Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung im Rahmen einer Änderung des Arzneimittelgesetzes Veränderungen im Krankenpflege- und Altenpflegegesetz vorgenommen. Für beide Berufsgruppen wurden die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung auf den Hauptschulabschluss nach zehn Schuljahren abgesenkt. Damit haben sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen über alle im Vorfeld massiv geäußerten Bedenken und kritischen Stellungnahmen der überwiegenden Mehrzahl der Pflegenden, vieler Gesundheitsexperten und –politiker und der Pflegeberufsverbände hinweggesetzt. Nun hat der Petitionsausschuss eine Einreichung von Franz Wagner, Geschäftsführer des DBfK Bundesverbandes, zugelassen – Ziel ist es, mit Hilfe öffentlicher Unterstützung das Gesetz erneut im Deutschen Bundestag zur Diskussion zu bringen. Um eine Anghörung in dieser Sache zu erreichen, müssen in den kommenden drei Wochen mindestens 50.000 Mitzeichner ihre Unterstützung bekunden. Die Mitzeichnung ist auf den Seiten des Bundestages nach vorheriger Registrierung auf der Website des Petitionsausschusses möglich. (Zi)
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AOK-Chef Hermann: Grenzen der Pflege aufbrechen
Am heutigen Montag informiert sich Ingrid Fischbach, neue Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, während eines ihrer ersten Termine im neuen Amt bei der AOK Baden-Württemberg über den aktuellen Umsetzungsstand der Pflegereform PSG II. „Wir wissen, dass eine sorgfältige Information und Aufklärung durch die Pflegekassen unverzichtbar sind, damit die Verbesserungen der Pflegereform bei den Betroffenen Wirkung entfalten können“, so die Pflegebevollmächtigte und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit. „Daher haben wir mit dem Pflegestärkungsgesetz II auch den Pflegekassen die notwendige Zeit gegeben, diese Herausforderungen meistern zu können.“ Diesen Herausforderungen trage die AOK Baden-Württemberg in besonderer Weise Rechnung. Gastgeber Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, zieht ein erstes positives Fazit der Pflegereform: „Die Situation der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen hat sich seit dem Start der Neuen Pflege im Januar 2017 spürbar verbessert. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die zuhause gepflegt werden.“ Weiteren Handlungsbedarf sieht er allerdings im stationären Bereich. Vor allem die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Pflege sowie zwischen Pflege und Rehabilitation müssten im Interesse der Versicherten deutlich flexibler gestaltet werden, so der Chef der größten Kranken- und Pflegekasse im Südwesten weiter. „Wir wollen die Pflegeheime und damit unsere Versicherten als Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen zurück in die Mitte der Gesellschaft holen“, umreißt Hermann das Ziel. Wie dies konkret aussehen könne, zeigten praxisnahe Projekte wie ORBIT oder das „stambulante“ Modell in der BeneVit-Einrichtung in Wyhl am Kaiserstuhl, über die sich auch die neue Pflegebevollmächtigte Fischbach bei ihrem Besuch in Stuttgart informieren ließ. Das Projekt ORBIT, das die AOK Baden-Württemberg mit dem Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg seit 2014 umsetzt, basiert auf der Idee der aktivierenden Pflege, die die vorhandenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten der zu Pflegenden durch ihre Einbeziehung in den Pflegealltag erhalten will. Ergänzt wird die aktivierende Pflege durch verschiedene auf den konkreten Bedarf des einzelnen abgestimmte Therapien wie Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie, die die Pflegekräfte nach Abschluss der Therapie in den Pflegealltag übernehmen. Im Ergebnis kann diese rehabilitative Pflege die Mobilität, Selbstständigkeit und damit die Lebensqualität der Teilnehmerinnen und Teilnehmer insgesamt verbessern. „Damit Modelle wie ORBIT zur Regel werden, muss die neue Bundesregierung rehabilitative Elemente in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufnehmen“, fordert