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Änderungen für drei Millionen Pflegebedürftige – die Vorbereitungen sind im Plan
Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit wird der notwendige Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung vollzogen. Durch die umfassende Berücksichtigung von körperlichen und psychischen/kognitiven Beeinträchtigungen werden die Belange von 1,6 Millionen Menschen mit einer demenziellen Erkrankung erstmals gleichberechtigt berücksichtigt. „Mit der Umstellung wird das System gerechter, denn künftig richtet sich die Leistungshöhe der Pflegeversicherung danach, was ein Pflegebedürftiger tatsächlich noch selber kann und was nicht“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. „Alle Versicherten, die am 31. Dezember 2016 bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden am 1. Januar 2017 ohne neue Antragstellung und ohne erneute Begutachtung aus den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt. Die Pflegekassen werden sich ab Mitte Oktober bis Dezember bei jedem Einzelnen schriftlich melden und ihn über seinen künftigen Pflegegrad informieren.“ Ab dem 1. Januar 2017 orientiert sich die Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf, sondern ausschließlich daran, wie stark die Selbstständigkeit beziehungsweise die Fähigkeiten eines Menschen bei der Bewältigung seines Alltags beeinträchtigt sind und er deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Selbstständigkeit aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen beeinträchtigt ist und welche Hilfeleistungen tatsächlich erbracht werden. Zu bewerten ist allein, ob die Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann. Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, betont: „Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs findet eine grundlegende Änderung der Pflegebegutachtung statt. Ab Januar 2017 wird mit dem „Neuen Begutachtungsassessment“ bei den Medizinischen Diensten ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Der zentrale Vorteil des neuen Verfahrens besteht darin, dass die verschiedenen Dimensionen der Pflegebedürftigkeit im Pflegegrad umfassend berücksichtigt werden. Insbesondere Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Erkrankungen werden besser eingestuft. Sie erhalten nun einen leichteren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.“ Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK: „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird zum 1. Januar 2017 Realität. Endlich bekommen demenziell erkrankte Menschen, die körperlich noch fit sind, aber ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können, die notwendigen Hilfen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff haben wir einen Paradigmenwechsel in der Pflege. Wichtig ist, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Verbesserungen ab 2017 auch spüren. Die Hilfsangebote und die Unterstützung müssen bei den Betroffenen auch ankommen. Dazu gehört vor allem, dass sie gut informiert werden. Daher brauchen wir in der Zukunft eine zentrale Anlaufstelle für die Pflegeberatung und keinen Flickenteppich aus verschiedenen Beratungsangeboten. Diese Anlaufstelle sollte nach unserer Auffassung ein fachlich umfassend besetzter Pflegestützpunkt sein“. Zahl der Leistungsberechtigten steigt durch Pflegereform Bei der Überleitung von den alten Pflegestufen zu den neuen Pflegegraden gilt der Grundsatz, dass Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad erhalten. Pflegebedürftige, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden zwei Pflegegrade höher eingestuft. Zu den bisherigen drei Millionen Empfängern von Leistungen der Pflegeversicherung kommen rund 200.000 Personen hinzu, die im kommenden Jahr allein durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zusätzlich einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben werden. Das Bundeministerium für Gesundheit geht mittelfristig von bis zu 500.000 Personen aus. Hier wird augenfällig, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff den tatsächlichen Unterstützungsbedarfen der Pflegebedürftigen besser entspricht. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Finanzergebnisse zweites Quartal 2016: AOK weiter auf Soliditätskurs
Auch im zweiten Quartal 2016 kann die AOK mit soliden Finanzen aufwarten: Es wurde ein Überschuss von 125 Millionen Euro erzielt. Dieser Kurs zeichnete sich bereits im ersten Quartal ab; es konnte mit einem Plus von 71,6 Millionen Euro abgeschlossen werden. Seit Jahresbeginn entwickelte sich das Versichertenwachstum im AOK-System mit 2,2 Prozent äußerst positiv. „Es sind vor allem junge Familien, die zur AOK kommen. Gerade für sie und ihre Kinder haben wir deutschlandweit sehr gute Angebote in den unterschiedlichsten Versorgungsbereichen, das macht uns augenscheinlich zunehmend attraktiv“, so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Für die zweite Jahreshälfte geht das AOK-System von einer Verstetigung dieser Finanzentwicklung aus, so dass es insgesamt zu einem positiven Ergebnis in diesem Geschäftsjahr kommen wird. Bei den Ausgaben zeigt sich ein leicht abgeschwächter Anstieg je Versicherten, er liegt bei 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die zu erwartenden Kosten der jüngsten Gesundheitsreformen, wie durch das Krankenhaus-Strukturgesetz oder den Innovationsfonds, sind aktuell noch nicht spürbar. Sie werden erst mit einiger Verzögerung und insbesondere ab dem kommenden Jahr ihre Wirkung entfalten. Litsch: „Für die Kassen ist 2016 noch einmal eine Verschnaufpause im Hinblick auf ihre Finanzausstattung. Aber dann werden wir erleben, wie die Ausgaben wieder zu einem Belastungsfaktor werden.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Ready, set, go: „Fit for Pharma“-Training von MARVECS macht bereit für den Außendienst
Nicht selten wählen Absolventen eines naturwissenschaftlichen Studiums oder einer medizinischen/pharmazeutischen Ausbildung für ihren Karriereeinstieg das Berufsbild des Pharmareferenten. Neben fachlichem Know-how verfügen die angehenden Außendienstler unter anderem auch über kommunikative und analytische Stärken, Verkaufstalent und Eigeninitiative. Gleichzeitig tappen sie aber im Dunkeln, was den Alltag in der Arztpraxis, Apotheke oder Klinik angeht. „Genau hier setzt unser neues Training an. Berufseinsteiger sollen während des Seminars ’Fit for Pharma’ das ‚Laufen lernen’, um schnell ihre Performance steigern zu können“, erklärt Olga Blum, Director Recruitment bei MARVECS. Erfahrene Trainer aus Vertrieb und Recruitment des Ulmer Pharma-Dienstleistungsunternehmens vermitteln den Teilnehmern sämtliche meist unausgesprochenen Regeln eines Außendienstlers – angefangen bei den Strukturen im Gesundheitswesen über das Targeting bis hin zum Schwerpunkt „Kommunikation und Verkauf“. Besonders Praxistipps für die ersten Tage kommen dabei nicht zu kurz: Wie plane ich eine Tour? Was darf auf keinen Fall in meiner Tasche fehlen? Und wie komme ich im Gespräch auf den Punkt? Angst vor dem Sprung ins kalte Wasser müssen die Teilnehmer von „Fit for Pharma“ nicht mehr haben. Sie bekommen während des Seminars anhand von Vorträgen, Workshops und Gruppenübungen Informationen an die Hand, die sich andere während einer monatelangen Einarbeitungszeit hart erarbeiten müssen. Denn sei es aufgrund von Zeitmangel oder Konkurrenzdruck, in der Realität wechseln Insider-Tipps selten den Besitzer. Die „Fit for Pharma“-Trainings finden in regelmäßigem Rhythmus statt. Zusätzlich bietet MARVECS das Seminar auch für Mitarbeiter von Kunden an, zum Beispiel vorgeschaltet auf einen Projektstart. Pressemitteilung der Marvecs GmbH
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