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SPECTARIS: Potenzial von Telemedizin wird nicht ausgeschöpft
Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Entwurfs eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, dem sog. eHealth-Gesetz, am heutigen Mittwoch kommentiert Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei SPECTARIS e. V., den Gesetzentwurf: „Dass die Telemedizin enorme Potenziale für unser Gesundheitswesen hat, bestreitet heute niemand mehr. Leider werden diese Potenziale durch den vorgelegten Gesetzentwurf nicht in Ansätzen ausgeschöpft. Dies liegt unter anderem daran, dass der Gesetzgeber die aktuelle Versorgungsstruktur verkennt“, so Kuhlmann. Während es derzeit in Deutschland rund eine halbe Million Klinikbetten gibt, mit sinkender Tendenz, wächst der Anteil der Patienten in der häuslichen Versorgung stetig auf mittlerweile rund 6 Millionen Patienten. „Es ist für uns daher nicht nachvollziehbar, dass dieser Versorgungsstruktur nicht Rechnung getragen wird und sich weder die häuslich versorgten Patienten noch die nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer im aktuellen Gesetzentwurf wiederfinden.“ Eine Nichtberücksichtigung des häuslichen Versorgungsbereichs widerspricht auch dem Koalitionsvertrag, in dem die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems durch den sektor- und fachübergreifenden Einsatz von elektronischen Kommunikations- und Informationstechnologien gefordert wird. Aber nur die explizite Berücksichtigung von qualifizierten nichtärztlichen Gesundheitsberufen im eHealth-Gesetz ermöglicht eine effiziente, flächendeckende Umsetzung delegierter ärztlicher Leistungen mittels eHealth-Lösungen. Kuhlmann weiter: „Diese von der Koalition gewünschte Anbindung der Patienten an Ärzte und Kliniken setzt voraus, dass die bezüglich des klinischen und ökonomischen Nutzens in Studien und Projekten bereits umfassend erprobten eHealth-Lösungen in die Regelversorgung überführt werden. Dazu ist aber zwingend notwendig, die Telematikinfrastruktur für alle qualifizierten nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer zu öffnen.“ In der Regel übernehmen die nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer oder auch medizintechnische Unternehmen diese Aufgaben. „Diese Aufgaben werden die Angehörigen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe zukünftig aber nur dann übernehmen, wenn alle ihre Arbeitsleistungen sowie die eingesetzten Hilfsmittel auch angemessen vergütet werden“, so Kuhlmann weiter. Damit es aber überhaupt zu einer Vergütung der Leistungen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer kommen kann, ist vorab unbedingt erforderlich, dass die nichtärztlichen Gesundheitsberufe im Gesetz berücksichtigt werden. „Der Gesetzgeber versäumt es, die großen Potenziale, die die Telemedizin bei der Versorgung von Patienten im häuslichen Bereich bietet, auszuschöpfen, wenn er diese so wie bisher im Gesetzentwurf völlig vernachlässigt“, so Kuhlmann abschließend. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Bessere Qualität in der Pflege braucht Refinanzierung
Die „Pflege von Morgen“ und die Sicherung der Versorgungskontinuität standen im Forum Pflege im Krankenhaus am dritten Kongresstag im Mittelpunkt der Diskussionen. Irene Maier, Pflegedirektorin der Universitätsklinik Essen, stellte in ihrem Vortrag klar, dass die Personalsituation im Pflegebereich sich zunehmend problematisch gestalte. „Es ist eine spürbare Verknappung von examinierten Pflegekräften festzustellen“, sagte die Pflegedirektorin. Dieser Trend sei zunehmend und führe aktuell bis zu Stilllegungen von Funktionsbereichen oder einzelnen OP-Bereichen. Klar