(NORDWEST) Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen des Magazins “Heilberufe”, die einen kleinen Beitrag zum Junge-Pflege-Kongress und die Adresse unseres Blogs veröffentlicht haben. Und der Artikel, auf den sich der Beitrag bezieht, der steht hier. (Zi)
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oscare® GKV-FI ZERTIFIZIERT
oscare® GKV-FI ist ordnungsgemäß entwickelt, qualitätsgesichert und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Diese Feststellung steht am Ende der Zertifizierung IDW PS 880, einem Wirtschaftsprüfungsstandard für Softwareprodukte. Die Bescheinigung entlastet oscare®-Kunden im externen Prüfungsumfang bei Jahresabschlüssen. Die Zertifizierung erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG in Gummersbach im April 2015 für die Jahresrechnung 2014. Software und Entwicklungsprozess bilden Prüfgegenstände An eine Software zur Rechnungslegung werden durch Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung zwingende Anforderungen gestellt. Diese betreffen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat Prüfkriterien für eine Zertifizierung definiert und im Prüfstandard PS 880 für Softwareprodukte festgelegt. Prüfgegenstand für eine Zertifizierung bilden zum einen die Softwarebestandteile, die bei der handelsrechtlichen Rechnungslegung unterstützen. Für AOK Systems Kunden handelt es sich hier um das Produkt „GKV-FI“ mit Stand Release oscare® 4.01, inklusive aller Support Packages und relevanten Change Requests sowie Weiterentwicklungen für die Jahresrechnung 2014. Zum anderen setzt die Erteilung des Zertifikats auch eine erfolgreiche Verfahrensprüfung des Softwareentwicklungsprozesses voraus. Sie bestätigt z.B., dass gesetzliche Änderungen in der Software durchgeführt, getestet und qualitätsgesichert den Kunden zur Verfügung gestellt werden. „Wir haben mit den Auditoren knapp 400 Dokumente zu unserem Produkt und dem Softwareentwicklungsprozess durchgearbeitet. Bei der Produktprüfung blieb kein Stein auf dem anderen. Die durchgängige Dokumentation der Testfälle und das Abnahmeverfahren der AOK Systems haben bei der Prüfung geholfen. Beides wurde auch bei den praktischen Tests durch die Prüfer der DHPG bestätigt“, berichtet Tanja Willeke von der AOK Systems, Teamleiterin Quality Assurance und Projektverantwortliche des sechsköpfigen Projektteams. „Das von uns geprüfte Softwareprodukt GKV-FI ermöglicht in der oscare® Version 4.01 bei sachgerechter Anwendung eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung“, erläutert Geschäftsführer Markus Müller von der DHPG und Mitglied im Projektteam. Er überreichte den AOK Systems Geschäftsführern Klaus Schmitt und Rüdiger Bräuling am 06.05.2015 das Zertifikat. „Wir freuen uns sehr über das Ergebnis. Es bestätigt unseren Kunden, dass mit oscare® eine nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung möglich sind“, so Rüdiger Bräuling. Kunden der AOK Systems können das Prüfergebnis für Ordnungsmäßigkeitsprüfungen verwenden und damit z.B. den Prüfungsumfang von Jahresabschlussprüfung, Betriebsprüfungen und internen Revisionen verringern. Pressemitteilung der AOK Systems
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vdek begrüßt neues Präventionsgesetz – Kosten müssen aber gerecht verteilt werden
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sieht in dem Referentenentwurf zum neuen Präventionsgesetz (PrävG) Erfolg versprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und -förderung. „Wir begrüßen insbesondere, dass der Gesetzgeber mit dem Entwurf sozial benachteiligte Gruppen stärker in den Blick nimmt. Die Aufstockung der Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten („Settings“) wie Kindergärten und Schulen, aber auch Pflegeeinrichtungen, ist ein geeigneter Schritt dazu. Dort können verstärkt auch jene erreicht werden, die den Angeboten bislang fern bleiben“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Hier sei ein gemeinschaftliches Handeln von Sozialversicherung, Kommunalen Spitzenverbänden, Bundes- und Landesbehörden erforderlich. „Der Gesetzentwurf schafft dafür eine gute Grundlage.