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Kachelmann: In dubio pro reo.
Im Zweifel für den Angeklagten– dieser mehr als 2300 Jahre alte Grundsatz in der Rechtsprechung soll auch für Herrn Kachelmann gelten. Sollte er das Verbrechen, dessen er beschuldigt wird, tatsächlich begangen haben, gehört er selbstverständlich bestraft. Nur wird derzeit durch die Medien gehetzt, als sei es schon bewiesen. Sein Ruf ist auf jeden Fall ruiniert, wie auch der von Andreas Türck, dessen Karriere trotz Freispruchs erstmal im Arsch war.
Vielleicht sollten die Medien lieber erstmal den Ball flach halten. Und den Prozeß abwarten. Momentan betreiben sie Lynchjustiz und wiegeln die Meute auf.
tags: medien zeitung kachelmann vergewaltigung lynchjustiz vorveruteilung unschuldsvermutung justiz
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