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Babyboom in Deutschland und immer weniger Kinder- und Jugendärzte – BVKJ warnt vor Versorgungsengpass
Deutschland erlebt seit nunmehr fünf Jahren einen fast historischen Babyboom. 776.883 Kinder erblickten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes allein 2016 in Deutschland das Licht der Welt. Das waren 6,3 Prozent mehr als im Vorjahr und 18,7 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Vor allem in den großen Städten steigen die Geburtenraten stark. Auf die Freude vieler Eltern nach der Geburt folgt inzwischen oft Frust und Verzweiflung. Denn das Gesundheitssystem ist von dem Boom völlig überfordert. Schon bei der Anmeldung zu den ersten Vorsorgeuntersuchungen in der Kinder- und Jugendarztpraxis erfahren Eltern, dass sie sich auf lange Wartezeiten einstellen müssen, da die Praxen übervoll sind. Vielerorts können Kinder- und Jugendarztpraxis sogar schon keine neuen Patienten mehr aufnehmen, obwohl rein rechnerisch genügend Kinder- und Jugendärzte für alle Kinder da sein sollen und in manchen Regionen angeblich sogar eine Überversorgung mit Praxen bestehen soll. Warum Neugeborene in Deutschland keinen Kinder- und Jugendarzt mehr finden Der Bedarf an Kinder- und Jugendärzten wurde berechnet, als von dem aktuellen Babyboom noch nichts zu ahnen war. Dazu kommt: vor allem in den Großstädten haben sich viele Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte auf bestimmte Gebiete wie Kardiologie, Allergologie oder Rheumatologie spezialisiert und fallen dadurch für die normale medizinische Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen aus. Außerdem arbeiten immer weniger Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen über die übliche Vollzeit hinaus. 50 bis 60 Wochenarbeitsstunden wie früher für viele Praxisinhaber üblich, ist für die jüngere Ärztegeneration keine Option mehr. BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: “ In den nächsten fünf Jahren werden noch einmal ein Viertel aller Kinder- und Jugendärzte in den Ruhestand gehen, die nun geborenen Kinder bleiben als Patienten und der Babyboom hält voraussichtlich und erfreulicherweise dank Elterngeld, besserer Betreuungsmöglichkeiten und allgemein wachsender Kinderfreundlichkeit der Gesellschaft weiter an. Wir brauchen also deutlich mehr Kinder- und Jugendärzte als heute. Die Bedarfsplanung muss dazu dringend neu ausgerichtet und regional an den jeweiligen Bedarf angepasst werden. Es müssen deutlich mehr junge Mediziner in unserem Fach ausgebildet werden, wir brauchen mehr Freiheit, Ärzte in unseren Praxen anstellen zu können, und die Mehrarbeit durch mehr neue Vorsorgen und Impfungen muss auch entsprechend vergütet werden. Es ist höchste Zeit, unsere Praxen zukunftsfest zu machen, denn die Kinder, die heute in unserem Land geboren werden, warten nicht mit dem Aufwachsen, sie brauchen heute und in den nächsten Jahren Kinder- und Jugendärzte als ihre Fachärzte.“ Wichtig sei außerdem, so Dr. Thomas Fischbach weiter, dass die Pädiatrie als vertiefender Teil im „Masterplan Medizinstudium 2020“ berücksichtigt werde und dass die Weiterbildung in den ambulanten Kinder- und Jugendarztpraxen analog zu den Allgemeinärzten finanziell gefördert werde. Hierzu hat der BVKJ ein aktuelles Forderungspapier an die Politik erstellt und den verantwortlichen Politikern übersendet. Pressemitteilung des Berufsverband der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)
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Gröhe: „Digitale Vernetzung stärkt die Patienten“
