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Erste Zwischenbilanz: Deutlich verbessertes Beratungsangebot der neuen Unabhängigen Patientenberatung Deutschland
Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, hat heute in Berlin eine erste Zwischenbilanz der Tätigkeit der neuen Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gezogen. „Rund vier Monate nach dem Start kann ich sagen: Ich bin sehr zufrieden mit der bisherigen Arbeit der neuen UPD. Wir haben inzwischen ein deutlich verbessertes Beratungsangebot. Insbesondere die längeren telefonischen Erreichbarkeitszeiten und die Aufstockung von 21 auf 30 Beratungsstellen vor Ort helfen den Bürgerinnen und Bürgern. Dazu kommen die neuen UPD-Mobile, die in ganz Deutschland in unterschiedlichen Städten und Gemeinden unterwegs sind. Damit erreicht die UPD diejenigen Patientinnen und Patienten, die nicht in der Nähe einer der Beratungsstellen wohnen“, sagt Laumann. Die UPD ist in § 65b SGB V gesetzlich verankert. Zudem hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, dass mit Beginn der neuen Förderperiode zum 1. Januar 2016 die für die UPD zur Verfügung stehenden Mittel auf neun Millionen Euro jährlich erhöht wurden. „Für mich war von Anfang an klar: Dieses Mehr an Fördermitteln muss den Bürgerinnen und Bürgern ganz praktisch zugutekommen und zu einem wirksamen Ausbau der Patientenberatung führen – hin zu einer besseren Erreichbarkeit, mehr Qualität, mehr Regionalität und mehr Bürgernähe. Mit dem Trägerwechsel zum Anfang des Jahres haben wir hier eine große Chance erhalten. Wir sind auf einem wirklich guten Weg, dass diese auch genutzt wird“, erklärt Laumann. Er werde die Arbeit und die weitere Entwicklung der UPD auch in Zukunft aufmerksam begleiten. Seit ihrem Start unter neuer Trägerschaft der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH hat die UPD mit ihrem breit aufgestellten Beraterteam aus u. a. Sozialversicherungsfachangestellten, Psychologen, Juristen und Medizinern ca. 24.000 ratsuchende Bürgerinnen und Bürger beraten. Damit liegt sie bereits in ihrer Aufbauphase deutlich über den Anrufzahlen des Vorjahres. Auch die Erreichbarkeit der UPD konnte bereits signifikant verbessert werden. Während Ratsuchende in der Vergangenheit im Schnitt bis zu 2,8 Mal bei der UPD anrufen mussten, um mit einem Berater sprechen zu können, konnte dieser Wert bis zum Mai deutlich auf 1,5 reduziert werden. Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD, freut sich über das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das modernisierte Angebot der UPD: „Das Ziel, mit dem wir Anfang Januar angetreten sind, war unter anderem, eine gute Idee noch besser zu machen. Für uns heißt das konkret: mehr Bürgernähe, bessere Erreichbarkeit und mehr Fachkompetenz der Berater. Die ersten Monate haben gezeigt, dass wir auf einem guten Weg sind, diesem Anspruch und diesem Selbstverständnis gerecht zu werden. Daher freut es uns sehr, dass die Bürgerinnen und Bürger unsere Angebote bereits jetzt überdurchschnittlich gut annehmen und unserer guten Arbeit vertrauen. Wir sind zuversichtlich, die Sichtbarkeit, Erreichbarkeit und Qualität der UPD in den nächsten Monaten noch weiter zu erhöhen, um in Zukunft noch mehr Ratsuchenden helfen zu können.“ Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Erstes Etappenziel bei der Umsetzung des bundeseinheitlichen Medikationsplans erreicht
Ab dem 1. Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, einen Anspruch auf die Erstellung sowie Aktualisierung eines Medikationsplans. So legt es das im Dezember 2015 in Kraft getretene E-Health-Gesetz fest. Pünktlich unter Dach und Fach gebracht haben KBV, DAV und BÄK die dafür notwendige Rahmenvereinbarung. Zusammen haben sie Inhalt und Struktur erarbeitet, Vorgaben zur Aktualisierung vorgelegt sowie ein Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans entwickelt. „Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält“, so Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Mit dem Medikationsplan können zukünftig Verordnungen aller Ärzte eines Patienten sowie die Selbstmedikation auf einem einheitlichen Medikationsplan erfasst werden. In der Regel wird der Medikationsplan vom Hausarzt ausgestellt und aktualisiert. Aktualisierungen durch mitbehandelnde Ärzte sind ebenfalls möglich. Die Apotheke ergänzt den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. „Der beste Weg zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit ist ein Zusammenwirken von Apotheker und Arzt mit einem berufsübergreifenden Blick auf die Gesamtmedikation“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Ob Rabattverträge oder Selbstmedikation – ein Medikationsplan ohne Apotheker kann kaum aktuell und vollständig sein. Mit der elektronischen Gesundheitskarte müssen und wollen wir uns so schnell wie möglich den digitalen Herausforderungen stellen.“ Vorerst wird der Medikationsplan in Papierform ausgefertigt. Ziel ist jedoch, ihn spätestens 2019 auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Ab diesem Zeitpunkt müssen dann alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren. „Der bundeseinheitliche Medikationsplan auf Papier ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Damit ist der Weg gebahnt für die elektronische Lösung im Rahmen der Telematikinfrastruktur“, sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. Bis zum 30. Juni 2016 sollen KBV und GKV-Spitzenverband Vorlagen für die Regelung des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag sowie für die ärztliche Vergütung liefern. Gemeinsame Pressemitteilung von KBV, BÄK und DAV
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Marktordnung für eine Gesundheitswirtschaft im Wettbewerb
„Marktordnung für eine Gesundheitswirtschaft im Wettbewerb um hervorragende und bezahlbare Medizin“ Grußwort des Präsidenten des 6. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITS-WIRTSCHAFTSKONGRESSES, Prof. Heinz Lohmann, zur Eröffnung am 12. März 2014 in Wien Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie sehr herzlich zum 6. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS hier in Wien. Diese Veranstaltung hat sich in den vergangenen Jahren … Weiterlesen →![]()