(BERLIN) Zum Abschluss ihrer Jahrestagung Mitte Juli in Berlin haben die Delegierten der European Nursing Students Association (ENSA) eine Resolution zu den Auswirkungen der Finanzkrise auf die Qualität und Ergebnisse der Pflegeausbildung veröffentlicht. Die Vertreter aus Großbritannien, Schweden, Norwegen, Dänemark, Niederlande, Frankreich und Deutschland berichteten übereinstimmend und in großer Sorge über gravierende Auswirkungen der Krise auf das Gesundheitswesen ihrer Heimatländer. Nach ihrer Einschätzung könnten Haushaltskürzungen, Arbeitsplatzabbau, drastisch steigende Arbeitsbelastung und sinkende Einkommen in den Gesundheitssystemen die pflegerische Ausbildung und damit die Gesundheit und Sicherheit von Patienten deutlich gefährden. Darauf verweist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe in einer Meldung vom 20.Juli 2009. Der gesamte Text der Meldung ist auf der Homepage des DBfK zu finden. (Zi)
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AOK Bayern: Zahnärztliche Vergütung 2014: Verhandeln statt polemisieren!
Über drei Prozent mehr Vergütung für 2014 hat die AOK Bayern der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) angeboten. „Das jetzt modifizierte Angebot entspricht einem Finanzvolumen von fast 20 Millionen Euro“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Platzer erläutert, dass gegenüber dem auch schon im Schiedsverfahren vorgelegten Angebot noch einmal ein deutliches Entgegenkommen eingepreist wurde, das die Vergütung der Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung pflegebedürftiger Patienten betrifft. Das Angebot gelte trotz des Beschlusses des Bayerischen Landessozialgerichts. Dieses hat den nach dem Scheitern der Vergütungsverhandlungen erfolgten Schiedsspruch als rechtswidrig angesehen, weil er allein für das Jahr 2014 Ausgabensteigerungen von über 12 Prozent verursacht hätte. Bereits 2013 hatte die AOK Bayern rund 7,5 Prozent mehr an die KZVB überwiesen als 2012. In nur zwei Jahren hätte bei Bestand des Schiedsspruches die AOK-Vergütung um rund 20 Prozent anwachsen können. Der AOK-Chef fordert die KZVB auf, die Gespräche über das AOK-Angebot wieder aufzunehmen und die Puffertage abzusetzen, statt zu polemisieren. Zudem müsse die KZVB künftig sicherstellen, dass sie die von den Krankenkassen überwiesene Vergütung über das ganze Jahr gleichmäßig an die Zahnärzte verteilt – damit würden Puffertage grundsätzlich überflüssig. Diese verunsichern Patienten und Zahnärzte. Grundsätzlich haben Patienten keine Einschränkungen zu erwarten. Puffertage sind ein rein abrechnungstechnischer Vorgang zwischen der KZVB und den Zahnärzten. Die Behandlung der Patienten darf nicht beeinträchtigt werden – das ist gesetzlich so vorgesehen. Dies betrifft nicht nur Schmerzpatienten, sondern alle Behandlungen. Die AOK Bayern geht davon aus, dass die Rechtsaufsicht die Entwicklung sehr aufmerksam verfolgt. Die Ausgaben der AOK Bayern für die von den Puffertagen betroffenen Leistungen wie beispielsweise Füllungen liegen je Versicherten zwölf Prozent über dem Bundesdurchschnitt. In Bayern hat die AOK 2013 die über die Gesundheitskarte abgerechneten Einzelleistungen in exakt gleicher Höhe vergütet wie etwa die Ersatzkassen (z.B. vierflächige Füllung 54,47 Euro plus Begleitleistungen). Dies ist das Ergebnis einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Punktwertangleichung. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Versorgung mit Vierfach-Grippeimpfstoff im Nordosten – Beschwerde von Pharmaunternehmen zurückgewiesen
“Wir begrüßen den Beschluss des Landessozialgerichts Hessen. Die AOK Nordost hat federführend für die GKV gemeinsam mit den Apothekerverbänden genau das getan, was der Aufgabe aller Akteure in der Selbstverwaltung entspricht: Eine gute Versorgung zum wirtschaftlichen Preis zu organisieren“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost. Das LSG legte in seinem Beschluss dar, dass die Grippeimpfstoffvereinbarung der AOK Nordost über den Vierfachimpfstoff keine rechtliche Beschränkung des Anbieterkreises darstellt. Somit sei auch keine lenkende Wirkung in Richtung auf ein Pharmaunternehmen gegeben. Zudem sei es ausdrücklich zulässig, mit den Apothekerverbänden einen festen Abgabepreis für Grippeimpfstoffe zu vereinbaren. Es sei allen Pharmaunternehmen frei gestellt, ihre tetravalenten Grippeimpfstoffe durch entsprechende Preisgestaltung konkurrenzfähig zu machen, betont das LSG. „Es ist ein normaler marktwirtschaftlicher Mechanismus, dass das teurere Produkt nicht oder weniger stark nachgefragt wird. Die Pharmaunternehmen können durch Anpassung ihres Abgabepreises jederzeit ihre Chance auf Teilnahme am Marktgeschehen nutzen“, so Stefanie Stoff-Ahnis. Das LSG hat darüber hinaus ausdrücklich betont, dass Kassen und Apothekerverbänden als Akteuren der Selbstverwaltung auf der Grundlage des § 129 Abs. 5 SGB V eine weitgehende Regelungskompetenz zukommt. Kassen und Apothekerverbände dürfen somit weiterhin die wirtschaftliche Versorgung mit Arzneimitteln auf Landesebene gestalten. Pressemitteilung der AOK Norsost
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Fachkraftprognose – NRW geht mit dip vorbildlichen Weg
(NRW) Der künftige Fachkraftbedarf in der Pflege beschäftigt derzeit viele Bundesländer. Allerdings wird bei der Bedarfsberechnung meist die Ist-Situation zugrunde gelegt, Dies impliziert die Annahme, die momentane Ausstattung der Einrichtungen und Dienste sei gut und müsse nur unter Berücksichtigung demografischer Parameter fortgeschrieben werden. Ist dies aber ein schlüssiger Ansatz? Wenn man einen Blick in die […]