(WOLFENBÜTEL) In Hildesheim war einiges los -und das Wetter hat uns hier mehr verwöhnt, als in den vorangegangenen Tagen. Nun sind wir in Wolfenbüttel angekommen, dem letzten Standort unserer diesjährigen Tour. Hoffentlich haben wir morgen auch gutes Wetter. Wolfenbüttel scheint übrigens ein nettes Städtchen zu sein – wenngleich hier der Kräuterschnaps mit dem Hirsch schon sehr das Geschehen bestimmt. Mal sehen, wie es morgen so läuft. (Zi)
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Bereitschaftsdienst: Multimediale Plattform für Patienten geschaffen
Die KBV hat sowohl die Internetseite der bundesweiten Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, www.116117info.de als auch die BundesArztsuche-App überarbeitet. Neu ist vor allem eine Suche nach Standorten und Öffnungszeiten der nächstgelegenen Bereitschaftsdienstpraxen. Berlin, 16. Januar 2018 – Alle Informationen auf einen Blick – und das übersichtlich und schnell. Dies bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen einer Medienplattform an. So lassen sich die nächst gelegenen ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxen ab sofort sowohl auf der überarbeiteten Internetseite www.116117info.de als auch mit der BundesArztsuche-App finden. „Wir haben in unserem strategischen Konzept KBV 2020 eine engere Verzahnung von Notfalldienst und ambulanten Bereitschaftsdienst vorgeschlagen. Wir wollen den Patienten informieren und ihm alles Nötige an die Hand geben, damit er den richtigen Versorgungspfad findet. Die digitale Suche im Internet oder per App gehört dazu“, erläuterte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute in Berlin. Auf der Seite www.116117info.de findet man alle Informationen über den ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie die Eckdaten zur Funktionsweise der Rufnummer. Besucher der Website können jetzt die nächstgelegene Bereitschaftspraxis in ihrer Region finden (entweder mit Hilfe der Eingabe der Postleitzahl oder über die Standortsuche eines Mobilgerätes). Bundesweit gibt es über 600 solcher Praxen. Fast flächendeckend steht diese neue Suchfunktion zur Verfügung und wird fortlaufend ausgebaut. Außerdem ist die Darstellung der Informationsseiten nun für die mobile Nutzung auf Tablets und Smartphones optimiert. Zur Erklärung: Die 116117 wählt man bei nicht lebensbedrohlichen akuten Beschwerden wie zum Beispiel Symptomen einer Grippe. Die 112 hingegen ist für lebensbedrohliche Notfälle, wie zum Beispiel Anzeichen eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls, zuständig. Nicht ganz sicher? Im Zweifelsfall kann das medizinische Personal hinter der 116117 auch den Rettungsdienst alarmieren. Die BundesArztsuche-App wiederum gehört zu den am häufigsten heruntergeladenen Arztsuche-Apps in Deutschland. Mit ihr lässt sich bundesweit die passende Praxis eines niedergelassenen Arztes oder Psychotherapeuten finden – und ab sofort nun auch der nächsterreichbare Standort des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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LOHMANN konzept bei der add art
Auch in diesem Jahr nimmt LOHMANN konzept wieder an der add art in Hamburg teil. Die beteiligten Unternehmen öffnen am 24. und 25. November 2017 ihre Büros für Kunstinteressierte. Wir auch, da Kunst in den Geschäftsräumen von LOHMANN konzept allgegenwärtig … Read more →
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DKI-Gutachten „Qualität als Entscheidungskriterium in der Krankenhausplanung“ veröffentlicht
Die vom Krankenhausstrukturgesetz vorgesehenen Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung müssen evidenzbasiert, rechtssicher und praktikabel sein. Die bisher genutzten krankenhausplanerischen Qualitätsvorgaben der Bundesländer sollten daher deutlich überarbeitet und systematisiert werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten „Qualität als Entscheidungskriterium in der Krankenhausplanung“ des Deutschen Krankenhausinstitutes (DKI), das von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Landeskrankenhausgesellschaften gemeinsam in Auftrag gegeben worden ist. „Angesichts des in Deutschland erreichten Niveaus der Qualitätssicherung im Krankenhaus muss die Qualität nicht erst mithilfe der Krankenhausplanung in die stationäre Versorgung implementiert werden“, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. „Eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung bietet jedoch über die bereits zahlreich existierenden Qualitätssicherungsmaßnahmen hinaus Chancen einer Weiterentwicklung der stationären Versorgungsqualität. Bei unzureichender Ausgestaltung birgt sie aber auch erhebliche Risiken.“ Auch müssten die Folgekosten solcher Vorgaben in voller Höhe finanziert werden. Nach dem aktuell diskutierten Krankenhausstrukturgesetz soll künftig die Qualität ein Entscheidungskriterium der Krankenhausplanung werden. Das DKI-Gutachten empfiehlt, vor der Aufnahme von Qualitätsvorgaben in den Krankenhausplan Machbarkeitsuntersuchungen durchzuführen, um die Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung, die Finanzierbarkeit und die Praktikabilität zu testen. Die Überprüfung der krankenhausplanerischen Qualitätsvorgaben in den Krankenhäusern müssten auf eindeutigen, nachvollziehbaren und rechtssicheren Regeln basieren und von einer neutralen Institution mit entsprechender Erfahrung in der Qualitätssicherung durchgeführt werden. Nur eine so ausgestaltete qualitätsorientierte Krankenhausplanung könne Risiken hinsichtlich der Bedarfsgerechtigkeit, der Flächendeckung, der Leistungsfähigkeit sowie der Finanzierung der Krankenhausversorgung vermeiden und Chancen für die Weiterentwicklung der stationären Versorgungsqualität bieten. Den Abschlussbericht des Projektes „Qualität als Entscheidungskriterium der Krankenhausplanung“ finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung sowie auf der DKI-Website unter www.dki.de. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
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