Hermann. Dass sich die Lebensqualität durch die Verschmelzung von stationärem Wohnen und ambulanten Wahlleistungen steigern lässt, zeigt sich im Modellprojekt in Wyhl am Kaiserstuhl, das der Heimbetreiber BeneVit gemeinsam mit der AOK Baden-Württemberg umsetzt. Dort gestalten die Bewohnerinnen und Bewohner aktiv den Tagesablauf mit und beteiligen sich – je nach individuellen Fähigkeiten – an den anfallenden Hausarbeiten wie dem Zubereiten der Mahlzeiten oder dem Zusammenfalten der Wäsche. Laut der wissenschaftlichen Begleituntersuchung durch die Duale Hochschule Stuttgart hat sich bei 34 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner der Gesundheitszustand seit Projektstart verbessert, bei 45 Prozent blieb er zumindest stabil. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Hermann Gröhe: Pflege ist eine Mannschaftsleistung – Abschluss der Regionaldialoge Pflege in Berlin
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ruft anlässlich des heutigen Abschlusses der „Regionaldialoge Pflege“ Verbände, Pflegedienstleister, Kassen und Beratungsstellen dazu auf, die guten Gespräche für eine persönliche Pflegeberatung auf kommunaler Ebene fortzusetzen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflege ist eine Mannschaftsleistung, bei der es auf jede und jeden ankommt! Seit fast sechs Monaten gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Dass der Übergang so gut geklappt hat, ist dem besonderen Einsatz der vielen Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und dem guten Austausch aller Beteiligten vor Ort zu verdanken. Die Erfahrungen und die gute Zusammenarbeit der Beratungsstellen und Pflegedienste, der Verbände und Einrichtungen brauchen wir auch in Zukunft. Ich möchte alle Beteiligten ermutigen, den engen Austausch vor Ort weiterzuführen, für eine persönliche Pflegeberatung und eine gute Versorgung der Pflegebedürftigen. Wir werden den Austausch in den Kommunen auch in den kommenden Monaten weiter unterstützen.“ Im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Gesundheit die Regionaldialoge Pflege ins Leben gerufen. In drei Dialogrunden in insgesamt zehn Metropolregionen waren Praktiker aus der Pflege und der Pflegeberatung aufgerufen, gemeinsam über die Umsetzung der Pflegereform und eine Beratung nach Maß zu beraten. Seit Anfang 2016 haben Praktikerinnen und Praktiker der Pflege, aber auch pflegende Angehörige und natürlich Pflegebedürftige selbst darüber gesprochen, wie die Neuerungen am besten umzusetzen sind und was vor Ort verändert werden muss, damit die Gesetze ihre Wirkung bei den Betroffenen entfalten können. An den insgesamt 30 Dialogen nahmen etwa 650 Akteure aus Verbänden, Pflegekassen, Beratungsstellen, Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten teil. Mit den drei vom Bundestag beschlossenen Pflegestärkungsgesetzen wurde in dieser Wahlperiode die Pflege in Deutschland von Grund auf erneuert: Mit umfangreichen Leistungsverbesserungen, einem neuen Begutachtungsinstrument und dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff haben Pflegebedürftige einen besseren und gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen, die sie in ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmung stärken. Zudem werden pflegende Angehörigen durch die Pflegestärkungsgesetze stärker unterstützt und die Situation der Pflegekräfte verbessert. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Frühbucherrabatt noch bis zum 31.12.2014
„Nutzen Sie noch bis 31.12. dieses Jahres den günstigen Frühbucherrabatt“, rät Ines Kehrein, Geschäftsführerin der den Kongress veranstaltenden agentur gesundheitswirtschaft in Wien. Der Kongress werde auch im kommenden Jahr wieder die Verantwortlichen der verschiedenen Bereiche der Gesundheitswirtschaft vereinen. Alle aktuellen Informationen und jederzeitige Anmeldung zum 7. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 11. März in Wien unter: www.oegwk.at.Einsortiert … Weiterlesen →![]()