“Spin oder: Die Industrialisierung der Meinungsproduktion” ist der Titiel eines Features am Dienstag, 28. Oktober im Deutschlandfunk. Autor ist Tom Schimmeck, Preisträger des Otto-Brenner-Preis 2007.
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Tysabri® – Neuer PML-Fall in den USA
In den USA ist ein Patient an einer
progressiven multifokalen Leukenzephalopathie (PML) unter einer Behandlung mit Tysabri® erkrankt. Er erhielt Tysabri® als Monotherapie über 14 Monate.
Der monoklonale Antikörper, der bei der Therapie von Multipler Sklerose eingesetzt wird, war schon kurz nach der Markteinführung 2005 durch zwei tödliche verlaufende PML-Fälle aufgefallen, was zu einer Einstellung des Verkaufs führte. Seit Juni 2006 konnte Tysabri® mit entsprechenden Warnhinweisen und einem Risikominimierungsplan, der verhindern soll, dass es zu weiteren PML-Erkankungen kommt, wieder vertrieben werden. Im August 2008 war trotzdem PML bei zwei Patienten in Europa
aufgetreten.
Die Aktie des Herstellers Elan fiel um 16%, die des Vermarktungspartners Biogen um 4%. Jeder neue PML-Fall könnte der endgültige Sargnagel für das Medikament sein. Die Umsätze mit Tysabri® hatten im ersten Halbjahr 2008 zugelegt und Elan 40% der Gesamteinnahmen beschert. Biogens Wachstums-Strategie setzt auf Tysabri® als Umsatzbringer.
Österreichische Klinik zahlte für illegale…
In Österreich braucht es immer etwas länger. So hat die Tiroler Landeskrankenanstalten (TILAK) jetzt erst bemerkt, dass sie für die illegalen Stammzell-Behandlungen an der Uniklinik Innsbruck 1,2 Millionen Euro gezahlt hat. Zwei Professoren versprachen Patienten, die an Harninkontinenz leiden, Heilung, und machten die Patienten zu Probanden in nicht angemeldeten und von der Ethikkommission geprüften Studien. Die TILAK, ein Unternehmen der öffentlichen Hand, hatte über Jahre die Behandlung bezahlt.
Der Skandal hatte auch international für
Aufmerksamkeit gesorgt.
Eine Schadensersatzklage eines Ex-Patient gegen die TILAK hatte den Fall ins Rollen gebracht. Schon beim Prozess im April 2008 wurde deutlich, dass die Studien nicht mit der entsprechenden Sorgfalt durchgeführt worden sind und es zu Unregelmässigkeitej kam. Die TILAK hatte daher schon 2006 die Finanzierung der Zellherstellung für die Therapie eingestellt. Nun fühlt sich das Unternehmen selber getäuscht, dabei hatten sich die Verantwortlichen auf die Versprechungen der ehrenwerten Herren Professoren verlassen:
Übrigens wäre ein ähnlicher Fall in Deutschland so nicht denkbar und auch Krankenkassen hätten wohl nicht für die unerprobte Stammzelltherapie gezahlt. Nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG § 8 Abs. 1 Satz 2) können bei Patienten, die im Rahmen einer klinischen Studie behandelt werden, nur die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden. Versicherte haben in klinischen Studien nur dann einen Leistungsanspruch
und die Krankenkassen eine Leistungspflicht, wenn eine medizinische Behandlung indiziert ist und eine Behandlung auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnissen erfolgt. Die reinen Forschungskosten bzw. ein forschungsbedingter Mehraufwand in der Krankenversorgung können und dürfen nicht von der GKV entgolten werden.
Mit Zielen führen: Für die meisten niedergelassenen Ärzte ist das keine Perspektive
Führung als Management-Jungbrunnen
Die Ergebnisse von Praxisanalysen zeigen immer wieder, dass „führungsaktive“ Praxisunternehmen im Gegensatz zu führungspassiven – eine höhere Arbeitsproduktivität aufweisen, verbunden mit einem besseren Betriebsklima, – besser organisiert sind, deutlich weniger Überstunden leisten müssen und dadurch auch weniger Stress-Symptome zeigen, – zufriedenere Patienten haben, diese intensiver binden und sogar leichter Neupatienten gewinnen, – […]![]()