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HL7 und IHE Deutschland gründen Spitzenverband
HL7 Deutschland (www.hl7.de) und IHE Deutschland (www.ihe-d.de) sind in ihrer Zusammenarbeit durch die Gründung des Spitzenverbands IT-Standards im Gesundheitswesen (SITiG) in die nächste Phase gegangen. Der Spitzenverband soll die Interessen aller Standardisierungsorganisationen auf der politischen Ebene wahrnehmen und als zentraler Ansprechpartner für Parlament und Regierung sowie für die Organisationen der Selbstverwaltung auftreten, um gemeinsam die Standardisierung im Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen zu fördern. Die Förderung und Verbreitung von internationalen IT-Standards zwischen allen Gesundheitsdienstleistern und den Patienten/Bürgern sowie die Kooperation unter den Standardisierungsorganisationen stehen dabei im Vordergrund. Dabei soll Einhaltung und Förderung von Prozessen maßgeblich sein, die durch Konsens, Transparenz, Ausgeglichenheit und Offenheit bei der Entwicklung von IT-Standards im Gesundheitswesen angewendet werden. Als Vorsitzende wurde Prof. Dr. Sylvia Thun (Hochschule Niederrhein) und als stellvertretender Vorsitzender Alexander Ihls (Intersystems) gewählt. Pressemitteilung von HL7 Deutschland e.V.
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Gesetzgebungsinitiative nach EuGH-Urteil ist notwendig und vernünftig
Die Apotheker in Deutschland begrüßen das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), ein Gesetz vorzubereiten, um den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland zu untersagen. Einen entsprechenden Plan hat das BMG heute bestätigt und reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016, wonach ausländische Versandapotheken sich nicht an die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung (Preisbindung) für rezeptpflichtige Medikamente halten müssen. Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, erklärt dazu: „Die Apothekerschaft hat sich von Anfang an klar für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln positioniert. Dass das Bundesgesundheitsministerium jetzt einen dringenden Handlungsbedarf sieht und schnell reagieren will, ist ebenso notwendig wie vernünftig. Natürlich wird man abwarten müssen, wie die Details einer solchen Regelung aussehen. Europas höchste Richter haben ausländischen Versandanbietern einen nicht nachvollziehbaren und völlig ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil trotz beschränkter Leistung verschafft, der nun hoffentlich wieder ausgeglichen werden kann, damit die Vor-Ort-Versorgung durch Apotheken auch in Zukunft gesichert ist. Bei Rezepten braucht es keinen sinnlosen Preiswettbewerb, sondern einen echten Qualitäts- und Leistungswettbewerb für Menschen mit großer und kleiner Brieftasche.“ Zum Hintergrund: Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln würde nicht die Selbstmedikation betreffen. Rezeptfreie Medikamente wären weiterhin wahlweise in allen Apotheken vor Ort und im Versandhandel erhältlich. Die Preise von nicht rezeptpflichtigen Medikamenten werden ebenfalls schon seit etlichen Jahren vom jeweiligen Apothekeninhaber frei festgelegt. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Rabattarzneimittel: Kassen sollten Patienten entlasten und Ausschreibungen an mehrere Hersteller vergeben
Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) aller Rabattarzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind zum Stichdatum 15. Februar zuzahlungspflichtig. Nur ein knappes Drittel (32 Prozent) aller rezeptpflichtigen Medikamente, die einem Rabattvertrag unterliegen, sind ganz oder teilweise zuzahlungsbefreit. Dies ergeben Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach unterliegen 6.900 von 21.900 Arzneimitteln mit Rabattverträgen zwischen pharmazeutischen Herstellern und gesetzlichen Krankenkassen einer 50- oder 100-prozentigen Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung. Selbige liegt grundsätzlich zwischen 5 und 10 Euro pro rezeptpflichtigem Präparat und wird von der Apotheke direkt an die Krankenkasse weitergeleitet. „Die Krankenkassen könnten ihre Versicherten von den Zuzahlungen zu Rabattarzneimitteln befreien, tun dies aber leider nicht sehr oft“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Genauso schwer wiegt, dass manchen Kassen offenbar ein paar Cent zusätzliche Ersparnis wichtiger zu sein scheinen als die jederzeitige Verfügbarkeit von wichtigen Medikamenten. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass es bei einzelnen Herstellern immer wieder zu Lieferengpässen kommt. Deshalb sollten sich Krankenkassen bei ihren Ausschreibungen für Rabattverträge nicht nur an einen einzigen Hersteller binden, sondern zwei oder drei Anbieter auswählen.“ Manche Kassen hätten Konsequenzen aus der Erfahrung der vergangenen Jahre gezogen, andere dagegen nicht, sagt Becker. Zum Hintergrund: Allein im Jahr 2014 haben die Krankenkassen durch Rabattverträge 3,2 Mrd. Euro gespart, durch Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten noch einmal 2,0 Mrd. Euro. Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln findet sich auf www.aponet.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
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