeauftragten abrufbar unter www.patientenbeauftragter.de. „Ich nehme diese Hinweise sehr ernst und schaue genau, wo evtl. Handlungsbedarf besteht. Die Probleme beim Krankengeldbezug, beim Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung oder hinsichtlich der Wartezeiten auf einen Arzttermin sind wir mit dem Versorgungsstärkungsgesetz angegangen. Wir haben wesentliche Verbesserungen auf den Weg gebracht. Das zeigt: Die UPD wirkt. Und wo es noch Defizite gibt, müssen wir diese beseitigen. Wir brauchen starke Patienten in einem starken Gesundheitssystem“, erklärt Staatssekretär Laumann. Laut UPD-Monitor gibt es beim Arzt-Patienten-Verhältnis zum Beispiel Probleme beim Recht auf Einsicht in die Krankenunterlagen und beim Umgang mit den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherungen weist der Bericht u. a. auf Probleme beim Krankengeldfallmanagement und bei der Versorgung mit Hilfsmitteln hin. Laumann: „Gerade die offenbar vorhandenen Probleme bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, zum Beispiel was die Qualität der Inkontinenzhilfsmittel angeht, machen mir derzeit Sorge. Hier muss schnellstmöglich etwas geschehen. Die Kassen müssen ihrer gesetzlichen Verpflichtung ohne Wenn und Aber nachkommen. Ich will hier nicht länger nur beschwichtigende Worte hören, sondern eine angemessene Versorgung in diesem sensiblen Bereich. Und ich will ganz genau wissen, wie das vor gut zwei Jahren in Kraft getretene Patientenrechtegesetz wirkt. Deshalb habe ich vor kurzem den Auftrag für eine Studie vergeben, die genau untersucht, ob und wie das Patientenrechtgesetz greift – natürlich auch im Hinblick auf das Arzt-Patienten-Verhältnis.“ Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hofft nun, dass der UPD-Monitor zu weiteren Verbesserungen im deutschen Gesundheitswesen führt: „Der Bericht der UPD ist kein Instrument, jemanden an den Pranger zu stellen, sondern ein gutes Instrument für mehr Transparenz und eine bessere Qualitätssicherung im Sinne einer funktionierenden Fehlerkultur. Es darf hier nicht um Schuldzuweisungen gehen. Ich appelliere daher an alle Beteiligten im Gesundheitswesen und in der Politik, nicht in automatisierte Abwehrhaltungen zu verfallen und auf den jeweils anderen zu zeigen. Vielmehr hoffe ich, dass wir offen und ehrlich darüber debattieren und jeder das zur Verbesserung beiträgt, was in seiner Verantwortung und in seinen Möglichkeiten liegt.“ Weitere Informationen zur Beratung der UPD finden Sie auf der Internetseite der UPD unter www.patientenberatung.de. Pressemitteilung des Bundesministeriums für gesundheit
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Undankbare Geschichten
Gestern hatte ich Dienst. Es war eigentlich den Tag über wie immer, “Bereitschaft” ist halt auch irgendwie ein Scherz, wenn man es definitionsgemäß sieht als “Freizeit unterbrochen von gelegentlichem Anfall von Arbeit”. Meine Arbeit bestand in zwei OPs, ein Abszess, den durfte ich selber machen, das war schön, mein Erstdienstkollege (liebevoll genannt Dienststern) hat sich […]