(HAMBURG) Das UKE hat eine Studie zur Situation älterer Menschen in Hamburg und Umgebung durchgeführt. Untersucht wurden insgesamt 8518 Verstorbene ab dem 60 Lebensjahr. 3,3% aller Verstorbenen hatten einen Dekubitus 3. oder 4. Grades aufzuweisen. Das ist nicht erfreulich. Allerdings darf daraus nicht automatisch geschlossen werden, dass eine mangelhafte pflegerische Versorgung die Ursache ist. Interessanterweise belegt die Studie nämlich auch, dass die Mehrzahl dieser Druckgeschwüre unter dem Aspekt der Versorgung chronischer Wunden gut verbunden war und sich in einem gut heilenden Wundstatus befand. Diese Ergebnisse belegen, dass Hamburg und Umgebung – ebenso wie der Rest des Bundesgebietes – professionelle pflegefachliche Kompetenz braucht, und zwar nicht nur in stationären Versorgungsformen, sondern insbesondere für präventive Maßnahmen im häuslichen Bereich. Immerhin lagen 2% der in Hamburg verstorbenen Senioren vor ihrem Auffinden längere Zeit in ihrer Wohnung. Etwa ein Drittel der Wohnungen dieser Menschen waren in einem verwahrlosten Zustand. (Al)
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Protektionismus hat fatale Folgen für den Standort Deutschland
Einmal im Jahr wird der Schweizer Skiort Davos zur Weltbühne: Beim jährlichen Weltwirtschaftsforum treffen sich international führende Experten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. „Von Davos aus muss ein kraftvolles Zeichen für Freihandel und gegen Protektionismus ausgehen. Dies ist wichtiger als jemals zuvor. Hier haben Bundeskanzlerin Angela Merkel, IWF-Chefin Christine Lagarde und weitere Regierungschef bereits klare Worte gefunden“, betonte Josef May, Vorstandsvorsitzender des Industrieverbandes SPECTARIS. Gerade für die 400 stark exportorientierten SPECTARIS-Mitgliedsunternehmen für optische, medizinische und mechatronische Technologien ist die weltweite Tendenz hin zu steigendem Nationalismus und Protektionismus ein gravierendes Problem. „Der Auslandsumsatz unserer Branche belief sich 2016 auf 39,5 Milliarden Euro und wird 2017 sicher über 40 Milliarden Euro liegen. Die Exportquote ist mit 62 Prozent sehr hoch. Dies zeigt, wie gefährlich Abschottung für unsere 300.000 Arbeitsplätze sein kann“, erklärte May. Wie schädlich protektionistische Maßnahmen sein können, zeigen beispielhafte Modellrechnungen des ifo-Instituts, etwa für den Fall der Einführung der US-Border Adjustment Tax unter Donald Trump. Langfristig könnte durch die Einführung das reale Bruttohaushaltseinkommen in Deutschland um 0,9 Prozent sinken. Dies würde eine Reduzierung des realen Jahreseinkommens pro Kopf in Höhe von fast 350 US-Dollar bedeuten. Daher sollte sich die Bundesregierung weiterhin ambitioniert für den Abschluss neuer Handelsabkommen einsetzen. May: „Vor allem Indien und China sind wichtige Staaten, mit denen der Freihandel vorangetrieben werden sollte – auch die Wiederaufnahme von Gesprächen mit den USA wären wichtig. Leider ist gerade die USA der Markt, der sich am stärksten verschließt.“ So stehen Einschränkungen wie die Sanktionsgesetzgebung CAATSA einer Öffnung der Märkte diametral entgegen und werden Einfluss auf globale Wertschöpfungsketten nehmen – in einigen Bereichen sicherlich auch zum großen Nachteil der USA. Der größte Teil der neuen Handelshemmnisse entfällt auf lokale Zertifizierungsanforderungen, beispielsweise zusätzliche Zertifizierungen zu den anerkannten internationalen Standards. Einzelne Staaten versuchen auf diese Art, ihre heimische Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Somit ist es wichtig sicherzustellen, dass Standards oder technische Vorgaben keine zusätzlichen Hindernisse bewirken. „Ein wichtiger Baustein dabei ist auch, dass die gültigen EU-Standards und Zertifikate weltweit anerkannt werden. Unsere Waren werden so im Ausland wettbewerbsfähiger, weil Mehrfachaufwand und doppelte Zertifizierungskosten vermieden werden“, sagte May. Ein Fokus auf die Beseitigung von nicht-tarifären Handelshemmnissen kann dabei für die Unternehmen zusätzliche Wachstumspotenziale heben und die Chance bieten, die gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungs- oder Marktzugangsverfahren weiter voranzubringen. Positiv bewertet SPECTARS daher die jüngst verhandelten Freihandelsabkommen mit Japan und Kanada. „Es geht also doch, wenn beide Seiten willens sind“, betonte May. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Bundeskabinett bringt Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in bestimmten Krankenhausbereichen auf den Weg
