Organisation: Das Schweizer Messer der Praxisoptimierung
Praxisanalysen zeigen immer wieder: in jeder zweiten Arztpraxis existieren Organisationsdefizite, deren Beseitigung den unternehmerischen Handlungsspielraum und das finanzielle Ergebnis deutlich verbessern könnten. Untersucht man die Gewinnentwicklung vor und ein Jahr nach einer umfassenden und in den Ergebnissen konsequent umgesetzten Organisationsanalyse, ergeben sich Zuwächse von durchschnittlich 25%.
Die Praxisorganisation ist das […]![]()
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Galt eine Internet-Homepage für Arztpraxen noch vor wenigen Jahren als überflüssige Spielerei, hat die Bedeutung dieses Mediums bis heute deutlich zugenommen und die Tendenz ist weiter steigend. Eine immer größer werdende Anzahl von Internetnutzern interessiert sich gezielt für Informationen zu Gesundheitsthemen . Für sie ist die Tatsache, dass eine Arztpraxis im Netz vertreten ist, inzwischen […]![]()
OLG Braunschweig: Ärzte sind Beauftragte der Krankenkassen
Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig könnte die Spielregeln für die Beziehungen zwischen Ärzten und Pharmaindustrie ziemlich durcheinander bringen. Die Richter urteilten, dass Kassensärzte als Beauftragte der Krankenkassen handeln.
Damit unterlägen die Ärzte dem § 299 des Strafgesetzbuchs – Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. In dem vorliegenden Fall hatte ein Braunschweiger Apotheker einem Arzt mit 187000 DM den Umbau seiner Praxis finanziert und später monatlich an die 2000 Euro Mietkostenzuschuss überwiesen. Im Gegenzug habe der Arzt nach Auffassung der Staatsanwälte den Apotheker unter anderem bei den Verschreibungen von Zytostatika bevorzugt.
Nach dem Urteil, wenn es Bestand hat, könnten Ärzte zukünftig wegen Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung bestraft werden. Dementsprechend eindeutig fällt die Bewertung aus: Die Leiterin der Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht in dem Bechluss ein Erdbeben. Die Krankenkassen reagierten ausgesprochen zustimmend. Während die KV Niedersachsen und eine Ärztekammer die Freiheit des Arzt bedroht sehen und eine Kriminalsierung befürchten.
Die Ausweitung des § 299 StGB auf Kassenärzte bedeutet jedoch auch ein Strafbarkeitsrisiko aus steuerlicher Sicht für die Pharmaindustrie. Ausgaben, die ein Verstoss gegen § 299 sind, unterliegen dem Betriebskostenabzugsverbot, sprich: Jeder Buchhalter, der derzeit och einen Cent an einen Arzt für was auch immer zahlt (Essen, Kongressreise, Bürostuhl etc.), könnte im Nachhinein damit rechnen, wegen Steuerhinterziehung zur Verantwortung genommen zu werden. Das Urteil sollte im Controlling und bei den Finanzverantwortlichen der Pharmaindustrie bekannter werden. Denn eine Ordnungswirdrigkeit bezahlt das Unternehmen aus der Portokasse, bei einem Strafverfahren müssten sie für ihr Unternehmen und das Management den Kopf hinhalten.
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Update 30.4.2010
Kommentar von zwei Anwälten im Ärzteblatt. Verdacht auf Bestechlichkeit: Strafrechtliches Risiko nimmt zu.
Wer sich zum »Loser« erklärt, gewinnt keine Anerkennung, sondern Mitleid
“Wer sich selbst zum »Loser« erklärt, gewinnt keine Anerkennung, sondern höchstens Mitleid. Deshalb bewirken die immer wiederkehrenden Klagen über mangelnde Wertschätzung auf Pflegekongressen und anderswo nichts positives” so Prof. Heinz Lohmann in der Einleitung zum Trendreport Extra Der Initiative Gesundheitswirtschaft e.V. (IGW) mit 11 Thesen zur Pflege.Einsortiert unter:Allgemein Tagged: Pflege, Pflegekonkresse, Trendreport, Wertschätzung![]()