Der Deutsche Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem Entwurf eines „Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz). Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Digitale Vernetzung kann Leben retten und stärkt die Patienten. Dafür schaffen wir mit dem E-Health-Gesetz die entscheidende Grundlage. Gemeinsam mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik konnte ein System entwickelt werden, das bestmöglichen Schutz der hochsensiblen Patientendaten bietet.Jetzt sind Selbstverwaltung und Industrie am Zug. Ich erwarte von allen Beteiligten entschlossenen Einsatz, damit der Nutzen der Telematik schnell den Patienten zugute kommt. Verzögerungen durch interessenpolitisches Klein-Klein darf es nicht mehr geben.“ Digitale Vernetzung kann Leben retten. Wenn es nach einem Unfall schnell gehen muss, soll der Arzt künftigwichtige Notfalldatendirekt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen können, z.B. Informationen zu Allergien, Implantate oder Vorerkrankungen. Mit Notfalldaten eines Patienten ist ein Arzt sofort darüber informiert. Ab 2018 sollen diese Notfalldaten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, wenn der Patient dies wünscht. Ärzte, die diese Datensätze erstellen, sollen eine Vergütung erhalten. Außerdem schafft das Gesetz die Grundlage dafür, dass ein Medikationsplan mit der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden kann. Dieser Medikationsplan, der alle Informationen über die vom Patienten angewendeten Arzneimittel enthält, sorgt für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie. Versicherte, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, sollen ab Oktober 2016 einen Anspruch darauf haben. Mittelfristig soll der Medikationsplan über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein. So können gefährliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden. Das nutzt besonders Patienten, die bei mehreren Ärzten gleichzeitig in Behandlung sind, z.B. ältere Menschen, die an verschiedenen Krankheiten leiden. Um dieses Ziel so schnell wie möglich zu erreichen, erhält die von der Selbstverwaltung getragene Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte Fristen und klare Vorgaben für den Abschluss ihrer Arbeiten. Es gibt Haushaltskürzungen bei den genannten Gesellschaftern, wenn die Frist nicht gehalten wird. Digitale Vernetzung stärkt die Patienten. Digitalisierung ist eine große Chance für den selbstbestimmten, aktiven Patienten. Ein modernes Stammdatenmanagement soll nach einer bundesweiten Erprobung in Testregionen flächendeckend eingeführt werden. Damit werden die Voraussetzungen für medizinische Anwendungen, wie z.B. eine elektronische Patientenakte, geschaffen, mit der jeder Patient über Diagnose und Therapie informiert ist und damit auch besser in Entscheidungsprozesse eingebunden werden kann. Sobald die Anwendung zur Verfügung steht, erhalten Ärzte und Zahnärzte, die diese Anwendung nutzen, einen Vergütungszuschlag. Ab 1. Juli 2018 sind pauschale Kürzungen der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte vorgesehen, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen. Außerdem werden die Zugriffsverfahren auf das Patientenfach erleichtert, so dass die Versicherten wichtige Dokumente wie z.B. einen elektronischen Impfausweis dort ablegen können. Auch das stärkt die Patienten. Datenschutz wird groß geschrieben. Der Aufbau der Telematik-Infrastruktur erfüllt die höchsten Sicherheitsstandards: Es gibt klare Zugriffsrechte, der Zugriff der Ärzte auf Daten wird protokolliert, Krankenkassen sind zur Information verpflichtet. Medizinische Daten werden verschlüsselt. Der Patient ist jederzeit Herr über seine Daten und bestimmt, ob und welche medizinischen Daten gespeichert werden und wer sie lesen darf. Zudem kann der Patient Daten jederzeit löschen lassen. Der Sicherheitsstandard ist bereits jetzt höher als bei einer EC-Karte und wird laufend an neue Entwicklungen angepasst. In Zukunft soll die Telematikinfrastruktur mit den hohen Sicherheitsstandards auch für weitere Anwendungen zur Verfügung stehen, z.B. für elektronische Arztbriefe. Außerdem sollen weitere Leistungserbringer wie die Pflegeberufe die Infrastruktur nutzen können. Sie soll so zur zentralen Kommunikationsinfrastruktur im Gesundheitswesen werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Lexmark gewinnt „Healthcare Market Leadership“-Award von Buyers Laboratory