“ Kritisch bewertete Elsner, dass die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, nicht aber die übrigen Sozialversicherungsträger, an den zusätzlichen Kosten beteiligt werden sollen. „Prävention und Gesundheitsförderung sind Gemeinschaftsaufgaben. Daher müssen die Ausgaben auch auf alle Schultern gerecht verteilt werden“, erklärte Elsner. Ein weiterer Mangel sei, dass es der privaten Krankenversicherung freigestellt wird, sich inhaltlich wie finanziell zu beteiligen. Der Entwurf sieht vor, dass die Präventionsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen ab 2016 insgesamt auf mindestens sieben Euro je Versicherten erhöht werden sollen. Davon sollen mindestens zwei Euro in die nicht betrieblichen Lebenswelten fließen. Insgesamt sind Mehrausgaben in Höhe von 240 Millionen Euro vorgesehen. Elsner betonte: „Die Ersatzkassen nehmen ihre Verantwortung in diesem Bereich gerne war. Allerdings müssen die Mehrausgaben auch in qualitativ hochwertigen Maßnahmen münden. Geld allein kann es nicht richten.“ Zum Teil fehlten noch Strukturen und Partner, die sicherstellen können, dass die zusätzlichen Mittel effizient und zielführend verwendet werden. Der vdek beanstandet, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) künftig als Geschäftsstelle für die Koordinierung der Prävention fungieren soll. „Dies ist ein Eingriff in das Selbstorganisationsrecht der sozialen Selbstverwaltung. Die Ersatzkassen lehnen einen solchen Schritt entschieden ab“, so Elsner. Den Plan, dass die BZgA mindestens 0,50 Euro je Versicherten aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die primäre Prävention in Lebenswelten erhalten soll, sehen die Ersatzkassen ebenfalls kritisch. Elsner: „Die BZgA sollte bei ihren Aufgaben bleiben.“ Pressemitteilung des vdek
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DKG zum PsychVVG: Wichtige ordnungspolitische Weichenstellung
„Mit der für heute terminierten Verabschiedung des PsychVVG im Deutschen Bundestag wird der 2009 eingeschlagene Weg zu einem Preissystem für die psychiatrischen Leistungen im Krankenhaus verlassen. Psychiatrische Erkrankungen sind zu individuell. Sie können nicht ausreichend sachgerecht über landeseinheitliche Preise abgebildet werden. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt weiterhin über hausindividuelle Budgets. Damit wird eine bedeutsame ordnungspolitische Weichenstellung in der Finanzierung der psychiatrischen Leistungen der Krankenhäuser vorgenommen, die die Krankenhäuser begrüßen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes sind die Personalaus-stattungsvorgaben, die den Krankenhäusern jetzt verpflichtend vorgegeben werden. Bei deren Festlegung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und den zu führenden Nachweisen müssen Flexibilitätskorridore berücksichtigt werden. Arbeitsmarktbedingte Personalengpässe müssen ebenso wie unterschiedliche medizinische Konzeptionen geltend gemacht werden können. Auch muss die geforderte Personalausstattung über die Budgets vollständig refinanzierbar sein. Diese Aspekte werden mit dem nun verabschiedeten Gesetz zwar besser als mit dem Gesetzentwurf, aber letztlich nicht ausreichend erreicht. Hier muss gegebenenfalls in der nächsten Legislaturperiode nachgebessert werden. Positiv ist, dass mit letzten Änderungen berücksichtigt wird, dass die Kliniken zukünftig steigende Behandlungsbedarfe, also mehr oder auch schwerere Fälle, geltend machen dürfen, selbst wenn die Grundlohnrate ausgeschöpft ist. Wichtig ist auch für die Finanzierung von regionalen oder strukturellen Besonderheiten, dass eigenständige Entgelte vereinbart werden können. Die bundeseinheitlich definierten und mit Bewertungszahlen kalkulierten Leistungen aus dem Entgeltkatalog (PEPP) haben im Budgetsystem die Funktion von Abschlagszahlungen anstelle der bisherigen tagesgleichen Pflegesätze. Die Krankenhäuser begrüßen, dass das Gesetz für die verpflichtende Einführung der Entgeltsystematik ein Jahr mehr Zeit gibt. Über den psychiatrischen Bereich hinaus wird mit dem Gesetz eine für alle Krankenhäuser mit allergrößter Sorge befürchtete Kürzungsankündigung der Krankenkassen abgewendet. Die gesetzliche Festlegung des Abschlags für zusätzlich erbrachte Leistungen auf 35 Prozent (Fixkostendegressionsabschlag) ist ein wichtiger Beitrag der Koalition zur sachgerechten Finanzierung des steigenden Behandlungsbedarfs der Bevölkerung. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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