Und da sind sie schon: z.B. mit mehr oder minder täglich Privatkram oder ganz frisch und direkt aus der Mitte der Arbeitsgruppe junger Pflegender im DBfK. Wer weiß noch jemanden? (Zi)
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DKG zum PsychVVG: Neufassung des Psych-Entgeltsystems grundsätzlich positiv
„Mit diesem Referentenentwurf wird die Wende bei der Finanzierung der psychiatrischen und psychosomatischen stationären Leistungen vollzogen. Der ursprünglich vorgesehene Weg in eine preisorientierte Vergütung über landeseinheitliche Tagespauschalen wird nicht weiter verfolgt. Im Mittelpunkt muss – im Interesse des Patienten – grundsätzlich der Finanzbedarf des einzelnen Krankenhauses stehen“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG). Die Leistungen werden gemäß den Eckpunkten der Koalition nach dem Budgetprinzip finanziert. „Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die tatsächlichen Aufwendungen der Krankenhäuser auch in Zukunft die Höhe des Budgets und der Vergütung maßgeblich bestimmen. Das ist angesichts der Besonderheit der psychiatrischen Erkrankungen und des hohen Personalkostenanteils von großer Bedeutung“, so Reumann. „Wichtig ist, dass Besonderheiten der regionalen Versorgungsaufträge und die für die Sicherstellung erforderliche Personalausstattung sachgerecht berücksichtigt werden. Die Krankenhäuser begrüßen deshalb, dass der Referentenentwurf ausdrücklich vorsieht, dass die den Kliniken vorgegebenen Personalausstattungen mit entsprechenden Refinanzierungsregelungen besser abgesichert werden sollen. Dies schlägt sich in den konkreten Formulierungen aber noch nicht ausreichend nieder“, betonte Reumann. „Die Krankenhäuser sind bereit, ihre Budgets und ihre Entgelte mit dem neu vorgesehenen Krankenhausvergleich rückzuspiegeln. Wichtig ist, dass der Vergleich keinen Automatismus für die Absenkung von Budgets und Vergütungen auslöst, sondern eine Orientierungsgröße ist, die Anpassungen in beiden Richtungen, also nach oben und unten, ermöglicht. In dem Vergleich müssen allerdings sämtliche Kosten, einschließlich Personalausstattungsvorgaben, einbezogen werden“, so Reumann weiter. Mit dem Referentenentwurf werde an einem bundeseinheitlich kalkulierten Entgeltkatalog festgehalten. Der Entgeltkatalog habe im Budgetsystem aus Sicht der Krankenhäuser vor allem Transparenzfunktion. „Allerdings sehen die Krankenhäuser im Entgeltkatalog noch systematischen Überarbeitungsbedarf in Richtung Entschlackung“, machte Reumann deutlich. Zu begrüßen sei, dass für die Kalkulationen vorgegeben werde, dass notwendige personelle Ausstattungen in vollem Umfang in der Kalkulation zu berücksichtigen seien. Soweit die Personal-Sollausstattungen in den Kalkulationshäusern nicht darstellbar seien, müssten aus Sicht der DKG Regelungen im Sinne von normativen Kalkulationselementen einbezogen werden können. Vor dem Hintergrund dieser Neuausrichtung des Entgeltkataloges und im Hinblick auf die nur noch kurze (wenige Monate) verbleibende Vorbereitungszeit sei die vorgesehene verpflichtende Anwendung des neuen Systems zum 1. Januar 2017 eine nicht zielführende Vorgabe. Hier sei eine Verlängerung erforderlich. „Der Referentenentwurf enthält für die ambulanten psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen der Krankenhäuser sinnvolle Weiterentwicklungen. Die Krankenhäuser haben in Zukunft die Möglichkeit, grundsätzlich stationär behandlungsbedürftige Patienten im häuslichen Umfeld weiter zu behandeln. Darüber hinaus werden die Leistungen der psychosomatischen Institutsambulanzen auf eine besser abgesicherte Grundlage gestellt“, erklärte der DKG-Präsident. Kritisch sind die erweiterten MDK-Prüfungen sowie Dokumentations- und statistische Berichtspflichten, die auch mit diesem Gesetzentwurf den Krankenhäusern zusätzlich auferlegt werden. „Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die Patienten“, bilanzierte Reumann. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Zahnersatz zum Nulltarif?