Lexmark International, ein weltweit führender Anbieter von Druck- und Imaging-Lösungen, wurde mit dem „2017 PaceSetter Award“ im Gesundheitswesen in der Kategorie „Gemeinschaftspraxen“ von Buyers Labatory (BLI) ausgezeichnet. Der BLI-PaceSetter Award ist die erste Auszeichnung dieser Art für Hersteller, die ein eindrucksvolles Portfolio an Geräten, Lösungen und Dienstleistungen für das Gesundheitswesen anbieten. Der Award basiert auf Anforderungen im Bereich Einkauf und Beschaffung in acht Kategorien: Hardware, Software, Service/Support, Sicherheit, professionelle Dienstleistungen, die Rolle als Marktführer im Gesundheitswesen, Branchenzertifizierungen sowie Preis-/Leistungsverhältnis. „Dank seines qualitativ hochwertigen Angebots an A4- und A3-Laser-Multifunktionsgeräten (MFPs) und Druckern, die passend für die Anforderungen einer Arztpraxis, einer Klinik oder eines kleinen Krankenhauses sind, konnte Lexmark in der Analysekategorie „Gemeinschaftspraxis“ so gut abschneiden“, so BLI. Die Lexmark Farbdrucker und Multifunktionsgeräte (MFPs) wurden erst kürzlich von BLI mit dem „Line of the Year“- Award ausgezeichnet. Darüber hinaus hat BLI die „speziell für Anbieter im Gesundheitswesen entwickelten, einzigartigen Dokumentenlösungen von Lexmark“, wie beispielsweise die Lexmark Downtime Reports, hervorgehoben. Letztere gewährleisten auf Basis von Lexmarks Smart MFPs jederzeit, selbst während Computer- oder Netzwerkausfallzeiten, Zugriff auf Patientendaten, -diagramme und -berichte. In Bezug auf die Lexmark Serviceleistungen unterstreicht BLI: „Um alle Aspekte des Einsatzes und des Roll-outs von Kundenlösungen erfolgreich zu bewerkstelligen, beschäftigt Lexmark auf das Gesundheitswesen spezialisierte Pre- und Post-Sales-Supportteams, von denen viele aus der Branche kommen.“ Lexmarks Healthcare-Produkte integrieren digitale und physische Inhalte in zentralen Anwendungen für das Gesundheitswesen, um Kunden und Betreibern zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, Wachstum zu ermöglichen und Zeit und Geld zu sparen. Unterstützende Zitate „Kliniken, Praxisgemeinschafen, Ambulanzen und Rehazentren sowie andere kleine bis mittlere Anbieter im Gesundheitswesen sind mit den gleichen regulatorischen Anforderungen rund um das Prüfwesen und die Informationssicherheit konfrontiert wie die großen Klinikbetreiber. Anders als Letztere verfügen sie aber im Allgemeinen nicht über den Luxus großer IT-Abteilungen, die sich mit den Details beschäftigen. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Partner zu wählen, der diese Aufgaben übernehmen kann, “so Jamie Bsales, Director, Office Workflow Solutions Analysis bei BLI. „Unsere Studie zeigt, dass Lexmark nicht nur die passende Document-Imaging-Hardware für diese Umgebungen bietet, sondern auch die Software und das Know-how – für den größtmöglichen Nutzen auf Seiten der Kunden.“ „Wir fühlen uns geehrt, mit dem neuen BLI PaceSetter Award für das Gesundheitswesen ausgezeichnet zu werden“, betonte Brock Saladin, Lexmark Senior Vice President und Chief Revenue Officer. „Lexmark verfügt über mehr als 25 Jahre an Erfahrung und Wissen in der Industrie, um maßgeschneiderte Output-Lösungen für die kniffligsten Auflagen im Bereich Daten- und Informationsverwaltung des Gesundheitswesens zu liefern, damit Ärzte und Klinikpersonal ihre Patienten bestmöglich behandeln und betreuen können.“ Pressemitteilung von Lexmark Healthcare Solutions
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