(HANNOVER) Dass sich die Kirchen streiten, ist nichts neues und währt schon, seit weiland die Byzantiner von den Seldschucken auf die Mütze bekamen. Und die Reformation hat ja nun auch nicht gerade zur Befriedung des Klerus beigetragen. Dass der Streit aber innerhalb einer Kirche und dann so kontrovers ausgetragen wird, das nehmen wir zunächst mal angemessen erstaunt zur Kenntnis. Eigentlich sollten wir uns da auch gar nicht einmischen, und wenn es sich bei der Auseinandersetzung um eine Familienangelegenheit handelte, würden wir das auch nicht. Ist aber keine Familienangelegenheit, es geht um die Arbeitsplätze von mehreren hundert Pflegekräften in Hannover und die Entlohnung für ihre Arbeit. Und da haben wir mal eine Frage, Herr Bischof Dr. Huber: Wenn Sie sagen, Sie hielten es für unangemessen, dass tarifpolitische Fragen auf Kosten der Mitarbeitenden ausgetragen würden, auf wessen Kosten werden Ihrer Meinung nach denn dann üblicherweise tarifpolitische Fragen ausgetragen? Und geht es bei tarifpolitischen Fragen arbeitgeberseitig nicht immer um Kosten, vor allem der durch die Mitarbeitenden verursachten? Wollten wir mal wissen, in aller Demut natürlich. (Zi)
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Privatversicherte erhalten umfangreichere Heilmittelversorgung
In der Heilmittelversorgung lassen sich deutliche Unterschiede zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung feststellen. Eine erstmalige umfassende Darstellung liefert hierzu die aktuelle Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Die Heilmittelversorgung wird in der GKV wesentlich stärker eingeschränkt und reglementiert als in der PKV. Die GKV wirkt in diesem Bereich zudem massiv auf das ärztliche Verordnungsverhalten ein. Neben Leistungsausschlüssen und -einschränkungen führen vor allem Richtgrößen und die Möglichkeit eines Regresses gegen den behandelnden Arzt in der GKV zu Rationierung. Im Vergleich zu gesetzlich versicherten Patienten erhalten Privatpatienten eine umfangreichere und individuellere Versorgung, die sich in entsprechend höheren Heilmittelausgaben niederschlägt. Im Jahr 2013 haben die Privatversicherten insgesamt 1.554 Mio. Euro für Heilmittel ausgegeben. Wären die PKV-Versicherten gesetzlich krankenversichert gewesen, hätte die GKV nur rund 618 Mio. Euro für sie aufgewendet. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Ausgaben und den hypothetischen Heilmittelausgaben der PKV-Versicherten in der GKV kann als Mehrumsatz der PKV im Heilmittelbereich bezeichnet werden. Er belief sich auf 936 Mio. Euro. Rein rechnerisch entfielen damit auf jede Praxis durchschnittlich 13.300 Euro Mehrumsatz im Jahr. Zu den Heilmitteln gehören insbesondere Maßnahmen der Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie. Die Untersuchung des WIP „Die Heilmittelversorgung der PKV- und GKV-Versicherten im Vergleich“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen werden. Pressemitteilung des WIP – Wissenschaftliches Institut der PKV
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KKH fordert Masterplan gegen Ärztemangel
Bei der ambulanten ärztlichen Versorgung in Deutschland herrscht dringender Reformbedarf. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der Kaufmännischen Krankenkasse, welche die KKH am gestrigen Donnerstag im Rahmen des 22. Berliner Dialoges vorgestellt hat. „Deutschland liegt mit 4,1 Ärzten pro 1.000 Einwohner deutlich über dem OECD-Schnitt von 3,3 Ärzten“, so KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. „Allerdings wird die Verteilung der Ärzte immer mehr zum Problem für eine wohnortnahe flächendeckende Versorgung.“ Während es in Großstädten, aber auch bei Fachärzten auf dem Land eine Überversorgung gebe, fehlten in ländlichen Regionen oftmals Hausärzte. Hinzu käme der hohe Altersdurchschnitt von 54 Jahren bei niedergelassenen Vertragsärzten und Psychotherapeuten. Laut Kailuweit stellt sich daher die Frage, wie der Arztberuf für nachfolgende Mediziner-Generationen attraktiver gemacht werden kann. „Wir wissen aus Befragungen zum Beispiel, dass über 50 Prozent der Medizinstudentinnen den Wunsch haben, eine ambulante ärztliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis auszuüben.“ Angesichts dieser Tatsachen fordert die KKH einen Masterplan, um die Zukunft der ambulanten Versorgung aktiv zu gestalten. Der Gesetzgeber soll demnach dafür sorgen, dass wissenschaftlich fundierte Prognosen zum Ärztebedarf zur Grundlage für die weitere Bedarfsplanung gemacht werden. Ferner sollen die Chancen der Digitalisierung für eine Entlastung der Ärzte künftig stärker genutzt werden. Akteure, die sich dem verweigern, könnten sanktioniert werden. Beim Generationenwechsel der Mediziner sieht die KKH die Kassenärztlichen Vereinigungen in der Pflicht, die Bedürfnisse angehender Ärzte stärker in den Fokus zu nehmen. „Die zukunftsfeste Gestaltung der ambulanten Versorgung ist von essentieller Bedeutung. Tragfähige Konzepte für die Zukunft müssen jetzt entwickelt werden“, so KKH-Chef Kailuweit. Pressemitteilung der KKH
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Von Nord nach Süd schläft’s sich besser
Der Tip, das Bettende für einen erholsameren Schlaf nach Norden auszurichten, wird òft als esoterischer Quatsch abgetan. Und der Einfluss,…