Nur wer erkennbar als Verbraucher online Waren bestellt, hat ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Dies macht das Amtsgericht München mit einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 10.10.2013 deutlich (Az.: 222 C 16325/13, rechtskräftig). In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Physiotherapeut über das … Weiterlesen
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