sei, dass die Pflege zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung stehe. „Doch dazu brauchen wir eine klare Refinanzierung. Denn sonst führt die Steigerung von Qualität in einem Bereich zu Qualitätsverlusten durch erforderliche Einsparungen in anderen Bereichen“, so Meier. Auch Bernhild Braun, Einrichtungsleiterin der EVIM gemeinnützigen Altenhilfe am Katharinenstift in Wiesbaden, zeigte personellen Nachholbedarf auf, insbesondere bei den Sozialdiensten. „Seit 1991 haben sich die Patientenzahlen deutlich erhöht, doch bei der Personalausstattung gab es keine Veränderung.“ Zudem wurden im Forum Fragen des Empowerments und der Selbstmanagementförderung diskutiert. Hier betonte der Programmleiter des Kompetenzzentrums Patientenbildung Careum, Zürich, Dr. Jörg Haslbeck, dass die Einbindung von Personen mit Krankheitserfahrungen wichtiger Bestandteil der Schulungen zur Selbstmanagementförderung sein sollte. „Betroffene können hier als Rollenmodell dienen“, so der Wissenschaftler. In der Veranstaltung zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) unter dem Tagungsvorsitz von Kongresspräsident Prof. Dr. Hans-Fred Weiser gingen die Referenten auf wichtige Detailfragen des ASV ein. Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), gab in ihrem Vortag einen Überblick über „Status quo und Perspektiven“ der ASV. Unter anderem erläuterte sie die besonderen Herausforderungen des G-BA bei der Neufassung des Paragrafen 116b SGB V, wie die Festlegung des Behandlungsumfangs, den Einschluss von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie die Abgrenzung zur Haus- und Fachärztlichen Grundversorgung. Neu für die Krankenhäuser hinsichtlich der Bildung interdisziplinärer Teams, sogenanntes „Zwiebelschalenmodell“, sei beispielsweise die Festlegung, wer die Teamleitung übernehme, wer zum Kernteam gehöre und welche Fachärzte hinzuzuziehen seien. Rechtsanwalt Andreas Wagener, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), fasste „Aktuelle Rechtsfragen zur ASV“ mit inhaltlicher Schwerpunktsetzung auf Kooperationen, Mindestmengen und Vergütung zusammen. „Es bleibt bei der selbständigen Abrechnung jedes ASV-Berechtigten“, so Wagener. Außerdem gebe es keine gesamtschuldnerische Haftung für Fehler anderer Teammitglieder. Bei der Prüfung der Mindestmengen werde zwischen Mindestmengen des gesamten Kernteams und arztbezogener Mindestmengen unterschieden. „Der Nachweis führt oft zu hohem bürokratischen Aufwand“, stellte Wagener fest. Neueste Entwicklungen in der ambulanten Krankenhauswelt rückte auch die Vortragsveranstaltung des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. (BMVZ) in den Fokus. „Die Rahmenbedingungen für die Medizinische Versorgungszentren haben sich unter der aktuellen Bundesregierung verbessert“, erklärte BMVZ-Vorsitzender Dr. Bernd Köppl. Im Gegensatz zur Vorgängerregierung werde jetzt die längst vorhandene Pluralität der Versorgungsakteure und -strukturen rechtlich anerkannt und positiv weiterentwickelt. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Gleichberechtigung und Anerkennung der guten Arbeit der MVZ, machte Köppl deutlich. Der BMVZ begrüße daher ausdrücklich diesen Teil des Versorgungsstrukturgesetzes. Die gesetzliche Entwicklung ginge klar zur Öffnung der vorhandenen Strukturen – hin zum Krankenhaus. Kliniken könnten ihr ambulantes Setting vermehrt über MVZ aufbauen. Gerade MVZ und Netze seien, einmal etabliert, standorttreu und regional stark verwurzelt. Nach Angaben des BMVZ gab es im Jahr 2014 insgesamt 2.073 Medizinische Versorgungszentren – davon bereits rund 40 Prozent in Trägerschaft eines Krankenhauses. Das VKD-Forum widmet sich ab 14.00 Uhr dem