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Krankenhauserlöse niedriger als Krankenhauskosten
Zum Finanzergebnis der GKV für 2015 erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Mit lediglich 3,1 Prozent sind die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenkassen deutlich niedriger als die Gesamtausgaben gestiegen. Der tatsächliche Ausgabenanstieg für die Krankenhausleistungen liegt deutlich unter den Werten, die die Krankenkassen prognostiziert hatten. Die 2,5 Milliarden Euro, die die Krankenhäuser als Erlöszuwächse gegenüber dem Vorjahr erhalten haben, liegen wieder einmal unterhalb der Zuwächse der tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser. Alleine die Lohnsteigerungen für die 1,2 Millionen Beschäftigten der Krankenhäuser, sowie die Kosten für über 10.000 Neueinstellungen und die Mehrkosten für die Behandlung von mindestens 200.000 zusätzlichen Patienten übersteigen die Erlöszuwächse. So dass auch für das Jahr 2015 festzustellen ist, dass sich nach wie vor viele Krankenhäuser in einer defizitären Lage befinden. Die finanzielle Gesamtsituation von Gesundheitsfonds und Krankenkassen mit 25 Milliarden Euro Reserve unterstreicht, dass die Verbesserungen für die Krankenhäuser, die mit dem Krankenstrukturgesetz (KHSG) vorgesehen sind (maximal ca. 500 Millionen 2016), ohne Probleme finanziert werden können“. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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AOK gegen vorzeitige Verlängerung des Innovationsfonds
Der AOK-Bundesverband spricht sich gegen eine vorzeitige Verlängerung des Innovationsfonds aus. „Erst müssen die Ergebnisse der gesetzlich vorgesehenen Evaluation des Förderkonzepts vorliegen, dann kann auch verantwortungsvoll über eine Fortsetzung entschieden werden“, fordert der Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Der Innovationsfonds ist zunächst auf vier Jahre bis Ende 2019 befristet. Ein erster Zwischenbericht soll dem Bundestag bis zum 31. März 2019 präsentiert werden, der Abschlussbericht bis zum 31. März 2021 fertiggestellt sein. Damit wendet sich die AOK gegen Überlegungen, unter anderem des Bundesgesundheitsministeriums, den Innovationsfonds vorzeitig zu entfristen und damit zum dauerhaften Instrument zu machen. „Bevor aus dem Innovationsfonds eine Dauereinrichtung wird, sind noch viele Fragen zu beantworten. Zum Beispiel gibt es noch keinerlei Erkenntnisse darüber, wie effektiv der Fonds echte Innovationen im Gesundheitswesen fördert. Allein die Tatsache, dass die dafür bereit gestellten Mittel von jährlich rund 300 Millionen Euro in den ersten beiden Jahren vollständig abgerufen worden sind, ist noch kein Erfolgsnachweis.“ Bis 2019 sei mit rund 400 geförderten Projekten zu rechnen, die es erst einmal zu bewerten gelte, so der Verbandschef. Aus Sicht der AOK stellten sich zudem noch grundsätzlichere Fragen, zum Beispiel, ob es überhaupt sinnvoll und möglich sei, regional erfolgreiche Projekte in die bundesweite Versorgung zu übertragen. Ebenso fragwürdig sei, die Versorgungsforschung von Universitäten und wissenschaftlichen Instituten statt durch die Gesetzlichen Krankenkassen doch besser aus Steuermitteln zu finanzieren. Vollkommen offen erscheine es schließlich, ob die dauerhafte Verlagerung von Innovationsentscheidungen auf ein zentrales Gremium wie den Gemeinsamen Bundesausschuss tatsächlich das Innovationsklima im deutschen Gesundheitswesen verbessere. „Der Innovationsfonds verursacht hohe administrative Kosten, fördert eine grassierende ‘Projektitis‘ und weist erhebliche ordnungspolitische Schwächen auf“, sagt Litsch. Die Entscheider seien vor allem Vertreter der Sektoren, die man mit der Förderung von neuen Versorgungsformen doch gerade aufheben wolle. Der Fonds konterkariere damit dezentrale, wettbewerbliche Versorgungsmodelle, die praxisnäher, kosteneffektiver und nachhaltiger seien. „Deshalb sollten wir auch über weniger bürokratische und bundeseinheitliche Fördermodelle ab 2020 nachdenken und diese spätestens mit Vorlage der Evaluation als ernsthafte Alternative erwägen.“ Entscheide sich die Politik am Ende aber doch für die Fortsetzung des Innovationsfonds, müsse unbedingt über die Absenkung der Fördersumme gesprochen werden. „Angesichts der ausgelasteten Kapazitäten bei den Instituten und Antragstellern leidet zunehmend die Qualität der eingereichten Projekte, außerdem ist mit Mitnahmeeffekten zu rechnen“, so Litsch. Hintergrund: Der Innovationsfonds wurde am 1. Januar 2016 eingeführt. Er umfasst ein Fördervolumen von jährlich bis zu 300 Millionen Euro und ist in zwei Förderbereiche unterteilt: die „Neuen Versorgungsformen“ (maximal 225 Millionen Euro pro Jahr) und die „Versorgungsforschung“ (maximal 75 Millionen Euro pro Jahr). Mit den aktuellen Förderentscheidungen für das Jahr 2017 hat der Innovationsausschuss in den ersten beiden Jahren seines Bestehens insgesamt 197 Projekte gefördert: 81 für neue Versorgungsformen, 116 für Versorgungsforschung. Nach Angaben des Innovationsausschusses wurde das für die ersten beiden Jahre bereit gestellte Budget von rund 600 Millionen Euro ausgeschöpft. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Referentenentwurf Klinikreform: Mehr Qualität fragwürdig
Die BARMER GEK begrüßt die wesentlichen Ziele der anstehenden Krankenhausreform, sieht jedoch ein zentrales Vorhaben in Gefahr. „Die Umwandlung von Kliniken, der Abbau von Überkapazitäten und ein Mehr an Fachzentren sind wichtige Schritte. Leider scheint die Bundesregierung in Sachen Versorgungsqualität auch falsche Weichen zu stellen“, so der Verwaltungsratsvorsitzende der BARMER GEK, Holger Langkutsch. Hintergrund ist das Vorhaben, eine qualitätsorientierte Vergütung einzuführen. Dass gute Qualität besonders honoriert werden müsse, sei begrüßenswert. Schlechte Leistungen jedoch weiter zuzulassen und lediglich mit Abschlägen bei der Vergütung zu versehen, sei keinesfalls im Sinne der Patientinnen und Patienten. Langkutsch: „Jeder Euro muss für gute Qualität eingesetzt werden. Darauf haben die Beitragszahler einen Anspruch. Schlechte Versorgung in Kliniken gehört deshalb gar nicht bezahlt.“ Wenn solche Leistungen weiter vergütet würden, drohe die Etablierung eines Marktes mit Qualitätsproblemen. Leistungen von dauerhaft unzureichender Qualität sollten aus dem Versorgungsauftrag eines Krankenhauses ausgeschlossen werden. Pressemitteilung der BARMER GEK
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