Im Januar 2013 ist erstmals ein internationales Abkommen zur Eindämmung des Gebrauchs von Quecksilber vereinbart worden. Nach einwöchigen Verhandlungen im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen nahmen Vertreter von etwa 140 Ländern in Genf ein Abkommen zur Einschränkung der Herstellung und … Weiterlesen
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Versicherungsschutz auch ohne Fotokarte
Die kritischen Versicherten, die ihre Fotos aus gutem Grund nicht einsenden wollen weil sie keinerlei Vertrauen mehr in dieses ” IT Mammutprojekt” haben, werden von allen Kassen im Augenblick mit den gleichen Argumenten genötigt und in Angst versetzt, sie könnten ihren Versicherungsschutz verlieren.
Es ist nicht an dem. Der Versicherungsschutz an sich geht nicht verloren. Er hängt nicht von der Fotokarte ab. Und im Gesetz steht nichts davon, dass die Ärzte dann eine “Privatrechnung ausstellen werden”.
Es gibt eine ” untergesetzliche Regelung” genannt Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) zwischen Kassen und KBV aus 2008, in der steht, dass nach Auslaufen der “Parallelphase” zwischen alten und neuen Karten ( in einigen Jahren!) die Ärzte ohne vorgelegte e-Card nicht mehr abrechnen dürfen. Dieser Vertrag (BMV-Ä 2008) wird in 2012 neu verhandelt, die Vertreterversammlung der KBV hat vor Kurzem entschieden, dass
– sie die Verpflichtung zum ” Versichertenstammdatenmanagement” in den Arztpraxen als nicht ärztliche Aufgabe ablehnt und
– bei der Neuverhandlung des Bundesmantelvertrages Ärzte in 2012 diese Verpflichtungen zum VSDM aus dem BMV-Ä gestrichen werden sollen!
Und diese Verpflichtungen, das sollte man auch den Versicherten sagen, gelten so lange nicht, ehe nicht die ” Parallelphase” zwischen alten und neuen Karten vorbei ist, und das wird sicher noch 1-2 Jahre dauern. Und erst wenn die ganze ” Telematik- Onlineinfrastruktur” steht (und bisher tut sie das noch lange nicht!) werden KBV und Kassen entscheiden, wann die alten Karten nicht mehr gelten (Stichtag).
Diese ganzen Kleinigkeiten werden landauf landab von allen Beteiligten offiziell verschwiegen! Man geht lieber mit Märchen hausieren. Vor allem die Tatsache, dass die Ärzte flächendeckend das Industrie- und Kassenprojekt ablehnen wird natürlich komplett unterschlagen.
Also, eine (vom Arzt auch noch nach verspäteter Vorlage einer Karte zurück zu zahlende!) Privatrechnung oder einen Verlust des Versicherungsschutzes wird es auf absehbare Zeit noch nicht geben. In den geschätzt nächsten 2 Jahren können alle weiter im Ersatzverfahren behandelt werden (falls die alte Karte nicht mehr gilt) heißt, die Arztpraxis ruft bei der Kasse an und lässt sich Ihren Versicherungsschutz bestätigen.
Man kann auch gegen die e-Card klagen, erster Prozess eines Versicherten gegen die e-GK findet mit der Unterstützung der Aktion ” Stoppt- die- e-Card” am 28.6.2012 im Sozialgericht Düsseldorf statt, 9 Uhr
Öffentlicher Prozess vor dem Sozialgericht Düsseldorf
1. Etage, Saal 139
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf
Neues zum Beweiswert von AU-Bescheinigungen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem noch in 2023 ergangenem Urteil vom 13.12.2023 entschieden, dass der Beweiswert einer (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durchaus erschüttert sein kann, wenn ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung Folgebescheinigungen für eine Arbeitsunfähigkeit vorlegt, die genau den Zeitraum der Kündigungsfrist umfassen und er unmittelbar nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer neuen Beschäftigung nachgeht. Es ist […]
Der Beitrag Neues zum Beweiswert von AU-Bescheinigungen erschien zuerst auf Medizinrecht Blog Lyck+Pätzold healthcare. recht..