Das Bundeskabinett hat heute die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, auf den Weg gebracht. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Eine gute Pflege und Versorgung im Krankenhaus kann nur mit einer angemessenen Personalausstattung gelingen. Die heute auf den Weg gebrachte Regelung ist eine weitere wichtige Weichenstellung, um die Pflege am Krankenbett nachhaltig zu stärken. Mit verpflichtenden Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies besonders notwendig ist, stärken wir die Patientensicherheit und verbessern zudem die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus.“ Die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen werden verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist, z.B. auch mit Blick auf Intensivstationen oder die Besetzung im Nachtdienst. Zudem werden zum 1. Januar 2019 die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in den Pflegezuschlag überführt. Damit werden die Krankenhäuser mit 830 Mio. Euro pro Jahr dabei unterstützt, dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Außerdem können krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden, wenn durch die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen Mehrkosten entstehen sollten, die nicht anderweitig finanziert werden. Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) werden beauftragt, im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung Pflegepersonaluntergrenzen in zuvor von ihnen festgelegten Bereichen im Krankenhaus bis zum 30. Juni 2018 verbindlich zu vereinbaren. Sollten die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband keine Vereinbarung treffen, setzt das Bundesministerium für Gesundheit die Pflegepersonaluntergrenzen per Rechtsverordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2019 fest. Das Bundesgesundheitsministerium begleitet die Festlegung der Personaluntergrenzen in einem engen fachlichen Austausch. Dazu gehört, dass die Selbstverwaltungspartner unverzüglich einen konkreten Zeitplan vorlegen müssen. Zudem wird das Bundesgesundheitsministerium an den Sitzungen der beiden Vertragsparteien teilnehmen. Die Selbstverwaltungspartner sind verpflichtet, das Bundesgesundheitsministerium regelmäßig Unterlagen zum Bearbeitungsstand vorzulegen sowie fortwährend über die Arbeitsfortschritte zu informieren. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, Karl-Josef Laumann, wird vom Bundesgesundheitsministerium in den fachlichen Austausch mit beiden Vertragsparteien einbezogen. Weitere maßgebliche Verbände wie der Deutsche Pflegerat, die für das Personalfragen in Krankenhäusern maßgeblichen Gewerkschaften und die Arbeitsgemeinschaft der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften e.V. werden eingebunden. Um Personalverlagerungen zu vermeiden, müssen Krankenhäuser zudem die für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden künftig über die Einhaltung der Personaluntergrenzen informieren und dies auch in den Qualitätsberichten veröffentlichen. Es werden verbindliche Vergütungsabschläge eingeführt, wenn die Personaluntergrenzen nicht eingehalten werden sowie weitere Maßnahmen, für den Fall, dass die Personaluntergrenzen durch einzelne Krankenhäuser nicht erfüllt werden. Zudem werden notwendige Ausnahmevorschriften und Übergangsregelungen vorgesehen. Die Wirkung der Pflegepersonaluntergrenzen ist bis zum 31. Dezember 2022 wissenschaftlich zu evaluieren. Der Evaluationsbericht ist dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages über das BMG vorzulegen. Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser schon seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt. Ab 2019 soll dieser um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Krankenhäuser profitieren in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten. Für einen Übergangszeitraum von 3 Jahren wird bis einschließlich 2021 an der Nachweispflicht beim Pflegestellen-Förderprogramm festgehalten, damit die bisher geförderten Stellenzahlen beibehalten werden. Für aus den Pflegepersonaluntergrenzen folgende Mehrkosten, die nicht bereits anderweitig finanziert sind, können krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden. Mit diesen Regelungen wurden die Schlussfolgerungen aus der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vom 7. März 2017 umgesetzt, die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Bundesländer vorgelegt wurden. Ursprünglich waren die Arbeiten der Kommission bis Ende des Jahres 2017 vorgesehen. Damit liegen die Ergebnisse deutlich früher vor, als geplant. Es handelt sich um Formulierungshilfen für zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu dem bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Neuer Heilmittelbereich „Ernährungstherapie“ eingeführt
Zum Beginn des nächsten Jahres wird die Heilmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert: Neben Podologie, Physio-, Ergo-, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie gehört dann auch die Ernährungstherapie für Patienten mit Mukoviszidose oder einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung dazu. Den entsprechenden Beschluss hatte der Gemeinsame Bundesausschuss Mitte März dieses Jahres gefasst. Mit den Rahmenempfehlungen für dieses neue Heilmittel haben der GKV-Spitzenverband, der BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE), die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater – QUETHEB e. V., der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband (VDD) e. V. und der Verband für Ernährung und Diätetik (VFED) e. V. die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Ernährungstherapie pünktlich ab 1. Januar 2018 verordnet und erbracht werden kann. Mehr Versorgungsmöglichkeiten für Betroffene Für Patienten, die an Mukoviszidose leiden, ist die Ernährungstherapie ein wesentlicher Teil der Behandlung, um vor allem Mangel- oder Unterernährung zu vermeiden. Denn die Erkrankung beeinträchtigt nicht nur die Atem-, sondern auch die Verdauungsfunktionen des Körpers bei gleichzeitig erhöhtem Energiebedarf. Bei Menschen mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen sind diätetische Maßnahmen alternativlos, um den Stoffwechseldefekt zu umgehen, die Anhäufung von toxischen Stoffwechselzwischenprodukten zu vermeiden und so zu einer altersgerechten körperlichen und geistigen Entwicklung beizutragen. Aktuell werden die geschätzt ca. 23.000 Betroffenen üblicherweise in wenigen spezialisierten Zentren mit Ernährungstherapie versorgt. Für die Patienten bedeutet das in der Regel lange Anfahrtswege. Der Gemeinsame Bundesausschuss will das mit seinem Beschluss, Ernährungstherapie als verordnungsfähiges Heilmittel zu etablieren, ändern und das Versorgungsangebot verbreitern. Ernährungstherapie verschreiben können vorwiegend Ärzte, die auf die jeweilige Erkrankung spezialisiert sind. In Ausnahmefällen können aber auch nicht spezialisierte Haus- oder Fachärzte eine Verordnung ausstellen. Voraussetzungen für die neue Leistung geschaffen Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Leistungen die Ernährungstherapie stattfinden soll, hat der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Berufsverbänden VDOE, QUETHEB, VDD und VFED festgelegt. Auf dieser Grundlage verhandeln die Krankenkassen derzeit mit den Verbänden die Einzelheiten der Versorgung, insbesondere die Vergütung der Leistungen. Die Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausstattung einer ernährungstherapeutischen Heilmittelpraxis sowie die erforderliche fachliche Qualifikation der neuen Heilmittelerbringer hat der GKV-Spitzenverband in eigenständigen Zulassungsempfehlungen erstmals definiert. Rahmenempfehlungen und Zulassungsbedingungen finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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