(NORDWEST) Jetzt gehört die Bild nicht gerade zu den Zeitungen, bei denen sich der Begriff “seriös” als erste Assoziation im neuronalen Netz verfängt – mangelnde Kreativität kann den Mitarbeitern der Bild-Redaktionen aber sicher nicht vorgeworfen werden. Ob wir nun Papst sind oder unsere Hand Gottes uns den Einzug in’s WM-Halbfinale sichert – die Bild bringt die Stimmung auf den Punkt. Was die Redaktion zur Urlaubs- und Sommerloch-Affäre 2009 nun abschließend beizutragen hat, das wäre uns so nicht annähernd in den Sinn gekommen, und wenn doch, dann hätte wir es sicher anders gesagt. Aber wir sind ja auch nicht Bild. (Zi)
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Medizin-App gegen Kopfschmerz und Migräne – Große Studie zur digitalen Prävention gestartet
Kann eine Smartphone-App dazu beitragen, Kopfschmerzen zu lindern? Um das herauszufinden, starten BARMER und Deutsche Telekom gemeinsam ein Pilotprojekt unter wissenschaftlicher Begleitung der Berliner Charité. Es soll zeigen, ob die App „M-sense“ die Leiden von Kopfschmerz- und Migränepatienten mildern kann. In der App erfassen Betroffene eine Reihe relevanter Einflussfaktoren für Schmerzattacken, wie etwa Schlafverhalten, Wetter oder Stress sowie die Attacken selbst. „M-sense“ analysiert diese Informationen und erstellt ein persönliches Schmerzmuster. Anhand dieses Musters entwickelt die App individuelle Handlungstipps für die Nutzer. Vom Autogenen Training über Muskelentspannung bis zum Ausdauersport werden präventive Maßnahmen in Begleitung zur klassischen Therapie vorgeschlagen, um Intensität und Dauer künftiger Schmerzattacken zu reduzieren. Aus den persönlichen App-Protokollen können sich zudem wertvolle Hinweise für die ärztliche Therapie ergeben. Einzigartige Untersuchung einer zertifizierten Gesundheits-App Im Rahmen einer Kooperation zum betrieblichen Gesundheitsmanagement mit der BARMER werden an der Studie bis zu 1.000 von Kopfschmerzen oder Migräne betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Telekom teilnehmen. Sie sollen die App regelmäßig nutzen und neun Monate lang mittels medizinischer Fragebögen bewerten. Auch die in der App selbst erfassten Daten werden Aufschluss darüber liefern, ob „M-sense“ präventiv die Kopfschmerztherapie ergänzen kann. Die wissenschaftliche Untersuchung zur schon jetzt als Medizinprodukt zertifizierten App ist in ihrem Umfang bislang einzigartig. Insbesondere junge Erwachsene betroffen Vor allem junge Erwachsene leiden unter Kopfschmerzen. 1,3 Millionen der 18- bis 27-Jährigen sind betroffen, wie der BARMER-Arztreport 2017 zeigt. Für die Studie werden daher hauptsächlich junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Telekom-Shops sowie Auszubildende des Konzerns die App nutzen. Pressemitteilung der BARMER
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Korruption muss sanktioniert werden
Anlässlich der heute bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung, einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch zu schaffen, erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Wer als Patient ein Medikament verordnet oder eine Klinik empfohlen bekommt, muss sich zu 100 Prozent darauf verlassen können, dass dahinter ausschließlich medizinische Gründe stehen. Ich bin davon überzeugt, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Ärzte und anderer Akteure im Gesundheitswesen ehrliche Menschen sind. Aber leider gibt es wohl keinen Bereich unserer Gesellschaft, in dem es nicht auch schwarze Schafe gibt. Auch im Gesundheitswesen muss man die schwarzen Schafe finden und zur Rechenschaft ziehen können. Das jetzt angekündigte Gesetzesvorhaben wird dabei helfen, die schwarzen Schafe zu finden und damit die Patientenversorgung sicherer machen. Deshalb begrüßen wir diese Gesetzesinitiative. Gerade in der Gesundheitsversorgung muss Korruption sanktioniert werden, damit das so wichtige Vertrauen nicht beschädigt wird. In den nächsten Monaten wird es nun darum gehen, den Gesetzesentwurf genau zu prüfen und durch konstruktive Hinweise zu unterstützen.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes vom 11.12.2014
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Bundeseinheitlicher Medikationsplan: IT-Umsetzung steht
Der Medikationsplan kommt – inklusive einer IT-Spezifikation: Fristgerecht legten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) eine Vereinbarung zum bundeseinheitlichen Medikationsplan vor. Auf diesen haben ab dem 1. Oktober 2016 alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden. Neben Vorgaben zu Inhalt und Struktur, zu Erstellung und Aktualisierung sowie einem Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans, gehört zu der Vereinbarung eine technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans. Diese Spezifikation wurde von KBV, DAV und BÄK in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V. und HL7 Deutschland e.V. erstellt und wird nun als Anlage der Vereinbarung veröffentlicht. Im Rahmen eines konstruktiven Austauschs haben sich Selbstverwaltung und die IT-Industrie auf eine an internationalen Standards orientierte technische Umsetzung geeinigt. „Mit der jetzt vollzogenen Einbindung der IT-Spezifikation haben es alle Beteiligten den Skeptikern gezeigt, dass Selbstverwaltung und Industrie miteinander konstruktiv und zielgerichtet arbeiten können. Herausgekommen ist eine Spezifikation, die allen Beteiligten Vorteile bringt und für den Erfolg konstruktiver Zusammenarbeit steht.“, so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg. Die technische Spezifikation basiert auf den fachlichen Vorgaben eines Medikationsplans, der im Rahmen der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) initiierten Aktionspläne Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) entwickelt wurde. „Mit der neuen Spezifikation wurde der Barcode auf einen moderneren und zukunftsfähigen Standard umgestellt“, erläutert Lars Polap, Vorsitzender und Sprecher von ADAS – Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser e.V., die Vorteile der Spezifikation. Auch die Selbstverwaltung zeigt sich über das Erreichen eines Etappenziels auf dem Weg zur Einführung des Medikationsplans erfreut: „Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Uns freut es daher, dass wir gemeinsam mit der Industrie hierbei eine von allen akzeptierte Lösung finden konnten, die eine möglichst unbürokratische Handhabung für die Vertragsärzte unterstützen soll“ so Dipl. Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Eine wesentliche Voraussetzung für die Verbreitung und den Erfolg des Medikationsplans ist die optimale Software-Unterstützung der Ärzte bei der Erstellung und Aktualisierung – der erzielte Konsens mit der Industrie weist den Weg in eine gute Integration in unsere Arbeitsprozesse“ sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. „Die Arbeit der Apotheken wird durch einen einheitlichen technischen Standard erleichtert”, so Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Wir wollen und müssen uns den digitalen Herausforderungen stellen. Richtig umgesetzt, trägt der Medikationsplan zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei. Die Apotheke ergänzt den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. Ohne Apotheker kann solch ein Medikationsplan kaum aktuell und vollständig sein”, erklärt Becker weiter. Gemeinsame Presseinformation von DAV, BÄK, KBV und bvitg
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