Diese Aussage gehört zum unlauteren Wettbewerb. Wie auch schon der McZahn-Gruppe ergangen, wurde nun auch Anklage gegen eine Praxis in Münster erhoben.
Die Praxis warb in einer „Sommeraktion“ und bot Zahnersatz zum Nulltarif made in Germany an. Dies wäre der Fall, wenn sich der Patient für eine Regelversorgung bei 30% Bonus entscheiden würde.
Nach Aussage der […]
DKG zur Debatte um Krankenhausinfektionen im Gesundheitsausschuss
Zu den morgigen Beratungen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages über Krankenhausinfektionen durch multiresistente Keime erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): “Wie der Fall Kiel zeigt, kann trotz konsequenter Einhaltung von Hygienemaßnahmen das Risiko einer Erregerübertragung nicht ausgeschlossen werden. Es wird mehr als deutlich, dass die Infektionsdiskussion dringend versachlicht werden muss. Notwendig ist ein konzertiertes Zusammenwirken aller Beteiligten. Für die Kliniken hat Infektionsprophylaxe schon seit Jahren allerhöchste Priorität. Viele Verbesserungen konnten erreicht werden. Mehr Infektionsvermeidung wäre aber möglich, wenn alle auch konsequent dazu beitragen würden. Infektionsprophylaxe braucht Investitionen in bauliche und sanitäre Ausstattungen. Dazu müssen die Investitionsmittel auch bereitgestellt werden. Die vom Robert Koch-Institut (RKI) benannten Risikogruppen werden vor einer Krankenhausbehandlung getestet und wenn notwendig, entsprechend vorbehandelt. Die Krankenhäuser sind bereit, den Kreis der Risikogruppen deutlich auszuweiten oder alle Patienten zu testen. Sie müssen aber in die Lage versetzt werden, die Patienten vorzubehandeln und zu isolieren. Dies erfordert deutlich mehr Raumkapazitäten in den Krankenhäusern. Auch hier sind mehr Investitionsmittel erforderlich. Die Diskussionen über Auslastungsquoten von Krankenhausbetten und den Abbau von Krankenhäusern müssen diese Aspekte stärker berücksichtigen. Deutlich mehr Unterstützung erwarten die Krankenhäuser auch von den Krankenkassen. Es kann nicht so weitergehen, dass von den Krankenhäusern nur gefordert wird, sobald es aber um Förderung geht, die dringend erforderliche Unterstützung verweigert wird. Darauf hinzuweisen ist, dass der GKV-Spitzenverband 2014 im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verhinderte, dass niedergelassene Ärzte deutlich erweiterte Möglichkeiten zum Erkennen und Behandeln von Patienten mit multiresistenten Keimen vor Beginn eines geplanten Krankenhausaufenthaltes an die Hand bekommen haben. Die Auslösekriterien für die Testung einer Infektionsbesiedelung sind zudem hinter den RKI-Kriterien (KRINKO) zurückgeblieben. Während also die Krankenhäuser nach den Maßstäben der KRINKO-Kommission arbeiten, verweigerte der GKV-Spitzenverband die KRINKO-Kriterien zum Bestandteil der leistungsrechtlichen Regelungen zu machen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Notwendig ist die Einführung einer klaren Finanzierungsregelung, mit der die Testung und Vorbehandlung für alle Patienten vergütet wird. Die Testung und Behandlung aller ca. 18 Millionen Krankenhauspatienten kostet rund 1 Milliarde Euro. Das können die Krankenhäuser angesichts einer jährlichen Investitionslücke von etwa 3 Milliarden Euro und einer Quote von 40 Prozent Krankenhäusern mit roten Zahlen alleine nicht schultern. Infektionsprophylaxe muss zentraler Eckpunkt der Krankenhausreform werden.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
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