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AOK erteilt Zuschläge: Tranche XVIII der Rabattverträge in den Startlöchern
Die AOK-Gemeinschaft hat am Dienstag (13. Dezember) die Zuschläge für die 18. Tranche der Arzneimittelrabattverträge erteilt. Die Verträge starten am 1. Juni 2017. „Durch die großzügige Vorlaufzeit geben wir den beteiligten Unternehmen noch mehr Planungssicherheit“, sagte der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die AOK-bundesweit ausgeschriebenen Rabattverträge, Dr. Christopher Hermann, am Dienstag in Stuttgart. „Unter Berücksichtigung unserer Vorabinformation Anfang Dezember haben die Unternehmen jetzt ein halbes Jahr zur Vorbereitung auf eine sichere Versorgung unserer Versicherten.“ „AOK XVIII“ beinhaltet die Zuschläge für 109 Fachlose. Davon hat die AOK 16 Fachlose im sogenannten Drei-Partner-Modell vergeben. Die Zuschläge verteilen sich auf bundesweit acht Gebietslose und gehen an insgesamt 38 pharmazeutische Unternehmen. Darunter sind mit der Orion Pharma GmbH und der GeneVida GmbH zwei neue AOK-Vertragspartner. Die Verträge der 18. Tranche laufen vom 1. Juni 2017 bis zum 31. Mai 2019 und ersetzen die Kontrakte der 14. Tranche. Dabei sind besonders umsatzstarke Wirkstoffe wie zum Beispiel der Magensäurehemmer Omeprazol, der Cholesterinsenker Simvastatin und das Schmerzmittel Ibuprofen. Erstmals gibt es ab Juni 2017 AOK-Arzneimittelrabattverträge für das Antibiotikum Linezolid, den Wirkstoff Paricalcitol zur Osteoporose-Behandlung und für das Epilepsiemedikament Zonisamid. Das AOK-Umsatzvolumen für die Arzneimittel der neuen Tranche liegt bei rund 1,8 Milliarden Euro pro Jahr (bezogen auf den Apothekenverkaufspreis). „Die Arzneimittelrabattverträge tragen zuverlässig dazu bei, die nach wie vor steigenden Ausgaben für Medikamente im Zaum zu halten“, betonte Herrmann. „Allein von Januar bis Ende September dieses Jahres lagen die GKV-weiten Rabatterlöse nach aktuellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums bereits bei rund 2,81 Milliarden Euro. Das entspricht einem nochmaligen Plus von elf Prozent gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum.“ Im Gesamtjahr 2015 haben die gesetzlichen Krankenkassen dank der Verträge mit pharmazeutischen Herstellern rund 3,6 Milliarden Euro weniger für Arzneimittel ausgeben müssen. Die Rabattverträge für Generika ermöglichen Einsparungen ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. Das eingesparte Geld steht zum Beispiel für innovative Versorgungsformen zur Verfügung. Die Rabattverträge haben den Wettbewerb im Bereich der Generika deutlich in Schwung gebracht. Die laufenden AOK-Verträge decken rund zwei Drittel des Generikamarktes ab. Sie umfassen alle markt- und ausgabenrelevanten Wirkstoffe. Aktuell laufen Verträge für 275 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro (Stand: Dezember 2016). Mehr Informationen auf www.aok-rabattvertraege.de. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Neues „Gemeinde Profil“ der KV Nordrhein: Erste Kommunen nutzen Werbeplattform
Knapp sechs Wochen nach ihrem Start wird die neue Werbeplattform der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein „Grün, ländlich – sucht Arzt“, bereits von den ersten Kommunen genutzt. Insgesamt sieben Gemeinden u. a. aus dem Oberbergischen Kreis und dem Kreis Wesel präsentieren sich mittlerweile mit einem eigenen „Gemeinde Profil“ und stellen ihren Ort niederlassungswilligen Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeuten vor. „Ich freue mich, dass die Gemeinden unser Angebot in Anspruch nehmen. Unsere Plattform soll helfen, Kommunen und Ärzte zusammenzubringen“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. Seit Mitte Mai können nordrheinische Kommunen auf www.kvno.de ihre Vorzüge in Eigenregie kurz und prägnant darstellen und Ansprechpartner für Mediziner nennen, die Interesse an einer Praxisübernahme oder -gründung haben. Dadurch erhalten Interessenten schnell einen Überblick über Angebote, die ihnen wichtig sind: „Wer sich in ländlichen Bereichen niederlassen möchte, braucht Informationen zur Verkehrsanbindung und zu geeigneten Immobilien, aber auch zu Kinderbetreuung, Schulen und Freizeitangeboten“, so Potthoff. „Mit unserem Angebot können sich niederlassungswillige Mediziner einen ersten und nützlichen Überblick über potentielle Praxisstandorte verschaffen.“ Der neue Online-Service ist ein Baustein innerhalb der Angebote, mit denen die KV Nordrhein dem vor allem in ländlichen Regionen drohenden Mangel an Nachfolgern für ausscheidende Praxisinhaber entgegenwirken möchte. Jeder vierte Hausarzt in Nordrhein ist über 60 Jahre alt und wird in den kommenden Jahren einen Nachfolger suchen. Ähnlich ist die Situation in Teilen der fachärztlichen Versorgung. In Anbetracht dessen wird dies für strukturschwache und ländliche Bereiche zur besonderen Herausforderung Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo)
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Direktzugang zu Heilmittelerbringern: Diagnose und Indikationsstellung durch den Arzt nutzen dem Patienten
„Wir sind gerne bereit, über sinnvolle Entlastungen der Ärztinnen und Ärzte und das kollegiale Zusammenwirken mit anderen Professionen zu sprechen. Die im Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion enthaltenen Vorschläge sind dafür aber nicht zielführend“, erklärte der Vorstand der KBV, Dipl.-Med. Regina Feldmann. „Nur der Arzt kennt die komplette Krankheitsgeschichte seiner Patienten. Gerade die Diagnose und Indikationsstellung müssen in ärztlicher Hand bleiben“, betonte sie. Ihr Vorstandskollege Dr. Andreas Gassen ergänzt: „Geklärt werden muss in diesem Zusammenhang auch, bei wem die Haftung für die Folgen einer Behandlung liegt. Nicht zu Letzt wäre auch festzulegen, wer die Budgetverantwortung für diese Behandlungen trägt.“ Konkret schlägt die Unionsfraktion in ihrem Positionspapier vor, die Umsetzung eines Direktzugangs für qualifizierte Therapeuten zu prüfen. Das hieße, dass Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure und andere Heilmittelerbringer Patienten künftig auch ohne ärztliche Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln dürften. „Ärzte haben hier eine unverzichtbare Koordinierungsrolle. Entfällt diese durch einen unsteuerbaren Direktzugang, so ist auch zu hinterfragen, wer die Gesamtverantwortung für eine Behandlung trägt. Dies kann nicht im Interesse der Patienten liegen“, erläuterte Feldmann. Unberücksichtigt bleibt beim Vorschlag der Unionsfraktion, dass die Mehrzahl der Patienten, die Heilmittel benötigen, an komplexen Erkrankungen leiden. Sie bedürfen einer besonderen differenzialdiagnostischen ärztlichen Begutachtung. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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