Thema „Management im Risiko“. Dabei geht es um erfolgreiches Risikomanagement, Krisenkommunikation und wirksame Risikominimierung für die Geschäftsführung der Krankenhäuser. Eine Vortagsveranstaltung des Deutschen Vereins für Krankenhaus-Controlling (DVKC) zum Thema „Update Controlling“ und das VLK-Forum „Die Generationenfreundliche Klinik“ runden diesen Kongresstag ab. Der 38. Deutsche Krankenhaustag bietet noch bis zum 19. November Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Palliativnetz WiN: Zehn Jahre im Dienst schwer kranker Patienten und ihrer Angehörigen
Patienten im Rhein-Kreis Neuss, die an einer schweren, unheilbaren Erkrankung leiden, können in ihrem vertrauten Umfeld ärztlich und pflegerisch gut versorgt werden – dank des Palliativnetzes „WiN – Wir in Neuss“. Am Samstag feierten das Netz und sein Förderverein zehnjähriges Bestehen mit zahlreichen Gratulanten, darunter Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Kreisdirektor Dirk Brügge, Marion Schröder, Regionaldirektorin der AOK Rheinland/Hamburg, und Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Die KV hat vor gut zehn Jahren begonnen, palliativmedizinische Versorgungsstrukturen in Nordrhein aufzubauen. Ambulante Palliativversorgung für 1000 Patienten Mehr als 60 Haus-, Fach- und Palliativärzte, Pflegefachkräfte und ambulante Hospizdienste engagieren sich im WiN-Netz, das rund 1.000 Patienten im Kreisgebiet versorgt. „Das Ziel der ambulanten Palliativversorgung lautet, möglichst vielen Palliativpatienten zu ermöglichen, ihre letzte Lebenszeit in gewohnter häuslicher Umgebung verbringen zu können“, sagte der Neusser Hausarzt Dr. Gerhard Steiner vom Vorstand des Vereins zur Förderung der palliativmedizinischen Versorgung im Rhein-Kreis. „Der Rhein-Kreis Neuss – darauf können alle Beteiligten stolz sein – gehörte mit dem Palliativnetz WiN zu den ersten Regionen, in denen die allgemeine ambulante Palliativversorgung an den Start ging. Heute sind wir in Nordrhein Vorreiter einer koordinierten und flächendeckenden ambulanten Palliativversorgung“, sagte Bergmann. Gröhe, der die Versorgung Schwerstkranker mit dem „Hospiz- und Palliativgesetz“ in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung integriert hat, lobte das Netz als Gewinn für die Versicherten im Rhein-Kreis: „Das ,Wir‘ als erstes Wort im Namen ist kein Zufall. Sie machen mit dem Netzwerk aus großem persönlichem Engagement eine bestmögliche Mannschaftsleistung und zeigen, dass Sie es mit dem Erhalt der Menschenwürde bis zum Lebensende ernst meinen.“ Das Niveau in Nordrhein erhalten Bergmann und Gröhe gingen auch auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Palliativversorgung ein. Bergmann erkannte an, dass die Palliativversorgung mit dem Hospiz- und Palliativgesetz fester Bestandteil der GKV geworden sei. Er betonte aber auch, dass dessen Ausgestaltung nicht dazu führen dürfe, „das in Nordrhein Erreichte nach unten zu korrigieren. Wir hätten uns gewünscht, dass unser nordrheinisches Modell als Blaupause für die bundesweiten Regelungen gedient hätte“ – vor allem bei der Rolle der qualifizierten Palliativärzte, die in den nordrheinischen Netzwerken für die Koordination der Versorgung vor Ort unentbehrlich sind, im Gesetz aber in dieser Rolle nicht vorkommen. Gröhe wies darauf hin, dass er entsprechende Rahmenbedingungen für die Palliativversorgung auf Bundeseben schaffen wolle, bestehende Vereinbarungen in den Ländern aber davon unberührt bleiben sollten. „Nordrhein soll Schule machen und darf durch neue Regelungen nicht unter Druck geraten.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein KVNO
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